1998-101 (1)
Landrat / Parlament || Vorlage 1998-101 vom 28. Juli 1998
Schriftliche Beantwortung der Interpellation 98/101 von Heidi Portmann betreffend Transporte von abgebranntem AKW-Brennstoff durch den Kanton BL in Transportbehältern NTL 11
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Am 14. Mai 1998 reichte Landrätin Heidi Portmann, SP, eine Interpellation mit folgendem Wortlaut ein:
„Die Internationale Atomenergie Behörde (IAEA) hat für die Behälter, die Atommüll transportieren, bestimmte Sicherheitsanforderungen festgelegt. Es müssen einzelne physikalische Bedingungen erfüllt werden wie:
- Sturz aus 9 Meter Höhe, was einer Aufprallgeschwindigkeit von 48 km/h entspricht,
- 30 Minuten Dauerfeuer bei einer Temperatur von 800°C,
- 1 Stunde in 200 Meter unter Wasserspiegel.
Die Tests können gemäss der IAEA mit Crashtests oder mit Computersimulation durchgeführt werden.
Der Behälter NTL 11, der in der Schweiz für Atommülltransporte eingesetzt wurde, hat zwar bei der Computersimulation die Bedingungen erfüllt. Bei einem echten Crashtest durch die British Nuclear Fuels Limited ist dieser Behälter jedoch durchgefallen. In Deutschland wurden daraufhin alle Transporte mit dem Behälter NTL 11 gestoppt. Auch in der Schweiz war dieser Behältertyp NTL 11 ab den AKW Gösgen und Beznau im Einsatz, dies bestätigt das Bundesamt für Energie (BFE) in einem Brief vom 20. April 1998 an Greenpeace. Das BFE hat die Bewilligung für Atommülltransporte mit dem Behälter NTL 11 zurückgezogen. Nebst dem Behältertyp NTL 11 waren weitere Typen, nämlich NTL 9, TN 12/1 und TN 12/2 im Einsatz. Die Bewilligungserteilung erfolgte bis anhin gestützt auf die Erteilung des Transportzertifikates durch die HSK (1) . Vor der Erteilung dieses Zertifikates überprüfe die HSK den Zulassungsschein der Behörden des Herstellerlandes des Behälters und überzeuge sich anhand von Rechnungen, dass das Versandstück auch bei Störfällen unkritisch bleibe, so das BFE.
Dass der Behälter den Test bei der Computersimulation bestanden hat, aber beim richtigen Crashtest durchgefallen ist, zeigt, wie berechtigt die Befürchtungen eines schlimmen Unfalls von Atomenergie kritisch eingestellten Organisationen sind.
Ich bitte die Regierung um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Wird nun von der HSK in Zukunft für alle Behältertypen sichergestellt, dass sie einem Crashtest, wie dies bei Autos gang und gäbe ist, unterzogen werden?
2. Gibt es weitere Behälter, die wie der Typ NTL 11 ohne den Crashtest für den Transport von hochradioaktivem Atommüll noch immer verwendet werden?
Wenn ja, um welche Typen handelt es sich?
Oder sind die Bewilligungen entsprechend zurückgezogen worden?
3. Seit wann war der Behälter NTL 11 im Umlauf?
4. Wann genau wurde die Bewilligung für Atommülltransporte mit diesem Behälter von den schweizerischen Behörden zurückgezogen?
5. Wie hoch sind die Eisenbahnbrücken über der Birs?
Allgemeines
Mit der Frage „Wie sicher sind die Transportbehälter NTL-11 bzw. die CASTOR-Behälter?" hat sich der Regierungsrat seit 1990 auseinandergesetzt. Die ersten Blockaden von Gegnern der Atomenergie auf dem Bahnhof Muttenz haben ihn veranlasst, die Sicherheitsproblematik der Transportbehälter durch das Sicherheitsinspektorat der Bau- und Umweltschutzdirektion abklären zu lassen. Dieses hat sich immer mit den Argumenten von beiden Seiten (Bewilligungs- und Überwachungsbehörden, Transportunternehmen, Betreiber der Kernkraftwerke und den Experten der Gegner der Atomenergie) auseinandergesetzt. Die Diskussionen über die Risiken und Gefahren einer „Grosstechnologie" sind eine permanente Aufgabe. Obschon man in diesem Zusammenhang nicht einfach salopp von „Restrisiken" sprechen sollte, kann auch in diesem Fall beim besten Willen nicht ausgeschlossen werden, dass Transportbehälter mit radioaktiven Substanzen in schwere Unfälle verwickelt werden, wobei Radioaktivität austreten kann.
Es ist Aufgabe der zuständigen Bewilligungs- und Überwachungsbehörden sowie der Betreiber der Kernanlagen der einzelnen Staaten, koordiniert durch die IAEA (2) , bei den Herstellern auf sichere Transportbehälter für radioaktive Substanzen zu bestehen. Sie haben die Forderung durchzusetzen, dass alle bewilligten Behälter bei einem denkbaren Unfall den Austritt von Radioaktivität derart limitieren können, dass keine Lebensgefährdung und kein bleibender Schaden für Mensch und Umwelt besteht.
Der Regierungsrat ist davon überzeugt, dass die in den vergangenen Jahren in der Schweiz verwendeten Transportbehälter diese Bedingung erfüllt haben.
Die einzelnen Fragen von Landrätin Heidi Portmann können wie folgt beantwortet werden:
Frage 1: Wird nun von der HSK in Zukunft für alle Behältertypen sichergestellt, dass sie einem Crashtest, wie dies bei Autos gang und gäbe ist, unterzogen werden?
Antwort:
Bevor ein Transport abgebrannter Brennelemente stattfinden kann, überprüft die HSK, ob der vorgesehenen Behälter die notwendigen Voraussetzungen gemäss Verkehrsvorschriften erfüllt. Dazu gehört auch die Typenzulassung, die im Herstellerland des Behälters nach dem Nachweis der Unfallresistenz (Beanspruchung durch Fall, Feuer, Wasserdruck) ausgestellt wird.
Frage 2: Gibt es weitere Behälter, die wie der Typ NTL 11 ohne den Crashtest für den Transport von hochradioaktivem Atommüll noch immer verwendet werden?
Wenn ja, um welche Typen handelt es sich?
Oder sind die Bewilligungen entsprechend zurückgezogen worden?
Antwort:
Um zugelassen zu werden, müssen alle Behälter die Sicherheitsanforderungen der IAEA erfüllen. Im ursprünglichen Zulassungsverfahren wurde ein 1:4 NTL-11 Modellbehälter einem Falltest unterworfen, den er auch bestanden hat. Der spätere Falltest, der zum Rückruf der Zulassung führte, wurde durchgeführt, nachdem die Behältereinbauten abgeändert wurden. Das mangelhafte Testergebnis bezog sich das Verhalten der Stossdämpfer beim Aufprall.
Frage 3: Seit wann war der Behälter NTL 11 im Umlauf?
Antwort:
Der Behälter NTL-11 ist in der Schweiz seit 1979 zugelassen. Ob er früher im Ausland in Einsatz gestanden ist, ist der HSK nicht bekannt. Dies ist jedoch als wahrscheinlich anzusehen, da der Sicherheitsbericht des NTL-11 Behälters aus dem Jahr 1976 stammt. Der letzte Transport von abgebrannten Brennelementen aus der Schweiz mit dem NTL-11 Behälter wurde im Jahr 1996 durchgeführt. Die Version mit den neuen Behältereinbauten war in der Schweiz nie im Einsatz.
Frage 4: Wann genau wurde die Bewilligung für Atommülltransporte mit diesem Behälter von den schweizerischen Behörden zurückgezogen?
Antwort:
Das Bundesamt für Energie (BFE) hat am 16. April 1998 alle Transportbewilligungen, welche die Ausfuhr von Brennelementen mit dem NTL-11 Behälter betreffen, sistiert.
Frage 5: Wie hoch sind die Eisenbahnbrücken über der Birs?
Antwort:
Gemäss Auskunft der SBB, Hauptabteilung Bau Kreis II sind auf dem Kantonsgebiet folgende Birsbrücken vorhanden:
- vier Birsbrücken zwischen Basel SBB / DB - Muttenz (Raum Stadion St. Jakob); Doppelspur ; Höhen je zwei a 15 m / eine a 19 m, eine a 22 m
- zwei Brücken (Pont de Münchenstein) zwischen Basel SBB - Münchenstein; Doppelspur; Höhe jeweils 4 m
- zwei Birsbrücken zwischen Grellingen - Zwingen ; Einspur; Höhen 13 m bzw. 14 m
- zwei Birsbrücken zwischen Station Bärschwil - Liesberg ; Einspur; Höhen 6 m bzw. 7 m
Liestal, 13. Juli 1998
Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin
Fussnoten:
HSK : Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, 5232 Villigen-HSK (Schweiz)
IAEA : International Atomic Energy Agency, Vienna (Austria)