1997-259

Landrat / Parlament


Motion: Standesinitiative zur Einführung einer bundesweiten Kapitalgewinnsteuer auf beweglichem Vermögen



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Autor: SP-Fraktion

Eingereicht: 10. Dezember 1997


Nr.: 1997-259





Die Schweiz ist neben Griechenland das einzige OECD-Land, das keine Kapitalgewinnsteuer kennt. Diese wesentliche Steuerlücke bedeutet eine starke Beeinträchtigung der Steuergerechtigkeit. Denn die verfassungsmässig vorgeschriebene Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist nur dann verwirklicht, wenn alle wesentlichen Elemente der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch berücksichtigt sind. Es widerspricht diesem Grundsatz aber, dass beispielsweise grosse Kapitalgewinne, die vermögende Personen auf dem Privatvermögen erzielen, steuerfrei sind, während das Erwerbseinkommen aller Personen - auch solcher mit tiefen Einkommen - mit der Einkommenssteuer belastet wird.

Bei der (Wieder-)Einführung der Kapitalgewinnsteuer geht es somit in erster Linie darum, die Steuergerechtigkeit wieder einigermassen herzustellen und deshalb die bestehende Steuerlücke zu schliessen.


Es ist in diesem Zusammenhang auch festzuhalten, dass der gegen die Kapitalgewinnsteuer oft ins Feld geführte Vorwurf der mangelnden Ergiebigkeit ins Leere trifft. Selbst Prof. Tobias Studer, der einer Kapitalgewinnsteuer skeptisch gegenüber steht, errechnet auf Basis der Börsenkapitalisierung von 1996 ein potentielles Steuersubstrat von 10 Milliarden Franken. Bei einem Steuersatz von 15% ergäbe dies einen jährlichen bundesweiten Steuerertrag von 1,5 Milliarden Franken.


Aufgrund dieser Überlegungen wird der Regierungsrat eingeladen, dem Landrat eine Vorlage zu einer Standesinitiative zu unterbreiten, die mittels einer Ergänzung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (STHG) oder allenfalls des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) eine bundesweite Erhebung einer Kapitalgewinnsteuer auf beweglichen Teilen des Privatvermögens verlangt.




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