1997-254

Landrat / Parlament


Interpellation: Fragen zur Abfallvereinbarung mit Basel-Stadt



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Autor: Hans Rudi Tschopp, SVP

Eingereicht: 4. Dezember 1997


Nr.: 1997-254





In der Vorlage des Regierungsrates Nr. 97/188 vom 23.9.97 betr. Reaktoretappen der Deponieanlage Elbisraben wird auf Seite 2 Bezug genommen auf die vom Landrat am 15.2.96 genehmigte Abfallvereinbarung mit Basel-Stadt und auf die in der Volksabstimmung vom 22.9.96 genehmigte Erhöhung, der Kapitalbeteiligung an der REDAG. Ferner werden die abgewiesenen Beschwerden erwähnt (der letzte Entscheid des Bundesgerichts datiert vom 7.5.97). Und schliesslich wird festgestellt: "Demnächst wird der Grosse Rat in Basel über diese Abfallvereinbarung befinden." (vom Interpellanten fett hervorgehoben)


Befragte Basler Grossräte und die baselstädtische Staatskanzlei haben keine Kenntnis von einer bevorstehenden Genehmigung, der Abfallvereinbarung durch den Grossen Rat und auch in der Tagesordnung des Grossen Rates lässt sich kein entsprechendes hängiges Geschäft finden. Es wird im Gegenteil vermutet, dass sich der Grosse Rat mit der Genehmigung der Abfallvereinbarung möglicherweise nicht mehr befassen wird. Angesichts der seit dem Wegfall jeden externen Hindernisses langen Zeitdauer (mehr als 6 Monate seit dem Bundesgerichtsurteil, mehr als 14 Monate nach der Volksabstimmung) gewinnen derartige Vermutungen an Bedeutung.




Dies wurde jedoch den Erklärungen zweier baselstädtischen Regierungsräte widersprechen. Die eine stammt von RR Dr. Christoph Stutz. Er schrieb am 16.7.96 an Grossratspräsident Michael Raith:




Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt muss gestützt auf § 39 lit.f der Kantonsverfassung die Abfallvereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft genehmigen. Die Regierung wird, sofern der Entscheid des Landrates in der Volksabstimmung bestätigt wird, dem Grossen Rat einen entsprechenden Ratschlag unterbreiten.




Die andere stammt von RR Barbara Schneider. Sie schrieb dem Interpellanten am 25.4.97:




Wie Sie in Ihrem Schreiben vom 10.3.97 richtig erwähnen, muss die vom Stimmvolk des


Kantons Basel-Landschaft angenommene Abfallvereinbarung noch durch den Grossen Rat genehmigt werden. Aus naheliegenden Gründen wollen wir diese Vorlage jedoch erst dann dem Grossen Rat unterbreiten, wenn das Bundesgericht die noch hängige staatsrechtliche Beschwerde entschieden hat.




Es steht also fest, dass - mangels erforderlicher Zustimmung des Grossen Rates - die Abfallvereinbarung, und die damit verbundenen Verpflichtungen - auch im heutigen Zeitpunkt noch keine für beide Partner gültige Grundlage haben. Die "Offerte" unseres Kantons ist von Basel-Stadt noch nicht angenommen worden. Der "Vertrag" ist noch nicht bindend.




Trotzdem hat unsere Regierung schon anfangs Januar 1997 - als der staatsrechtlichen Beschwerde die aufschiebende Wirkung verweigert worden war - einer Pressemitteilung nicht widersprochen, welche den Titel trug: "KVA-Kredit wird freigegeben". Vielmehr erklärte sie, Leistungen wurden nur unter Vorbehalt erfolgen. Man muss also annehmen, dass finanzielle Leistungen ohne letztlich gültige Grundlage erfolgt sind.




Ich unterbreite dem Regierungsrat deshalb folgende Fragen:




1. Welche finanziellen Leistungen (Zeitpunkt und Höhe) sind mit seiner Zustimmung im Rahmen der (noch ungültigen) Abfallvereinbarung bzw. der damit verbundenen Kreditbeschlüsse an die REDAG bzw. zugunsten des Kantons Basel-Stadt bisher erbracht worden?




2. Ist der gerüchtweisen Vermutung, Glauben zu schenken, dass der baselstädtische Regierungsrat dem Grossen Rat den gemäss den oben zitierten Erklärungen in Aussicht gestellten Ratschlag nicht bzw. nicht mehr unterbreiten wird? Was weiss der Regierungsrat darüber?




3. Hat sich der Regierungsrat erkundigt, weshalb der baselstädtische Regierungsrat dem Grossen Rat bisher keinen Ratschlag, zur Genehmigung der Abfallvereinbarung unterbreitet hat? Wie lautet die Antwort? Welche Gründe sind allenfalls zu vermuten?




4. Bis zu welchem Zeitpunkt wird allenfalls dem Grossen Rat - gemäss Auskunft des baselstädtischen Regierungsrates - der Ratschlag zur Genehmigung der Abfallvereinbarung unterbreitet werden?




5. Wird der Regierungsrat - trotz allfälligen weiteren Ausbleibens der Genehmigung der Abfallvereinbarung durch den Grossen Rat - der Erbringung weiterer finanziellen Leistungen zustimmen? Welche Leistungen sind noch offen?




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