Regionalen Detailplan Rheinhäfen

Landrat / Parlament - Vorlage (Fortsetzung)


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4.9. Aenderung des Regionalen Strassennetzplanes Rheintal

Der Regionale Strassennetzplan "Rheintal", wie übrigens auch der Koordinationsplan des Kantons Basel-Landschaft, welcher mit einer separaten Mutation geändert wird, sehen vor, dass zur Verkehrsentlastung von Birsfelden eine Hauptverkehrsstrasse Sternenfeld - Grenzacherstrasse zu erstellen ist. Die projektierte Linienführung dieser Strasse tangiert die Baurechtsparzelle am westlichen Ende des Birsfelderhafens (Jowa AG)


Dies hat eine noch heute gültige Höhenbeschränkung für Bauten in diesem Bereich zur Folge.




4.9.1. Rechtliche Grundlagen


Mit Beschluss Nr. 1576 vom 8. Mai 1967 hat der Landrat den Strassennetzplan Rheintal genehmigt.


Gemäss §13 des Strassengesetzes vom 24. März 1986 ist der Landrat für die Änderung des Regionalplanes zuständig.




4.9.2. Begründung


Die Planer gingen in den 60-er Jahren bei der Erarbeitung des Strassennetzplanes Rheintal von Verkehrsprognosen für das Jahr 1990 aus. Bei dieser Prognose wurde der Pendler- und Werkverkehr (Industrie Schweizerhalle) auf der Rheintalstrasse (Rheinfelderstrasse, Hauptstrasse Nr. 3/7) wesentlich überschätzt, bzw. der Entlastungseffekt auf dieser Achse durch die Nationalstrasse unterschätzt. Darum kamen die Planer damals zum Schluss, dass die Hauptstrasse in Birsfelden den anfallenden Verkehr nicht abnehmen könne. Der Verkehr sollte darum mit einem Knoten „Birsfelden" (siehe Plan Inv. Nr. 156 c in der Beilage) auf die Nationalstrasse N2 bzw. über die Neubaustrecke „Sternenfeldstrasse" -Kraftwerkinsel nach Basel-Nord auf die Grenzacherstrasse geführt werden. Diese planerische Option wurde über Jahre im Einverständnis mit dem benachbarten Kanton Basel-Stadt und mit Baden-Württemberg D aufrecht erhalten, wobei immer wieder betont wurde, dass eine Realisierung in weiter Zukunft liege.


Die Verkehrsentwicklung der letzten Jahrzehnte und die mutmassliche Verkehrsentwicklung in den nächsten Jahren im Kanton Basel-Landschaft zeigt, dass sich das Bedürfnis nach einem neuen Rheinübergang bei der Kraftwerkinsel nicht mehr nachweisen lässt:


Verkehrsentwicklung des DTV (Mfz/24h) 1965-1995 in Zahlen und %-Veränderung


* %-Veränderung gegenüber Vorjahr


* Eröffnung Vollanschluss Hagnau/Birsfelden und insbesondere Teilstück Gellertdreieck bis Anschluss Zürcherstrasse in Basel




Der Tabelle 1 kann man entnehmen, dass der Verkehr auf der Hauptstrasse in Birsfelden zumindest stagniert und eher rückläufige Tendenz hat, während der Verkehr auf der Nationalstrasse stetig zunimmt. Punktuelle Schwankungen in dieser Tendenz sind mit Baustellen zu erklären , welche die Zählstellen beeinflussen. Das Bedürfnis für einen weiteren Rheinübergang bei der Kraftwerkinsel lässt sich also verkehrstechnisch aus Sicht des Kantons Basel-Landschaft nicht mehr begründen.


Eine Neubaustrecke mit Rheinübergang würde grosse Probleme beim Immissionsschutz stellen. Das beliebte Naherholungsgebiet bei der Kraftwerkinsel würde von einem neuen Rheinübergang empfindlich betroffen.


Bereits auf eine frühere Anfrage hin, hat das Baudepartement des Kantons Basel-Stadt mit Brief vom 21. Juni 1996 bestätigt, dass sich der Kanton Basel-Stadt einer Streichung des Rheinüberganges bei der Kraftwerkinsel aus dem Koordinationsplan von Basel-Stadt nicht widersetzen werde. Diese Haltung bzw.Einschätzung wurde mit Schreiben des Baudepartementes des Kantons Basel-Stadt vom 30. Juli 1997 (sig. Fr. Regierungsrätin Barbara Schneider) bestätigt. Gestützt auf den Entscheid der regierungsrätlichen Delegation für Verkehrsplanung Basel-Stadt vom 6. Juni 1997, ist das Verfahren für die Streichung der Vorhaben 3.2.8 ("Verlegung der Grenzacherstrasse"), 3.2.9 ("Rheinübergang bei der Kraftwerksinsel") und 3.2.10 ("Hörnlistrasse") aus dem Korrdinationsplan Basel-Stadt in die Wege geleitet worden. Dabei ist im Kanton Basel-Stadt für die Streichung der vorgenannten Massnahmen der Entscheid der Regierung massgebend.


Der Koordinationsplan des Kantons Basel-Landschaft wird ebenfalls, mittels einer separaten Vorlage an den Landrat, geändert.


Die Gemeinde Birsfelden hatte zudem bei der Vernehmlassung zum Entwurf eines Generellen Projektes Rheintal bereits im Jahr 1978 die Streichung der Sternenfeldstrasse mit Rheinübergang gefordert. Ihren Antrag begründete die Gemeinde einerseits mit Immissionsschutz. Andererseits behindert die Freihaltung des Strassenareals die effiziente Nutzung des Birsfelder Industriegebietes und bringt deshalb der Gemeinde auch finanzielle Nachteile.


Im Regionalen Detailplan Rheinhäfen ist deshalb diese Hauptverkehrsstrasse als für künftige Bedürfnisse obsolet, nicht mehr enthalten.




5. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.




Liestal, 16. Dezember 1997


Im Namen des Regierungsrates


Der Präsident: Schmid


Der Landschreiber: Mundschin




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