1997-250
Landrat / Parlament
lnterpellation zur Nichtaufnahme von Entbindungsstationen auf die Spitalliste
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Zu Hinweise und Erklärungen
Autor: Kurt Schaub, FDP-Fraktion
Eingereicht: 27. November 1997
Nr.: 1997-250
Das 1996 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) soll das Ziel haben den Kostenanstieg im Gesundheitswesen, mit Stärkung der Eigenverantwortung und mit mehr Wettbewerb der Leistungsanbieter, zu bremsen. Mit der Nichtberücksichtigung des "familiär" und kostengünstig geführten Entbindungsheimes Buckten (und anderen) wird genau das Gegenteil bezweckt.
Ich ersuche den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:
- Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass private Entbindungsheime auch im heutigen Umfeld der modernen Medizin ihre Existenzberechtigung haben?
- Welches sind die ausschlaggebenden Punkte für die Nichtberücksichtigung der Entbindungsheime?
- Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass er mit der Nichtberücksichtigung der Entbindungsheime zu einer weiteren Kostensteigerung im Gesundheitswesen beiträgt?
- Ist der Regierungsrat bereit auf seinen Entscheid bezüglich der Nichtberücksichtigung der Entbindungsheime zurückzukommen?
Angaben
Kosten für eine Geburt im Entbindungsheim:
Fr. 1'458.- Schwangerschaft/Geburt (diese Kosten werden weiterhin von der Kasse getragen)
Fr. 750.- Aufenthalt 5 Tage zum Tagespauschalsatz von Fr, 150.- (dieser Betrag würde in Zukunft, ohne Zusatzversicherung, von der Kasse nicht mehr übernommen.
Fr. 2'208.- Total
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