1997-247
Landrat / Parlament - Vorlage 97/247 vom 25. November 1997
Vorlage betreffend Investitionsbeitrag an den "Elternverein Sonnenhof", Arlesheim für den Neubau des "Wohn- und Werkheim Sonnmatt", Langenbruck
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Inhalt
2. Bauprojekt
3. Konzept
4. Betriebskosten
5. Die Finanzierung des Bauvorhabens
6. Rechtsgrundlage
7. Antrag
Der Elternverein Sonnenhof plant den Neubau des Wohn- und Werkheimes Sonnmatt in Langenbruck. Der Neubau ersetzt das bestehende Werkheim Sonnmatt, weil das Gebäude den Betreuungs- und Pflegebedürfnissen der behinderten Bewohnerinnen und Bewohnern nicht mehr entspricht. Das neue Heim bietet 26 Wohn- und Beschäftigungsplätze für geistig behinderte Erwachsene an. Die Kosten belaufen sich gemäss den Kostenvoranschlägen auf Fr. 10395000.-. Die Trägerschaft beantragt einen Investitionsbeitrag des Kantons Basel-Landschaft in Höhe von Fr. 2043000.- Der restliche Aufwand wird durch den Beitrag der eidgenössischen Invalidenversicherung und aus Mitteln der Trägerschaft gedeckt.
Seit 1966 führt der Elternverein Sonnenhof das Werkheim Sonnmatt für geistig behinderte Erwachsene in Langenbruck. Zur Zeit bietet es 24 geistig Behinderten Wohn- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Die heutigen Betreuungsanforderungen der älter- und zunehmend pflegebedürftigwerdenden Behinderten zeigen auf, dass die baulichen Voraussetzungen des Gebäudes ungeeignet sind. Das Haus ist nicht rollstuhlgängig und verfügt über keine geeigneten Sanitäreinrichtungen. Damit die Betreuung der behinderten Bewohnerinnen und Bewohner langfristig gesichert werden kann, entschloss sich der Elternverein Sonnenhof 1991 ein Um- und Ausbauprojekt zu erarbeiten. Es erfolgte eine Projekteingabe an die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion VSD und an das Bundesamt für Sozialversicherung BSV. 1993 entschied sich der Elternverein Sonnenhof das Projekt abzubrechen. Das Kosten- Nutzenverhältnis eines Umbaus, welcher den Richtlinien des BSV entspricht, wurde mit "schlecht" bewertet. Mit Unterstützung und Bedarfsnachweis der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion wurde 1994 das Neubauprojekt der Architekten Bühler und Näf an das Bundesamt für Sozialversicherung eingereicht. 1996 wurde das Vorprojekt durch das BSV bewilligt. Im September 1997 reichte die Erziehungs- und Kulturdirektion die Unterlagen des definitiven Projektes mit dem Antrag auf Ausrichtung von 50 Prozent der anrechenbaren Baukosten an das BSV ein. Das Wohn- und Werkheim Sonnmatt wurde auf der gemeinsamen Bedarfsplanungsliste der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit 26 Wohn- und Beschäftigungsplätzen verzeichnet. Der Baubeginn ist im Frühjahr 1998 vorgesehen und mit der Aufnahme des Wohnheimbetriebs wird im März 2000 gerechnet.
Die Verwendung des alten Wohngebäudes ist noch ungeklärt und liegt in der Verantwortung des Elternvereins Sonnenhof. Der Elternverein schlug die Verwendungsmöglichkeiten Verkauf der Liegenschaft (vermuteter Nettoerlös Fr. 800000.-), Nutzung als neues Wohnheim für leicht geistig Behinderte und Nutzung der Liegenschaft als Aussenwohngruppe für leicht geistig Behinderte des neuen Wohn- und Werkheims Sonnmatt vor.
Eine Weiterführung des alten Werkheims Sonnmatt als eigenständige Institution oder als Aussenwohngruppe des Neubaus steht nicht im Vordergrund. Das Ergebnis der gemeinsamen Bedarfsplanung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft weist einen zusätzlichen Platzbedarf für leicht geistig behinderte und schwerstkörperbehinderte Erwachsene aus. Eine Verwendung des alten Werkheim Sonnmatt für den in der Bedarfsplanung benannten zusätzlichen Platzbedarf schliesst die Erziehungs und Kulturdirektion aus, da eine zentrale Lage und möglichst umfassende Nutzbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln Vorraussetzungen für leicht geistig Behinderte sind, um selbständig Kontakte und Beziehungen zu knüpfen und aufrecht zu erhalten. In einer Datenerhebung der Erziehungs- und Kulturdirektion wurde zudem ermittelt, dass rund zwei Drittel aller Plätze für geistig behinderte Erwachsene im Kanton Basel-Landschaft in den Bezirken Waldenburg, Sissach und Liestal angeboten werden. Die erhoben Daten sprechen gegen eine bedeutende Erweiterung des Platzangebotes im oberen Kantonsteil.
Der Standort des Wohn- und Beschäftigungsheim ist in der Nähe des Dorfzentrums. Ein neuer Fussweg soll Personal, Besucherinnen und Besuchern und den behinderten Bewohnerinnen und Bewohnern ein gefahrloses erreichen des Dorfzentrums ermöglichen.
Der Baukörper teilt sich mit dem Eingangs-, Gemeinschafts-, Wohn-, Beschäftigungs- und Arbeitsbereich in vier miteinander verbundene selbständige Betriebseinheiten. Das Gebäude, der Garten und die Innenhofanlage sind so gestaltet, dass die Privatsphäre der behinderten Bewohnerinnen und Bewohner geschützt werden kann.
Im Wohnbereich werden drei Wohngruppen gebildet. Die Behinderten bewohnen mit wenigen Ausnahmen Einzelzimmer. Der vom Wohnbereich räumlich abgetrennte Beschäftigungsbereich bietet unter anderem drei Gruppen Arbeits- und Beschäftigungsräume sowie einen Schulungsraum und einen Therapieraum. Die Ausstattung wird den Pflegebedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohnern gerecht (Pflegebad, Lift, angepasste WC-Anlagen und Nasszellen) und entspricht den Auflagen des Bundesamtes für Sozialversicherung.
In einem Bericht führt die Bau- und Umweltschutzdirektion (Hochbauamt) aus, dass das Projekt den Vorschriften von Bund und Kanton entspricht und einfach und zweckdienlich ist.
Die Baubewilligung wurde im Oktober 1997 erteilt.
Der Kanton wird das Projekt bis zu seinem Abschluss mit einer Vertretung in der Baukommission begleiten. Sämtliche Aenderungen des bestehenden Konzeptes müssen von der Erziehungs- und Kulturdirektion bewilligt werden.
Die Bewohnerinnen und Bewohner sind erwachsene Männer und Frauen verschiedenen Alters, mit geistigen Behinderungen , die oft von körperlichen Erschwernissen begleitet sind. Der Grad der Behinderungen der Bewohnerinnen wird gemessen an dem sozialpädagogischen und pflegerischen Betreunngsaufwand in leicht, mittel und schwer eingeteilt. Das Betreuungskonzept nimmt Rücksicht auf die unterschiedlichen Betreuungsbedürfnisse. Sechs Schwerbehinderte werden in einer speziell eingerichteten Pflegegruppe betreut. Der Tagesablauf wird in der Gruppe gestaltet, welche Rückzugsräume und Intimität bewahrt. Die Beschäftigung wird nach therapeutischen Gesichtspunkten gestaltet.
Die beiden anderen Wohngruppen setzen sich aus leicht bis mittelschwer behinderten Bewohnerinnen und Bewohnern zusammen, welche regelmässig im Arbeitsbereich beschäftigt und betreut werden.
Die Beschäftigung erfolgt in der Hauswirtschaft, in Küche und Garten und in der Werkstatt. Die Werkstatt bietet Arbeiten in den Bereichen Kerzenherstellung, Holzverarbeitung (Spielzeug) und Weberei (Filzwaren, Web- und Strickartikel). Das Angebot umfasst zusätzlich therpeutische Einzelmassnahmen wie Physiotherapie, Heileurythmie, Musiktherapie, Malen und Gestalten. Das Betreuungskonzept orientiert sich an dem Menschenblid der Antroposophie.
Die Betreuung wird von Fachpersonen wie Heilpädagoginnen und -pädagogen, Sozialpädagoginnen und -sozialpädagogen, Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern, Handwerkerinnen und Handwerken und Kunsttherapeuten und Kunsttherapeutinnen durchgeführt. Der Stelleplan sieht 20 Vollzeitstellen vor und ist ausreichend dotiert.
Die Budgetierung des ersten und zweiten Betriebsjahres weist aus, dass die Betriebsaufwendungen durch die Betriebsbeiträge der eidgenössischen Invalidenversicherung und die Eigenleistungen der Behinderten aus IV-Renten und Hilflosenentschädigungen und kantonalen Ergänzungsleistungen gedeckt sind. Die zusätzlich Ausrichtung von Restdefizitbeiträgen des Kantons Basel-Landschaft ist nicht notwendig.
5. Die Finanzierung des Bauvorhabens
Kostenvoranschlag Neubau:
(Baukostenindex: 100 % 30. Juni 1997)
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Vorbereitungsarbeiten
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30'000.-
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Gebäude
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6'582'000.-
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Umgebung
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834'000.-
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Baunebenkosten
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692'000.-
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Ausstattung
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510'000.-
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Eigenleistungen
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300'000.-
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Landkauf
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1'447'000.-
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Anlagekosten total:
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10'395'000.-
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Finanzierungsplan:
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Beitrag der IV (vom BSV in Aussicht gestellter Betrag)
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3'613'000.-
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Beitrag des Kantons Basel-Landschaft
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2'043'000-
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Eigenanteil der Stiftung:
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Eigenfinanzierung Elternverein Sonnenhof
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1'747'000.-
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Bankdarlehen
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2'992'000.-
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Total:
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10'395'000.-
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Im Staatsvoranschlag 1998 ist ein Beitrag in Höhe von Fr. 1'800'000.- an das Werkheim Sonnmatt (Konto 2552565.40-3) vorgesehen. Weitere Fr. 243'000.- werden im Voranschlag für das Budget 1999 berücksichtigt.
Analog der bisherigen Praxis stützt sich die Beitragsgewährung durch den Kanton auf das Spitalgesetz vom 24. Juni 1976, § 1 und § 2. Danach ermöglicht der Kanton die Unterkunft und Pflege seiner kranken und pflegebedürftigen Einwohner. Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann der Kanton Beitragsleistungen an Heime im Kanton gewähren, sofern diese dem Kanton Aufgaben der Hospitalisierung abnehmen.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf eines Landratsbeschlusses zu beschliessen.
Liestal,
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: P. Schmid
der Landschreiber: W. Mundschin