97/224

Landrat / Parlament - Bericht 97/224 vom 27. November 1997


Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission an den Landrat


betreffend Erhöhung der gesetzlichen Kinderzulagen



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Inhaltsübersicht des Berichts

1. Einleitung


2. Kommissionsberatung


3. Antrag


Dekret über die Kinderzulagen (Entwurf)


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1. Einleitung

Die rechtliche Grundlage gibt dem Landrat die Kompetenz, die Höhe der Kinderzulagen neu festzulegen, wenn es die Verhältnisse als angezeigt erscheinen lassen. Die letzte Anpassung der KInderzulagen hat der Landrat im Jahre 1993 vorgenommen.


In der Zwischenzeit ist die Teuerung um ca. 6% gestiegen und einige Kantone haben die Kinderzulagen erhöht. In der Aufstellung der kantonalrechtlichen Kinder- bzw. Ausbildungszulagen befindet sich der Kanton Basel-Landschaft gesamtschweizerisch gesehen in der Gruppe mit den tiefsten Ansätzen.


Beim Vergleich der Kinderzulagen mit anderen Kantonen muss berücksichtigt werden, dass die Beiträge bei 11 Kantonen nach Anzahl der Kinder progressiv erhöht werden, und teilweise vom Alter der Kinder abhängig sind. Zudem kennen nur 13 Kantone, die gegenüber der Kinderzulage erhöhte Ausbildungszulage.


In einer Gesamtbetrachtung sind auch die anderen Sozialmassnahmen für Familien mit Kindern zu berücksichtigen. Auch in diesem Bereich sind die Regelungen kantonal unterschiedlich und erschweren eine Uebersicht. Der Kanton Basel-Landschaft unterhält Massnahmen, wie zB. Steuererleichterung für Familien mit (mehreren) Kindern, Beiträge an die Zahnpflegekosten von Kindern und Jugendlichen oder Mietzinsbeiträge, die einige Kantone nicht kennen oder nicht im gleichen Ausmass pflegen.


Seit längerer Zeit muss die Wirtschaft in einem schwierigen Umfeld operieren, und viele Branchen stehen unter einem starken Preisdruck. Trotzdem sprechen zwei Hauptgründe für


eine Erhöhung der Kinderzulagen von 140 auf 150 Franken und der Ausbildungszulagen von 170 auf 180 Franken pro Monat auf den 1. Januar 1998:


- Der Kanton Basel-Stadt hat schon auf den 1. Januar 1996 die entsprechende Erhöhung vorgenommen. Im Sinne eines gemeinsamen regionalen Wirtschaftsraumes ist ein Angleich fällig.


- Die periodische Anpassung der Kinderzulagen an die Teuerung ist bis jetzt eingehalten worden und hat sich gut bewährt. Im Gegensatz zu früheren Erhöhungen wird mit den beantragten Ansätzen von 150 und 180 Franken pro Monat keine Reserve eingebaut, die Ansätze dürften der für Ende 1998 zu erwartenden Teuerung entsprechen.


Zudem hat der Landrat am 29. Mai 1997 ein Postulat überwiesen, das eine Erhöhung der Kinderzulagen auf den 1. Januar 1998 verlangt.




2. Kommissionsberatung


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage an der Sitzung vom 21. November 1997 beraten. Die Beratungen wurden begleitet von Regierungsrat Eduard Belser, Rosmarie Furrer, Direktionssekretär VSD und Thomas Keller, Vorsteher KIGA.




Eintreten


Einige Kommissionsmitglieder weisen auf das schwierige wirtschaftliche Umfeld hin, und geben zu bedenken, dass für einige Betriebe, vor allem Kleinbetriebe, eine zusätzliche finanzielle Belastung nur schwer zu verkraften ist. Trotzdem sprechen sie sich für Eintreten aus, da die Erhöhung massvoll sei und der gezielten Unterstützung von Familien mit Kindern diene.


Eintreten wird mit 13 zu 0 Stimmen beschlossen.


Die wichtigsten Diskussionspunkte der Beratung sind nachfolgend zusammengefasst:




Finanzielle Auswirkungen


Im Kanton Basel-Landschaft ist knapp die Hälfte aller Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der kantonalen Familienausgleichskasse angeschlossen. Zur Deckung der Erhöhung müsste der Beitragssatz um 0.13 % erhöht werden. Eventuell könnte der Mehrbetrag durch den Reservebestand aufgefangen, und der Beitragssatz vorläufig bei 1.5 % belassen werden.


Bei den privaten Familienausgleichskassen kann keine generelle Erhöhung des Beitragsatzes errechnet werden, da dieser individuell aufgrund der Risikolage und des Umfangs der Sozialversicherung erhoben wird.


Rund 8 % der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unterstehen den anerkannten Gesamtarbeitsverträgen und müssen die Kinder- und Ausbildungszulagen direkt auszahlen.




Bundeslösung


Das Erarbeiten einer eidgnössischen Regelung der Kinderzulagen wird noch einige Zeit beanspruchen. Es ist nicht anzunehmen, dass in einem Jahr schon konkrete Vorschläge vorliegen, sodass das Zuwarten mit der Anpassung um ein Jahr, wie von der Zentralen Aufsichtkommission für Kinderzulagen (ZAK) vorgeschlagen, in dieser Hinsicht keine Vorteile bringen würde.




3. Antrag


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat


- mit 12 zu 0 Stimmen und 1 Enthaltung:


dem Dekretsentwurf über die Kinderzulagen zuzustimmen und die Kinderzulagen auf den 1. Januar 1998 auf 150 Franken pro Monat, und die Kinderzulagen für Kinder in Ausbildung auf 180 Franken pro Monat festzulegen.


- einstimmig:


die als Postulat überwiesene Motion Chappuis 97/54 als erfüllt abzuschreiben.




Laufen, 27. November 1997




Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission


der Präsident: Marcel Metzger




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