1997-252
Landrat / Parlament
Motion: Rückerstattung von Steuern des Kantons an die Baselbieter Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
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Autor: Ludwig Mohler, SD
Eingereicht: 4. Dezember 1997
Nr.: 1997-252
Der Kanton hat praktisch sämtliche Kosten für die Abwasserentsorgung an die Gemeinden delegiert. Damit hat sich der Kanton finanziell in einem nicht unwesentlichen Rahmen entlastet. In der Folge mussten nun aber viele Gemeinden ihre Steuersätze - oder zumindest den Wasserpreis - anheben. Eine Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler seitens des Kantons hat jedoch nicht stattgefunden. Eine "Rückerstattung" dieser "Doppelbesteuerung" durch den Kanton stand nie zur Diskussion. Es ist fragwürdig, ob sich der Kanton weiterhin auf Kosten der Gemeinden und demzufolge direkt zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entlasten kann, da auch der Kanton gegenüber dem Bund ein ähnliches Vorgehen moniert. Zudem steht der Kanton Basel-Landschaft gemäss Aussagen des Regierungsrates finanziell gut da (freiwillige Zuwendungen an andere Kantone) und es ist nicht einzusehen, weshalb die Baselbieter Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht auch in den "Genuss" der guten Finanzlage kommen sollen.
Im Sinne einer gerechten Besteuerung wird der Regierungsrat beauftragt:
1. Der Kanton senkt die Einkommenssteuer aller natürlichen und juristischen Personen per 1.1.1998 um den Betrag, um welchen er sich bei der Abtretung der Abwasserentsorgung an die Gemeinden finanziell entlastet hat.
2. Der Betrag ist in der Rechnung 1998 unter Position 2115.330.20 einzustellen und separat auszuweisen.
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