1998-101

Landrat / Parlament


lnterpellation: Tranporte von abgebrannten AKW-Brennstoff durch den Kanton Basel-Landschaft in Transportbehältern NTL 11



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Autor: Heidi Portmann, SP

Eingereicht: 14 Mai 1998


Nr.: 1998-101





Die Internationale Atomenergie Behörde (IAEA) hat für die Behälter, die Atommüll transportieren, bestimmte Sicherheitsanforderungen festgelegt. Es müssen einzelne physikalische Bedingungen erfüllt werden wie:

- Sturz aus 9 Meter Höhe, was einer Aufprallgeschwindigkeit von 48 km/h entspricht,


- 30 Minuten Dauerfeuer bei einer Temperatur von 800°C,


- 1 Stunde in 200 Meter unter Wasserspiegel.


Die Tests können gemäss der IAEA mit Crashtests oder mit Computersimulation durchgeführt werden.


Der Behälter NTL 11, der in der Schweiz für Atommülltransporte eingesetzt wurde, hat zwar bei der Computersimulation die Bedingungen erfüllt. Bei einem echten Crashtest durch die British Nuclear Fuels Limited ist dieser Behälter jedoch durchgefallen. In Deutschland würden daraufhin alle Transporte mit dem Behälter NTL 1 1 gestoppt. Auch in der Schweiz war dieser Behältertyp NTL 11 ab den AKW Gösgen und Beznau im Einsatz, dies bestätigt das Bundeamt für Energie (BFE) in einem Brief vom 20. April 1998 an Greenpeace. Das BFE hat die Bewilligung für Atommülltransporte mit dem Behälter NTL 11 zurückgezogen. Nebst dem Behältertyp NTL 11 waren weitere Typen, nämlich NTL 9, TN 12/1 und TN 12/2 im Einsatz. Die Bewilligungserteilung erfolgte bis anhin gestützt auf die Erteilung des Transportzertifikates durch die HSK. Vor der Erteilung dieses Zertifikates überprüfe die HSK den Zulassungsschein der Behörden des Herstellerlandes des Behälters und überzeuge sich anhand von Rechnungen, dass das Versandstück auch bei'Störfällen unterkritisch bleibe, so das BFE.


Dass der Behälter den Test bei der Computersimulation bestanden hat, aber beim richtigen Crashtest durchgefallen ist, zeigt, wie berechtigt die Befürchtungen eines schlimmen Unfalls von Atomenergie kritisch eingestellten Organisationen sind.


Ich bitte die Regierung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:


1. Wird nun von der HSK in Zukunft für alle Behältertypen sichergestellt, dass sie einem Crashtest, wie dies bei Autos gang und gäbe ist, unterzogen werden?


2. Gibt es weitere Behälter, die wie der Typ NTL 11 ohne den Crashtest für den Transport von hochradioaktivem Atommüll noch immer verwendet werden? Wenn ja, um welche Typen handelt es sich? Oder sind die Bewilligungen entsprechend zurückgezogen worden?


3. Seit wann war der Behältertyp NTL 11 im Umlauf?


4. Wann genau wurde die Bewilligung für Atommülltransporte mit diesem Behälter von den schweizerischen Behörden zurückgezogen?


5. Wie hoch sind die Eisenbahnbrücken über der Birs?


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