1998-100 (1)
Landrat / Parlament || Vorlage 1998-100 vom 28. Juli 1998
Schriftliche Beantwortung der Interpellation 98/100 von Heidi Portmann betreffend Transporte mit abgebranntem AKW-Brennstoff durch den Kanton BL
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Am 14. Mai 1998 reichte Landrätin Heidi Portmann, SP, eine Interpellation mit folgendem Wortlaut ein:
„In Frankreich haben am 6. Mai 1998 die französischen Staatsbahnen SNCF sämtliche Atommülltransporte nach La Hague sistiert, da aufgedeckt wurde, dass 35 Prozent der in La Hague ankommenden Transporte teilweise massiv radioaktiv kontaminiert sind und Mensch und Umwelt gefährden. Darunter befinden sich auch Transporte aus der Schweiz. In Frankreich ist eine Untersuchung über die Ursache im Gang. Laut einem Enthüllungsartikel der Pariser Libération strahlen nicht nur manche Castor-Behälter weit jenseits der genehmigten Grenzwerte, auch ein Grossteil der wuchtigen Bahnwaggons, mit denen die Behälter aus den AKW in die Wiederaufarbeitungsanlagen rollen, ist kontaminiert und zwar mit radioaktiven Isotopen der Metalle Kobalt, Cäsium und Silber. Die strahlenden Partikel stammen aus den internen Becken der Atomkraftwerke. Der zulässige Grenzwert liegt bei einer Strahlung von vier Becquerel pro Quadratzentimeter. Bei der Eingangskontrolle in Valognes seien jedoch Werte von bis zu 2000 Becquerel pro Quadratzentimeter gemessen worden. Seit Jahren (!) sei dieses Problem innerhalb der französischen Atomwirtschaft bekannt und erhielt auch einen Namen: „Weeping".
Ich bitte die Regierung um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Hat die Cogéma oder die Transportfirma Transnucléaire die Schweizer Kontrollbehörden oder das Bundesamt für Energie (BFE) über die Probleme der Verseuchung der Transportbehälter informiert? Haben die AKW-Betreiber davon gewusst? Haben diese die Behörden über die Verstrahlung informiert? Hat unserer Regierung davon Kenntnis? Wenn ja, von wem?
2. Wie gross ist die Kontamination? Welche Stoffe sind gefunden worden? Wie hoch ist sind die zulässigen Grenzwerte? Sind Behälter und Waggons betroffen?
3. Wer hat bis anhin wie (Wischtest?) und wie oft die Behälter technisch und radiologisch kontrolliert? Wurden auf dem Güterbahnhof Pratteln oder Muttenz immer Kontrollen auf Kontamination vorgenommen, sowohl bei der Ankunft wie auch bei der Abfahrt und beim Verlassen der Schweiz? Wenn ja, was haben diese Kontrollen ergeben?
4. Es könnte sein, dass die Container und Waggons erst nach Stunden, während der Zugreise, zu strahlen beginnen. Die Container standen aber oft länger als die Reisezeit selber in Muttenz. Wie lange waren die Container jeweils früher und in letzter Zeit in der Schweiz, bis sie die Grenze passierten?
Wie lange dauert die Reise inkl. Aufenthalt in französischen Bahnhöfen, bis die Container in Valognes ankommen?
5. Besteht die Regierung darauf, dass erst wieder Transporte durch unsern Kanton fahren dürfen, wenn die Herkunft der Verseuchung ohne Zweifel aufgeklärt ist und Massnahmen getroffen worden sind?
Noch am 7. Mai 1998 wurde ein leerer Behälter nach Leibstadt transportiert, um die Beladung mit abgebrannten Brennelementen und den Transport in eine der beiden Plutoniumfabriken vorzunehmen. Wird die Regierung verlangen, dass der Abtransport dezidiert gestoppt wird?
6. Was ist von Seiten der SBB zum Schutz der Arbeiter vorgekehrt worden? Hat unser Kanton mit der SBB Verbindung aufgenommen? Wieviele SBB-Angestellte kommen den Behältern und den Eisenbahnwaggons jeweils wie nahe oder gar in Berührung?
7. Bei einem Unfall mit möglichen Radioaktivitätsaustritt seien der in Würenlingen geschulte Strahlenwehrschutzzug beider Basel der Novartis sofort zur Stelle. Sieht die Regierung die Möglichkeit, solche Leute bis zum definitiven Aus der Transporte zur regelmässigen Kontrolle der Transporte einzusetzen?
8. Über welche Geleise und zu welchen Zeiten fahren die Atommülltransporte durch den Bahnhof Basel? Fährt er an Menschen vorbei, die auf dem Perron auf einen Zug warten? Kann es vorkommen, dass er anhält?
9. Meint die Regierung nicht auch, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Atombehörden derart erschüttert ist, dass endlich auch der Atomenergie kritisch eingestellte Experten und Expertinnen Prüfungen vornehmen können, damit die Öffentlichkeit von den Problemen erfährt?"
Allgemeines
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft befasst sich nicht erst seit Mitte Mai 1998 mit dem Schienentransport von abgebrannten radioaktiven Brennelementen durch sein Gebiet. Bereits im Januar 1989 wurde ein erster Antrag an die Schweizerischen Bundesbahnen gestellt, eine Risikoanalyse über den Rangierbahnhof Muttenz zu erstellen. Das Sicherheitsinspektorat der Bau - und Umweltschutzdirektion erhielt in der Folge Unterlagen, welche bis heute weiter aktualisiert wurden.
Aufgrund von parlamentarischen Vorstössen in den Jahren 1991 (1) , 1992 (2) , 1994 (3) und 1995 (4) zum Transport von radioaktiven Stoffen hat die Regierung erreicht, dass die Transporte von abgebrannten radioaktiven Brennelementen dem Kanton vorangemeldet, jedoch aus Sicherheitsgründen nicht weiter publik gemacht werden (Gefahr der Behinderung, Sabotage, etc.). Er hat auch in der Beantwortung von parlamentarischen Vorstösse stets deutlich gemacht, dass er sich seiner Verpflichtung zum Schutz der Bevölkerung vor radioaktiven Gefahren bewusst ist und diese Verantwortung im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv wahrnehmen will.
1995 hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, zusammen mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt den Bundesrat gebeten, eine Risikoermittlung von Atommülltransporten durch die Schweiz in Auftrag zu geben. In seiner Antwort hat der Bundesrat den beiden Kantone begründet, warum keine Veranlassung bestehe, von behördlicher Seite eine Risikostudie durchführen zu lassen.
Aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene ist der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft nicht Bewilligungsbehörde für den Transport von radioaktiven Stoffen und seine Einflussnahme in dieser Hinsicht, beispielsweise Transportverbote sind eingeschränkt.
Die einzelnen Fragen von Landrätin Heidi Portmann können wie folgt beantwortet werden:
Frage 1: Hat die Cogéma oder die Transportfirma Transnucléaire die Schweizer Kontrollbehörden oder das Bundesamt für Energie (BFE) über die Probleme der Verseuchung der Transportbehälter informiert? Haben die AKW-Betreiber davon gewusst? Haben diese die Behörden über die Verstrahlung informiert? Hat unserer Regierung davon Kenntnis? Wenn ja, von wem?
Antwort:
Weder die Cogéma noch die Transportfirma Transnucléaire haben die schweizerische Aufsichtsbehörde HSK
(5)
oder das Bundesamt für Energie (BFE) über die in Frankreich festgestellten Kontaminationen an schweizerischen Transporten benachrichtigt. Die HSK wurde erst am 29. April 1998 durch die französische Aufsichtsbehörde DSIN
(6)
über die in den Jahren 1997 und 1998 im Umladebahnhof von Valognes festgestellten erhöhten Kontaminationen an Transporten abgebrannter Brennelemente aus der Schweiz informiert. Gemäss Mitteilung der Kernkraftwerke wurden auch sie bis auf den jüngsten Fall über diese Kontaminationsfälle nicht informiert.
Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft hatte bis zum Erscheinen der ersten Pressemitteilung in den Printmedien vom 02. Mai 1998 sowie in den elektronischen Medien (Internet) vom 01. Mai 1998 keine Kenntnis über den obengenannten Sachverhalt. Bis Ende Mai 1998 sind der Regierung des Kantons Basel-Landschaft unmittelbar keine weiteren Informationen zum Thema zugestellt worden. Aufgrund der vorliegenden Interpellation wurden die bestehenden Kontakte zur HSK, zu den SBB und zum BFE (7) benutzt, um aus erster Quelle die notwendigen Auskünfte zwecks Beantwortung der Interpellation zu erhalten.
Frage 2: Wie gross ist die Kontamination? Welche Stoffe sind gefunden worden? Wie hoch ist sind die zulässigen Grenzwerte? Sind Behälter und Waggons betroffen?
Antwort:
Es wurden sowohl auf den Behältern als auch im Innern von Bahnwagen vereinzelt Kontaminationen festgestellt, welche den für / - Strahler geltenden Grenzwert von 4 Bq/cm2 übersteigen. Die maximale Grenzwertüberschreitung betrug lokal einen Faktor 360. Auf den Aussenflächen von Bahnwagen, die aus der Schweiz nach Frankreich kamen, wurden keine Kontaminationen festgestellt. Die höchsten Werte befanden sich auf den Innenseiten der Bahnwagen. Die Nuklide waren hauptsächlich Co-60 und etwas Cs-137.
Frage 3: Wer hat bis anhin wie (Wischtest?) und wie oft die Behälter technisch und radiologisch kontrolliert? Wurden auf dem Güterbahnhof Pratteln oder Muttenz immer Kontrollen auf Kontamination vorgenommen, sowohl bei der Ankunft wie auch bei der Abfahrt und beim Verlassen der Schweiz? Wenn ja, was haben diese Kontrollen ergeben?
Antwort:
Messungen und Kontrollen auf Kontaminationen erfolgen sowohl bei leeren als auch bei beladenen Behältern vor der Abfahrt und nach der Ankunft eines jeden Transportes. Die Messungen werden gemäss QS-Programm abgewickelt.
Gemessen werden die nicht fixierte Kontamination auf dem Versandstück und dem Wagen, die Oberflächendosisleistungen und die Dosisleistungen in einem Meter Abstand vom Versandstück und in zwei Metern Abstand vom Wagen. Die nicht fixierte Kontamination wird mit mehreren Standardwischtest auf Oberflächen von 300 cm2 gemessen. Die Dosisleistungen werden mit Dosisleistungsmessgeräten überwacht.
Die Behälter werden vor jedem Versand auch technisch kontrolliert. (Dichtheit und Behälterzustand).
Im Rangierbahnhof Muttenz werden normalerweise keine radiologischen oder technischen Kontrollen durchgeführt. Die HSK hat jedoch am 12. Mai 1998, in Koordination mit der SBB, die fraglichen Geleisestücke ausgemessen und keine Erhöhung der Ortsdosisleistung festgestellt.
Frage 4:
Es könnte sein, dass die Container und Waggons erst nach Stunden, während der Zugreise, zu strahlen beginnen. Die Container standen aber oft länger als die Reisezeit selber in Muttenz. Wie lange waren die Container jeweils früher und in letzter Zeit in der Schweiz, bis sie die Grenze passierten?
Wie lange dauert die Reise inkl. Aufenthalt in französischen Bahnhöfen, bis die Container in Valognes ankommen?
Antwort:
Die Zugreise eines Transports mit abgebrannten Brennelementen wird von den SBB erst durchgeführt, wenn die Partnerfirma SNCF
(8)
garantiert, dass der Zug von ihnen an der Grenze Schweiz - Frankreich übernommen wird. Der Zug hat den Status eines Sonderzuges, d.h. sein Fahrplan wird so gelegt, dass ausser betrieblicher Halte keine Unterbrechungen notwendig sind.
Im Rangierbahnhof Muttenz steht der Zug nur ca. eine Stunde. Diese Zeit wird für den Wechsel der Lokomotive benötigt. Der Transport vom KKW bis La Hague dauert in der Regel drei Tage. Die Transportzeit bis Sellafield beträgt eine Woche. In der Schweiz bleibt der Behälter gemäss Transportmeldungen des Transporteurs weniger als einen Tag.
Fussnoten:
1 - Motion 91/187 : SP-Fraktion: „Katastrophenvorsorge bei Atommülltransporten durch die Kantone BL und BS";
- Motion 91/188 : SP-Fraktion: „Stopp der Atommülltransporte durch die Kantone BL und BS"
2 - Landratssitzung vom 18. Februar 1993 : 5. 93/23 Fragestunde (Reto Immoos: Atomtransporte);
3 - Landratssitzung vom 22. Juni 1994 : 8. 94/126 Petition der LDU Pratteln: „Atommüll auf Achse";
- Volksinitiative „Stopp den Atommülltransporten durch Basel-Landschaft"
4 - Interpellation 94/093 : Heidi Protmann, SP: „Plutonium und MOX-Transporte"
- Interpellation 94/095 : Heidi Portmann, SP: „Polizeiaufgebot bei Atommülltransporten"
5 HSK : Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, 5232 Villingen-HSK (Schweiz)
6 DSIN : Direction de la Sureté des Installations Nucléaires, France
7 BFE : Bundesamt für Energie
8 Société National de Chemin de Fer