1997-251
Landrat / Parlament
Interpellation: Neuausrichtung der Fürsorgeleistungen der Gemeinden
Zur Übersicht Geschäfte des Landrates
Zur Systematischen Gesetzessammlung (SGS)
Zu Hinweise und Erklärungen
Autor: Uwe Klein, CVP Fraktion
Eingereicht: 27. November 1997
Nr.: 1997-251
Es ist eine Tatsache, dass die Fürsorgeleistungen etlicher Gemeinden an die finanzielle Grenze des tragbaren gehen, andere Gemeinden jedoch problemlos diese Aufgaben bewältigen. Dieses Missverhältnis zwischen den städtischen Industriegemeinden mit sehr heterogenen Strukturen und den ländlichen Gemeinden mit noch intakten Strukturen sollte besser ausgeglichen werden. Speziell die hohe Zahl der ausgesteuerten Arbeitslosen bereitet den städtischen Gemeinden anhaltende finanzielle Probleme. Es liegt darum nahe, dass Gemeinden mit hohen Fürsorgeleistungen bewusst oder unbewusst Mittel und Wege suchen, wie man die Fürsorgeleistungen reduzieren kann. Ein bekannter und nicht zu unterschätzender Weg ist, wenn man den Klienten bei der Wohnungssuche in einer Nachbargemeinde behilflich ist. Da gem. § 13 des Fürsorgegesetzes der Unterstützungswohnsitz mit dem zivilrechtlichen Wohnsitz zusammenfällt.
Die Fürsorgeleistungen sind in den letzten 10 Jahren um Fr. 10 Millionen auf rund 27 Millionen angestiegen. Mehr als die Hälfte der ca. 4000 Personen, welche in unserem Kanton Fürsorgeleistungen beziehen, sind auf die Arbeitslosigkeit zurückzuführen. Da sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt langfristig nicht verbessern wird, werden die Fürsorgeleistungen der Gemeinden durch die steigende Zahl der ausgesteuerten Arbeitslosen noch ansteigen.
In Zusammenhang mit der eingeleiteten Totalrevision des Fürsorgegesetzes vom 6. Mai 1974 wäre es wünschenswert, eine materielle Solidarisierung der Fürsorgeleistungen unter den Gemeinden zu erreichen.
Ich bitte den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann kann der Landrat mit einer Vorlage betreffend Totalrevision des Fürsorgegesetzes rechnen?
2. Wie gedenkt der Regierungsrat bei der Revision des Fürsorgegesetzes die Belastungen der Gemeinden besser auszugleichen?
3. Wäre eine solidarische Verteilung der Fürsorgekosten aufgrund der Einwohnerzahl einer Gemeinde eine Basis?
Back to Top