1997-260
Landrat / Parlament
Motion: Aufhebung der Volkswahl der Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter
Zur Übersicht Geschäfte des Landrates
Zur Systematischen Gesetzessammlung (SGS)
Zu Hinweise und Erklärungen
Autor: Philipp Bollinger, SP (+ 13)
Eingereicht: 10. Dezember 1997
Nr.: 1997-260
Am 23. November 1997 haben in den Gerichtsbezirken Arlesheim, Liestal, Sissach und Waldenburg Urnenwahlen für die Neubestellung der Bezirksgerichte stattgefunden. In der Gerichtsbezirken Laufen und Gelterkinden ist es zu Stillen Wahlen gekommen.
Obwohl Kampfwahlen stattfanden, war die Stimmbeteiligung äusserst mager. Sie betrug im Bezirk Arlesheim 13,6%, im Bezirk Liestal 15,7%, im Bezirk Sissach 18.8% und im Bezirk Waldenburg 15,8%. Da ein hoher Prozentsatz der Stimmenden eine leere Liste eingelegt hat, ist die faktische Stimmbeteiligung in zahlreichen Gemeinden unter 10% gefallen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Wahl von Richterinnen und Richtern durch das Volk überhaupt noch einem Bedürfnis entspricht.
Im Sinne einer Verwesentlichung der Volksrechte plädiere ich dafür, dass die bisherige Volkswahl der Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter aufzuheben ist. Stattdessen sollen diese wie die Mitglieder der kantonalen Gerichte durch den Landrat gewählt werden. Das Auswahlverfahren durch den Landrat garantiert die Prüfung der Kandidatinnen und Kandidaten auf ihre Eignung für dieses Amt. Indem der Landrat wie bei der Wahl der kantonalen Gerichte den freiwilligen Parteienproporz berücksichtigt, ist Gewähr gegeben, dass die unterschiedlichen weltanschaulichen Strömungen wie bis anhin an den Gerichten vertreten sind.
Ich ersuche hiermit den Regierungsrat, dem Landrat eine entsprechende Verfassungsänderung (§25: Volkswahl der Bezirksgerichte) zu unterbreiten.
Back to Top