1997-256
Landrat / Parlament - Vorlage 97/256 vom 9. Dezember 1997
Sammelvorlage betreffend 19 Abrechnungen von Bau- und weiteren Verpflichtungskrediten (inkl. 2 Abrechnungen der Finanz- und Kirchendirektion) und einer Bauabrechnung der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft); Abrechnungsperiode April 1996 - Dezember 1996 / Genehmigung
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Inhalt
1 Inhalt der Vorlage
2 Prüfung durch die Kantonale Finanzkontrolle
3 Kostenübersicht
4 Bemerkungen zu Verspätungen bei der Vorlage der Abrechnungen
5 Bemerkungen zu den Kostenabweichungen
6 Beiträge Dritter
7. Antrag
256-lrb.htm
Landratsbeschluss
Back to Top
1 Inhalt der Vorlage
Diese Sammelvorlage bezieht sich auf die beiliegende Serie von Abrechnungen über Bau- und Verpflichtungskredite, die dem Landrat zur Prüfung und Genehmigung unterbreitet werden. Darin enthalten sind 20 Abrechnungen zu 22 Konti. Von den abgerechneten Krediten entfallen sechs auf den Tiefbau (Umfahrung Sissach, Generelles Projekt; Sanierungsmassnahmen an Kantonsstrassen in Quell- und Grundwasserschutzzonen; Korrektion der Rickenbacherstrasse innerorts in der Gemeinde Buus; Erneuerung Überführung Arisdörferstrasse Liestal, Objekt Nr. 1.168; "Strassen im Birstal" T18 Hagnau bis Angenstein; Projektierungskredit Ausbau BLT-Linie 11). Weiter fünf auf den Hochbau (Ergänzungsbau und Sanierung der Motorfahrzeugkontrolle, Werkhof Frenkendörferstrasse Liestal für den Strassenverwaltungskreis 2 des Tiefbauamtes und den Mobiliardienst des Hochbauamtes; Umbau der Fahrzeugprüfhalle und diverse bauliche Verbesserungen an den Anlagen der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel in Münchenstein; erste Sicherungs- und Sanierungs-Stufe der römischen Theater-Ruine von Augusta Raurica in Augst; Ingenieurschule beider Basel in Muttenz, Sanierung der Gebäudehülle am Hauptbau), einer auf Ausbau der Abwasserreinigungsanlage Wenslingen, einer auf Planung von Abfallanlagen, drei auf den Natur- und Landschaftsschutz (Bau und Ausgestaltung des Abschnittes Kanton Basel-Landschaft am Weg der Schweiz im Rahmen der 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft, Ornithologisches Inventar beider Basel, Kantonales Inventar der naturkundlich, landschaftlich, ökologisch und kulturell wertvollen Waldobjekte "Waldinventar") sowie einer auf die Projektierung EuroVille. Ebenfalls abgerechnet werden zwei Objekte der Finanz- und Kirchendirektion (Brandfall Sandoz, Schweizerhalle, Risikoanalyse; Einrichtung des Neubaus Rheinstrasse 33b der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung sowie eine Bauabrechnung der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (Rheinhäfen Baselland: Erneuerung der Wasserleitung in der Auhafenstrasse im Auhafen Muttenz).
2 Prüfung durch die Kantonale Finanzkontrolle
Die Abrechnung wurde gemäss § 42, Abs. 1, lit f des Finanzhaushaltsgesetzes von der Kantonalen Finanzkontrolle geprüft. In allen Fällen wird die formale und materielle Richtigkeit bestätigt.
Aus der beigefügten Kostenübersicht sind alle kostenrelevanten Daten ersichtlich. Es ist rasch erkennbar, bei welchen Objekten der Kostenrahmen über- oder unterschritten worden ist. Die vorliegenden Abrechnungen enthalten Angaben über Bauzeit, Datum der Fertigstellung sowie Datum des Visums der Finanzkontrolle. Auf Wunsch der Finanzkommission wurde das Kumulieren der abgerechneten Objekte nach Nominalkredit, Realkredit und Gesamtkosten weggelassen. Es sind ausschliesslich die Abrechnungen der einzelnen Objekte von Bedeutung. Die kumulierten Zahlen beinhalten an sich keine relevante Aussage ausser dem Eindruck, über welches Volumen man sich insgesamt gerade unterhält. Zumindest im Textteil sei doch noch darauf hingewiesen:
- Summe der Nominalkredite: rund Mio. 222
- Summe der Realkredite (nominal + Teuerung) rund Mio. 295
- Summe der abgerechneten Gesamtkosten rund Mio. 288
Gerade in dieser Vorlage wird deutlich, wie wenig die über alle vorgelegten Objekte kumulierten Kredite bzw. Kosten aussagen. Abrechnung 5 betreffend Strassen im Birstal ist von der Kredithöhe (nominal rund 166 Mio. Franken oder 74%, real rund 231 Mio. Franken oder 78%) wie auch von der Abrechnungssumme (rund 231 Mio. Franken oder 79%) her derart dominant, dass die kumulierten Werte mit dieser Abrechnung allein schon weitgehend bestimmt sind.
4 Bemerkungen zu Verspätungen bei der Vorlage der Abrechnungen
Nach wie vor werden einzelne Abrechnungen gegenüber der Vorgabe von zwei Jahren verspätet zur Abrechnung vorgelegt. Die Dienststellen sind angewiesen, ausstehende Objekte aufzuarbeiten und künftig die vorgeschriebene Frist einzuhalten. Doch auch die Koordinationsstelle, in welcher die Sammelvorlage erstellt wird, kämpft mit Kapazitätsproblemen. Immerhin darf festgehalten werden, dass sich die Verwaltung darum bemüht, die Fristen einzuhalten. Mit der dieser Vorlage folgenden Sammelabrechnungsvorlage hoffen wir, die Pendenzen weitgehend aufgearbeitet zu haben.
Der Zeitpunkt der Abrechnung "Strasse im Birstal", T18 Hagnau bis Angenstein wird im beiliegenden BUD-Entscheid verständlich begründet. Auch hier wird der Wille zur Aufarbeitung von Pendenzen deutlich.
5 Bemerkungen zu den Kostenabweichungen
Insbesondere bei 5.1 Mehrkosten und 5.2 Minderkosten ist unschwer feststellbar, dass zwischen der Anzahl Abrechnungen und der Anzahl abgerechneter Kredite eine Differenz besteht. Dies rührt daher, dass in 20 Abrechnungen die Kredite von 22 Konti abgerechnet wurden. Bei Abrechnung 5, "Strassen im Birstal", T 18, wurden sinnvollerweise zwei Bauabschnitte mit zwei verschiedenen Konti zu einer Abrechnung zusammengefasst. Bei Abrechnung 6 wurde innerhalb des gleichen Kontos der Landerwerb (wie schon seinerzeit bei der Kreditsprechung) separat ausgewiesen. In beiden Abrechnungen wurde die Erkenntlichkeit sämtlicher notwendiger Angaben gewahrt. In Abrechnung 17 schliesslich werden zwei Kredite abgerechnet, welche grundsätzlich dem gleichen Konto zuzuordnen wären. Zwischen der ersten Kreditsprechung und der zweiten Kreditsprechung wurden allerdings die Rubriken des zuständigen Amtes für Orts- und Regionalplanung angepasst. Somit werden formal zwei Konti zum gleichen Geschäft abgerechnet.
5.1 Mehrkosten
Acht der 20 Abrechnungen zu neun Konten schliessen mit Mehrkosten zwischen + 0.22 % und + 117 % ab. Bei letztgenannten handelt es sich um die Abrechnung 13, Planung von Abfallanlagen; die reale Überschreitung betrug Fr. 1'413'618.--. Die Argumente zur Kostenüberschreitung sind in der Detailabrechnung dargestellt.
5.2 Minderkosten
Zwölf der 20 Abrechnungen zu 13 Konten schliessen mit Minderkosten zwischen - 0.77 % und - 87 % ab. Bei letzterem handelt es sich um den Landerwerb zum Ausbau der BLT-Linie 11; dies ist mit - Fr. 4'189'164.-- auch die absolut stärkste Unterschreitung bei den aktuell abgerechneten Krediten. Generell kann zur Zeit bei Bauabrechnungen häufig beobachtet werden, dass als Resultat der Submissionen zu wesentlich tieferen Preisen vergeben werden konnte als ursprünglich eingeschätzt. Diese konjunkturbedingte Erscheinung, die uns in den letzten Jahren häufig begleitet hat, kann als langfristiger Marktausgleich für jene Perioden angesehen werden, in welchen auch bei Bauprojekten überwiegend Überschreitungen zu beobachten waren.
Die einzelnen Abrechnungen geben Auskunft darüber, ob von dritter Seite Beiträge zu entrichten sind. Falls eine Beitragsverpflichtung besteht, wird hingewiesen auf:
- Herkunft und Höhe der Beiträge;
- eingegangene Zahlungen Dritter;
- noch ausstehende Beiträge Dritter.
Dem Landrat wird beantragt, dem beiliegenden Entwurf zu einem Landratsbeschluss zuzustimmen.
Liestal, 9. Dezember 1997
IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
Der Präsident: Schmid
Der Landschreiber: Mundschin
Back to Top