1997-264
Landrat / Parlament
lnterpellation: Arbeitslosigkeit im Alter von 54 - 62 Jahren. Ist dies sinnvoll?
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Autor: Theo Weller, EVP
Eingereicht: 10. Dezember 1997
Nr.: 1997-264
Die Periode der steigenden Zahl von Arbeitslosen geht hoffentlich bald dem Ende entgegen.
Während diesem Zeitraum sind viele Menschen direkt oder indirekt von diesem grossen Problem betroffen worden. Besonders die zwischen 54 bis 62 jährigen Menschen, die direkt betroffen sind, leiden unheimlich unter der Arbeitslosigkeit.
Die physischen und psychischen Regungen im Menschen sind enorm und können von Nicht betroffenen nicht nachvollzogen werden. Es gibt nur wenige Arbeitslose in diesem Alter die das "cool" hinnehmen können und auf Staatskosten leben wollen. Die Meisten von ihnen haben jahrelang im gleichen Betrieb gearbeitet und treu ihre Pflicht getan. Dann sind sie entlassen worden. Die Gründe sind vielfältig, doch stehen die hohen Lohnkosten vielfach im Vordergrund. Viele würden sogar eine Lohnkürzung in Kauf nehmen, wenn sie nur nicht die Stelle verlieren würden. Doch der Schock über die Arbeitslosigkeit ist meistens derart gross, dass nicht mehr klar über die Situation und die Zukunft nachgedacht werden kann. Alle hoffen, dass sie wieder eine Stelle finden, doch dies bleibt meistens ein Wunschtraum in diesem Alter.
Doch immer mehr ziehen sich diese Menschen zurück, werden krank oder gleiten in Süchte ab. Sie sehen vielfach "alt" aus!
Die Familien, die nächsten Angehörigen und der Staat müssen nun ausbaden, was ein Verwaltungsrat angerichtet hat. Diese Ungerechtigkeit ruft nach einer gesetzlichen Veränderung in der freien Wirtschaft, weil die Arbeitslosenkasse nur zeitlich begrenzt Löhne ausbezahlt und die Fürsorgekassen langsam überfordert werden. Die Kosten werden ganz einfach dem Staat überbunden und damit ist jede Firma aus dem "Schneider".
Zu diesem traurigen Thema nun einige Fragen:
1. Wieviel Arbeitslose gibt es in unserem Kanton im Alter von 54 - 62 Jahren?
2. Wieviel in diesem Alter konnten wieder eine Stelle antreten?
3. Wieviel wurde ausgesteuert und sind von der Fürsorge abhängig ?
4. Wieviel Kosten entstehen dem Staat speziell durch diese Arbeitslosen?
5. Wie können die Arbeitgeber in die Verantwortung genommen werden, damit diese sich solche Schritte zweimal und dreimal überlegen, bevor sie eine 54 - 62 jährige Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer entlassen?
6. Welche gesetzlichen Grundlagen sind notwendig, damit solche Menschen nicht auf Staatskosten leben müssen und der Arbeitgeber sich aus der Verantwortung stehlen kann?
Ich bitte den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung dieser Fragen.
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