Subventionierung Kunstverein BL/Kunsthalle Palazzo (Landratsbeschluss)

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1997-257 vom 9. Dezember 1997


Landratsbeschluss (Entwurf)


Landratsbeschluss betreffend zweier Verpflichtungskredite zur Subventionierung des Kunstvereins Baselland und der Kunsthalle Palazzo (Liestal) für die Jahre 1998-2001


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Gestützt auf das Gesetz über die Leistung von Beiträgen zur Förderung kultureller Bestrebungen vom 21.2.1963 wird die Vereinbarung über Beitragsleistungen an den Kunstverein Baselland zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kunstverein Baselland (Muttenz) für die Jahre 1998-2001 genehmigt.


2. Gestützt auf das Gesetz über die Leistung von Beiträgen zur Förderung kultureller Bestrebungen vom 21.2.1963 wird die Vereinbarung über Beitragsleistungen an die Kunsthalle Palazzo zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Kunsthalle Palazzo (Liestal) für die Jahre 1998-2001 genehmigt.


3. Der Verpflichtungskredit für die Subventionierung des Kunstvereins Baselland von Fr. 1'480'000.-- wird bewilligt und dem Konto 2583-365.90-2 belastet.


4. Der einmalige Investitionsbeitrag von Fr. 150'000.-- an die Umbau- und Einrichtungskosten des Kunsthauses Baselland in Muttenz wird bewilligt und dem Konto 2583-365.90-2 (Budget 1998) belastet.


5. Der Verpflichtungskredit für die Subventionierung der Kunsthalle Palazzo von Fr. 600'000.-- wird bewilligt und dem Konto 2583-365.90-1 belastet.


6. Die Ziffern 3, 4 und 5 unterstehen gemäss Paragraph 31, Absatz 1, Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.




Liestal,


Im Namen des Landrates


der Präsidentin:


der Landschreiber:



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