1997-272

Landrat / Parlament - Vorlage 97/272 vom 23. Dezember 1997


Vorlage betreffend Automobilgenossenschaft Reigoldswil in Liquidation


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Landratsbeschluss

Die Automobilgenossenschaft Reigoldswil (AGR) hatte gemäss ihrem Abschluss für das Jahr 1995 die Bilanz deponieren müssen und erhielt am 2. April 1996 Nachlassstundung. Als Sachwalter wurde Herr Urs Baumann bestimmt, der später von den Genossenschaftern zum Liquidator gewählt wurde.


Die 1946 gegründete Genossenschaft war zunächst als Verkehrsträger zwischen den Talschaften der beiden Frenken als regelmässiges Transportmittel für die Arbeitnehmerschaft verschiedener Fabriken tätig. Eine ganze Reihe von Einzelpersonen wurden zum Beitritt als Genossenschafter aufgefordert, weil sie die neuen Fahrleistungen in Anspruch nehmen konnten. Ausserdem traten einige Unternehmen, eine Anzahl von direkt interessierten Gemeinden und der Kanton als Genossenschafter dem Unternehmen bei. Die AGR baute ihr Streckennetz sukzessive aus und führte auch im Auftrag des Kantons Linien des öffentlichen Verkehrs.


In der ersten Hälfte der Neunzigerjahre geriet die Genossenschaft wegen der Produktion von Dienstleistungen, die nicht immer und überall der Marktnachfrage entsprachen, in eine finanzielle Schieflage. Die Bilanz musste, wie erwähnt, deponiert werden.


Anstelle eines Konkurses (geschätzter Verlust rund 4 Millionen Franken) konnte durch aktive Nachlassverwaltung der verbleibende Verlust auf 1.1 Millionen Franken begrenzt werden; dazu hatte auch ein Forderungsverzicht von über 100 Gläubigern der Genossenschaft von 25 % oder gegen 0.8 Millionen Franken beigetragen. Zur Deckung des verbleibenden Verlustes haben die Genossenschafter-Gemeinden mit je 30'000 Franken (in einem Fall Bürger- und politische Gemeinde mit 40'000 Franken) beigetragen. Ein früherer Genossenschaftspräsident hat aufgrund seiner Verantwortung einen Beitrag an die Verlustabdeckung geleistet. Darüber hinaus sind von Genossenschafter-Unternehmen 100'000 Franken zur Schadensdeckung zugesagt. Ausserdem haben etwa 60 Einzelgenossenschafter rund 150'000 Franken aufgebracht. Es verbliebe ein noch zu deckender Betrag von rund 450'000 Franken. Der Kanton als Genossenschafter haftet, wie alle anderen Genossenschafter, solidarisch.


Bei der Feststellung der Identität der Genossenschafter ist der Liquidator auf beträchtliche Schwierigkeiten gestossen. Zum einen wurde das Register der Genossenschafter nicht ausreichend gepflegt; hieraus ergaben sich mannigfache Probleme. Zum anderen erwies es sich, dass das Genossenschafterregister Eintragungen enthielt, deren Rechtsnatur nicht einwandfrei zu klären war (z.B. Minderjährige, die eine Unterschrift geleistet hatten). Zum dritten musste auch festgestellt werden, dass bei einer Reihe von Einzelgenossenschaftern der auf sie entfallende Betrag aus der Solidarhaftung (2'500 Franken) wirtschaftlich eine nicht zu vertretende Belastung bedeutet hätte.


Aus diesem Grund hat der Regierungsrat vor dem Landrat sinngemäss erklärt, dass er eine Lösung suchen würde, die wirtschaftliche Härten vermeiden werde. Der Liquidator hat seinerseits den Antrag an den Regierungsrat gestellt, dass jeder Einzelgenossenschafter von der Pflicht, einen Beitrag zur Verlustdeckung zu leisten, entbunden werde und dass der Kanton den ganzen verbleibenden Betrag übernehmen solle.




Der Regierungsrat stellt in diesem Zusammenhang fest:


1. Der Kanton hatte ein Interesse an einer Mitgliedschaft in der Genossenschaft, weil diese im Auftrag des Kantons Linien des öffentlichen Verkehrs bedient hatte. Aus diesem Grunde wurden auch Kantonsvertreter in den Verwaltungsrat der Genossenschaft abgeordnet.


2. Es ist festzustellen, dass der Kanton Basel-Landschaft während der vergangenen Jahre die Leistungen an den Kursbetrieb der Automobilgenossenschaft Reigoldswil immer voll abgedeckt hat. Daraus entstanden für das Unternehmen keine Fehlbeträge.


3. Der Kanton hatte 1972 schriftlich erklärt, in voller Kenntnis der Solidarhaftung Genossenschafter zu werden.


4. Der Kanton erachtet die Lösung mit einer Nachlassstundung und einer Liquidation der Genossenschaft als geeigneten Weg zur Schadensbegrenzung. Aus diesem Grund beantragt er dem Landrat die Bezahlung von 600'000 Franken.


5. Der Regierungsrat legt Wert auf die Tatsache, dass dieser Vorschlag an den Landrat ohne Präjudiz für allfällige frühere oder spätere Fälle gemacht wird. Der Kanton überprüft zur Zeit alle Statuten von Genossenschaften, denen er als Mitglied angehört, ob eine Solidarhaftung besteht und wird die notwendigen Massnahmen einleiten.


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, gemäss Beilage zu beschliessen.






Liestal, 23. Dezember 1997
Im Namen der Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der 2. Landschreiber: Achermann



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