1997-268
Landrat / Parlament - Vorlage 97/268 vom 16. Dezember 1997
Mutation des Koordinationsplanes Kanton Basel-Landschaft (Kantonaler Richtplan gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung) - Teilweise Streichung des Strassenbauvorhabens "Neue Rheinbrücke Sternenfeld - Grenzacherstrasse Riehen / Basel" sowie Entlassung des Objektblattes V.1.7 aus dem Koordinationsplan
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Inhalt
5 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
6 Antrag
Landratsbeschluss
Gemäss § 7 des Rheinhafengesetzes wurde der Kanton beauftragt, für das im Rheinhafengesetz bezeichnete Hafengebiet einen regionalen Detailplan auszuarbeiten. Entsprechend wurde von der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion ein Auftrag zur Ausarbeitung eines regionalen Detailplanes "Rheinhäfen" erteilt. Dabei hat sich die Möglichkeit ergeben, die neu zu definierende Nutzungsplanung den inzwischen neu in Kraft getretenen Gesetzesvorschriften anzupassen. Zugleich werden die mittlerweilen ebenfalls teilweise revidierten, kommunalen Nutzungsplanungen der Standortgemeinden Birsfelden und Muttenz mit dem neuen regionalen Detailplan koordiniert.
Im Rahmen der Ausarbeitung des Regionalen Detailplanes "Rheinhäfen" hat sich ergeben, dass aus heutiger Sicht die Aufrechterhaltung einer Option für den Bau einer neuen Rheinüberquerung, im Bereich des Hafenareals der Gemeinde Birsfelden, als nicht mehr notwendig erscheint. Die Gründe dafür sind einerseits in raumplanerischen Aspekten (schwierig zu realisierender Lärmschutz, bestehende Familiengartennutzung, Beeinträchtigung von Uferschutzgebieten und Naherholungsgebieten) zu finden. Andererseits werden heute durch die aus dem Koordinationsplan zu streichende Strassenverbindung "Neue Rheinbrücke Sternenfeld - Grenzacherstrasse Riehen / Basel" und der derzeitigen Nutzungszone "Parkierung und Erschliessung" bauliche Nutzungs- und somit auch wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten blockiert. Mit dem neuen regionalen Detailplan "Rheinhäfen" soll letzteres - also die derzeit noch bestehende Nutzungseinschränkung - bereinigt werden. Im weiteren kann darauf hingewiesen werden, dass auch der Kanton Basel-Stadt, im Rahmen der Totalrevision des kantonalen Richtplanes, als vorgezogene Teilrevision gemäss dem Beschluss der regierungsrätlichen Delegation für Verkehrsplanung das Verfahren für die Streichung der Vorhaben 3.2.8 ("Verlegung der Grenzacherstrasse"), 3.2.9 ("Rheinübergang bei der Kraftwerksinsel") und 3.2.10 ("Hörnlistrasse") in die Wege geleitet hat. Diese Strassenbauvorhaben aus den späten sechziger Jahren werden heute als unrealistische Bauvorhaben angesehen. Dabei ist im Kanton Basel-Stadt für die Streichung der vorgenannten Massnahmen der Entscheid der Regierung massgebend. Aufgrund all dieser neuen Sachverhalte folgt, dass mit dem Erlass des regionalen Detailplanes "Rheinhäfen" auch der Koordinationsplan Basel-Landschaft den neuen Nutzungsvorschriften anzupassen ist (= Streichung des Rheinüberganges "Neue Rheinbrücke Sternenfeld - Grenzacherstrasse Riehen / Basel" sowie Entlassung des zugehörigen Objektblattes V.1.7 aus dem Koordinationsplan).
Sowohl von Seite des Kantons Basel-Stadt als auch der betroffenen Gemeinden Birsfelden und Muttenz bestehen gegen die Mutation des Koordinationsplanes keine Einwände.
Bei der Erarbeitung des Koordinationsplanes wurde das Strassennetz der 4 regionalen Strassennetzpläne - soweit das Strassennetz nicht bereits zu diesem Zeitpunkt "überholt" war - übernommen. Mit Beschluss vom 31. Oktober 1988 hat der Landrat den Koordinationsplan (Richtplan gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)) erlassen und den Regierungsrat beauftragt, diesen Plan an den Bundesrat zur Genehmigung einzureichen. Der Regierungsrat hat mit Schreiben vom 8. November 1988 den Schweizerischen Bundesrat ersucht, den Koordinationsplan des Kantons Basel-Landschaft im Sinne von Artikel 11 RPG zu genehmigen. Mit Schreiben vom 25. Oktober 1989 hat der Bundesrat, gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumplanung vom 8. September 1989, den Koordinationsplan des Kantons Basel-Landschaft mit Aenderungen und Ergänzungen (vgl. Vorlage an den Landrat Nr. 91/135 vom 11. Juni 1991) genehmigt.
Im Koordinationsplan wird mit Objektblättern (Richtplan-Text) über die wichtigsten Vorhaben der Stand der Koordination und die zu treffenden Massnahmen festgehalten. In einem Uebersichtsplan (Richtplan-Karte) werden kartierbare Vorhaben zusammen mit einigen wichtigen Ergebnissen der Raumplanung im Kanton dargestellt.
Gemäss Artikel 9 RPG ist der Koordinationsplan (Richtplan) zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen, wenn sich die Verhältnisse geändert haben, sich neue Aufgaben stellen oder eine gesamthaft bessere Lösung möglich ist.
Anlässlich der Volksabstimmung vom 6. Dezember 1992 wurde das neue Rheinhafengesetz (RHG) vom Souverän gutgeheissen und in der Folge auf den 1. August 1993 in Kraft gesetzt. Gestützt auf § 7 RHG ist für das im Gesetz bezeichnete Hafengebiet ein regionaler Detailplan gemäss § 35 des kantonalen Baugesetzes (BauG) auszuarbeiten. Damit ging die Planungshoheit von den Standortgemeinden Birsfelden und Muttenz an den Kanton über.
3.1 Einbindung in Planung / Konzept
Ein Auftrag zur Ausarbeitung eines regionalen Detailplanes "Rheinhäfen" wurde von der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion im Juni 1994 erteilt. Dabei hat sich die Möglichkeit ergeben, die neu zu definierende Nutzungsplanung den inzwischen neu in Kraft getretenen Gesetzesvorschriften anzupassen. Zugleich werden die mittlerweilen ebenfalls teilweise revidierten, kommunalen Nutzungsplanungen der Standortgemeinden Birsfelden und Muttenz mit dem neuen regionalen Detailplan koordiniert.
Die mit dieser Vorlage beantragte Mutation des Koordinationsplanes steht dabei in einem direkten Zusammenhang mit dem Erlass des neuen regionalen Detailplanes "Rheinhäfen". Um keine widersprüchlichen Aussagen und somit auch rechtliche Unklarheiten entstehen zu lassen, ist es notwendig, parallel mit dem Erlass des regionalen Detailplanes "Rheinhäfen" auch den Koordinationsplan des Kantons Basel-Landschaft den neuen Gegebenheiten / Nutzungsvorschriften anzupassen.
3.2 Heutige Situation
Heute sind die rechtskräftig ausgeschiedenen Wohnzonen der Gemeinde Birsfelden entlang der westlichen Begrenzung des Hafenareals auf der ganzen Länge durch weniger lärmempfindliche Nutzungszonen (Zonen für öffentliche Anlagen und Werke, Grünzonen, Spezialzone "Kraftwerk mit Erholungseinrichtungen") vom Industriegebiet / Hafen getrennt. Diese Nutzungszonenanordnung wirkt wie ein "Puffer", indem die Wohnzonen von den aus dem Hafenareal ausgehenden Immissionen relativ gut geschützt sind bzw. werden.
Die im rechtsgültigen, regionalen Strassennetzplan "Rheintal" als Option und im Koordinationsplan enthaltene neue Strassenverbindung (HVS) "Neue Rheinbrücke Sternenfeld - Grenzacherstrasse" käme nun exakt in den Bereich der schmalsten Stelle, einer Grünzone, welche derzeit mit Schrebergärten genutzt wird, zu liegen. Nördlich der Grünzone, im nordwestlichen Bereich des Hafenareals muss für die Option "Neue Rheinbrücke Sternenfeld - Grenzacherstrasse Riehen / Basel" zusätzlich Land freigehalten werden, welches für industrielle bzw. gewerbliche Zwecke genutzt werden könnte. Konkret sind heute durch die im Koordinationsplan bzw. im kantonalen Strassennetzplan enthaltene Strassenverbindung "Neue Rheinbrücke Sternenfeld - Grenzacherstrasse" und die derzeitige Nutzungszone "Parkierung und Erschliessung" entsprechende bauliche Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten blockiert. Dieser Zustand soll jedoch mit dem neuen regionalen Detailplan "Rheinhäfen" und folgerichtig auch mit einer entsprechenden Mutation des Koordinationsplanes bereinigt werden.
3.3 Künftige Situation und Ziele
Im Rahmen der Ueberarbeitung des Verkehrsplanes Basel-Stadt für den "Zeithorizont 2010" wurden neue Strassenbauten nur noch insoweit berücksichtigt, als diese bereits beschlossen sind. Aus diesem Grunde wurden die im kantonalen Richtplan Basel-Stadt bisher aufgeführten Vorhaben "Verlegung der Grenzacherstrasse" und "Rheinübergang bei der Kraftwerksinsel" nicht mehr in den neuen Verkehrsplan aufgenommen. Dieses Vorgehen wurde damit begründet, dass die vorgenannten Strassenbauvorhaben aus den späten sechziger Jahren stammten und nach Ansicht der Behörden von Basel-Stadt inzwischen als unrealistische Bauvorhaben angesehen werden. Entsprechend macht ein Festhalten an der Option für den Bau einer neuen Rheinüberquerung auf Seite des Kantons Basel-Landschaft keinen Sinn mehr. Zum gleichen Ergebnis hat im übrigen auch die Ueberarbeitung der derzeit bestehenden Nutzungsplanung im Gebiet des Rheinhafens geführt (vgl. Ziffer 3.4).
3.4 Bisheriges Vorgehen / Planungsschritte
Aus Sicht der Lärmschutz-Gesetzgebung müsste die Realisation einer neuen Haupverkehrsstrasse als sehr schwierig angesehen werden. Zum Schutz von 3 bestehenden Hochhäusern mit je einem Sockelgeschoss, 17 Obergeschossen sowie 1 zurückversetzten Dachgeschoss (insgesamt 210 Wohnungen) müssten die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden, was wohl nur mittels sehr umfangreichen und teuren baulichen Massnahmen (z.Bsp. Ueberdeckung der neuen Strasse; analog der Lösung im "Gellert-Dreieck") möglich wäre. Weiter würden die Spezialzone "Kraftwerk mit Erholungseinrichtungen", die Kraftwerksinsel in ihrer Funktion als Naherholungsgebiet sowie die Rheinufer - welche teilweise unter Schutz stehen - erheblich beeinträchtigt. Auf baselstädtischer Seite käme die Strasse gemäss kantonalem Richtplan Basel-Stadt in ein als Siedlungstrenngürtel mit landwirtschaftlicher Nutzung gekennzeichnetes Gebiet zu liegen, welches heute weitgehend mit Schrebergärten belegt ist.
Bei der Ausarbeitung des Regionalen Detailplanes "Rheinhäfen" hat sich gezeigt, dass unter Abwägung all dieser Fakten, die Streichung des besagten, neuen Rheinüberganges zu rechtfertigen ist. Der regionale Strassennetzplan "Rheintal" (Kanton Basel-Landschaft), in welchem das besagte Strassenbauvorhaben ebenfalls enthalten ist, wird dabei punktuell - als Bestandteil der regionalen Detailplanung "Rheinhäfen" - mutiert. Eine gesamthafte Ueberarbeitung des regionalen Strassennetzplanes "Rheintal" ist für später vorgesehen.
Verkehrstechnisch kann festgestellt werden, dass die fragliche Verbindung nur eine kleinräumige Funktion (gehabt) hätte. Die neue Rheinüberquerung bei Birsfelden hätte auf die Verkehrskapazität insgesamt also keinen wesentlichen Einfluss gehabt. Hinsichtlich der neuen "Querspange" bei Rheinfelden / Kaiseraugst - neue Rheinüberquerung, als Verbindung zwischen dem schweizerischen Autobahnnetz (A 3) und der deutschen Hochrheinautobahn A 98 (Planauflage Juni 1996) - kann zudem festgestellt werden, dass sich mit der Streichung der neuen Strassenverbindung "Sternenfeld - Grenzacherstrasse" aus dem Koordinationsplan / kantonalen Strassennetzlan die Verhältnisse gegenüber heute nicht ändern.
3.5 Alternativen
Würde der Koordinationsplan wie vorbeschrieben nicht mutiert, so müssten folgerichtig auch die Nutzungsvorschriften der regionalen Detailplanung "Rheinhäfen" nochmals überarbeitet werden. Die damit verbundene Beibehaltung der Option für eine neue Rheinüberquerung im Bereich des Hafenareals Birsfelden wäre jedoch unsinnig, da der Anschluss bzw. die Weiterführung einer solchen Verkehrsplanung der Verkehrsplanung vom Kanton Basel-Stadt widersprechen würde. Dies, weil auch auf baselstädtischer Seite ein derartiges Projekt heute als nicht mehr realistisch angesehen wird (vgl. Ziffer 3.3). Zudem blieben mögliche bauliche Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten auf dem von dieser Strassenverbindung betroffenen Areal bis auf weiteres blockiert.
Die vorliegende Lösung ist auf die neue, geänderte Situation angepasst und stellt gesamthaft - inklusive der neuen Nutzungsplanung regionale Detailplanung "Rheinhäfen" - eine bessere Lösung dar. Dabei sei nicht unerwähnt, dass bei geänderten Voraussetzungen die Planungsträger gemäss Art. 9 RPG angehalten sind, Planungen periodisch zu überprüfen und wenn notwendig den neuen Gegebenheiten anzupassen. Diesem Auftrag wird mit der vorliegenden Landratsvorlage nachgekommen bzw. entsprochen.
5 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Mit Schreiben der Bau- und Umweltschutzdirektion vom 26. Juli 1996 wurde betreffend die vorliegende Landratsvorlage ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Zur beabsichtigten Mutation des Koordinationsplanes sind keine negativen Stellungnahmen eingegangen. Betreffend die wichtigsten Stellen können somit folgende Sachverhalte festgehalten werden:
Bereits auf eine frühere Anfrage hin, hat das Baudepartement des Kantons Basel-Stadt mit Brief vom 21. Juni 1996 bestätigt, dass sich der Kanton Basel-Stadt einer Streichung des Rheinüberganges bei der Kraftwerkinsel und der Sternenfeldstrasse in Birsfelden nicht widersetzen werde. Diese Haltung bzw. Einschätzung wurde mit Schreiben des Baudepartementes des Kantons Basel-Stadt vom 30. Juli 1997 (sig. Regierungsrätin Barbara Schneider) bestätigt. Gestützt auf den Entscheid der regierungsrätlichen Delegation für Verkehrsplanung Basel-Stadt vom 6. Juni 1997, ist das Verfahren für die Streichung der Vorhaben 3.2.8 ("Verlegung der Grenzacherstrasse"), 3.2.9 ("Rheinübergang bei der Kraftwerksinsel") und 3.2.10 ("Hörnlistrasse") in die Wege geleitet worden. Dabei ist im Kanton Basel-Stadt für die Streichung der vorgenannten Massnahmen der Entscheid der Regierung massgebend.
Kommt hinzu, dass Baden-Württemberg in Verhandlungen mit der Koordinationskommission für Verkehrsplanung schon seit geraumer Zeit angekündigt hat, dass auf deutscher Seite keine Bereitschaft bestehe, die Grenzacherstrasse mit samt den Zollanlagen zu verlegen und damit die heute rechtskräftige Planung von Basel-Stadt und Basel-Landschaft abzunehmen.
Auch die Behörden des Kantons Aargau (Schreiben vom 16. August 1996; sig. Regierungsrat Dr. Thomas Pfisterer) und des Bundesamtes für Raumplanung (Schreiben vom 27. August 1996) haben sich im Rahmen der Vernehmlassung zum Entwurf der Landratsvorlage positiv geäussert. Das Bundesamt für Raumplanung hat dabei darauf hingewiesen, dass eine materielle Prüfung durch die Bundesstellen erst nach der kantonalen Beschlussfassung über die Aenderung des Koordinationsplanes erfolgen wird. Es könne jedoch davon ausgegangen werden, dass von dieser Seite keine Einwände zu erwarten sind.
Die Gemeinde Birsfelden hatte bereits im Jahre 1978, bei der Vernehmlassung zum Entwurf eines generellen Projektes "Rheintal", die Streichung der Sternenfeldstrasse mit samt dem Rheinübergang gefordert. Diese Haltung der Gemeinde Birsfelden wurde im Rahmen der Mitwirkung zu dieser Landratsvorlage mit einem Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates vom 13. August 1996 (Geschäft Nr. 711, Reg.-Nr. 6/4) erneut bestätigt. Auch der Gemeinderat von Muttenz hat von dem Geschäft Kenntnis genommen und gegen die Landratsvorlage keine Einwendungen anzubringen (Schreiben vom 22. August 1996).
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin
Landratsbeschluss
(Entwurf)
betreffend den Koordinationsplan Kanton Basel-Landschaft (Kantonaler Richtplan gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung) - Teilweise Streichung der "Neue Strassenverbindung / Rheinbrücke Sternenfeld - Grenzacherstrasse Riehen / Basel" sowie Entlassung des Objektblattes V.1.7 aus dem Koordinationsplan
Gemäss Art. 6 - 12 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) und § 65 der kantonalen Verfassung (Koordinationsplan) beschliesst der Landrat folgendes:
1. Die neue Strassenverbindung "Rheinbrücke Sternenfeld - Grenzacherstrasse Riehen / Basel" ist im Abschnitt "Hardstrasse" (Knoten Sternenfeld) bis zur Kantonsgrenze Basel-Stadt aus dem Koordinationsplan zu streichen. Gleichzeitig ist das zugehörige Objektblatt V.1.7 aus dem Koordinationsplan zu entlassen.
2. Der Regierungsrat wird beauftragt, gemäss Art. 9 des Bundesgesetzes über die Raumplanung in Zusammenhang mit Art. 11 Abs. 3 der Verordnung über die Raumplanung, den Bundesrat über den Beschluss des Landrates betreffend die Aenderung bzw. die Fortschreibung des Koordinationsplanes in Kenntnis zu setzen.