1998-102 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 27. August 1998 zur Vorlage 1998-102
Bericht der Geschäftsprüfungskommission an den Landrat
Internet-Präsentation des Kantons Basel-Landschaft - Bericht zum Postulat 97/14: Abschreibung
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1. Einleitung
Die Vorlage 98/102 wurde von der GPK am 4. Juni 1998 zur Vorprüfung an die Subkommission I überwiesen. Am 14. Juli 1998 liess sich die Subko I durch den Internet-Verantwortlichen der Landeskanzlei, Eugen Lichtsteiner, in die Problematik des Internets aus der Sicht eines Dienstanbieters einführen. Die Vorlage wurde von der GPK am 27. August 1998 behandelt.
2. Grundsätzliches
In der heutigen Informations- und Wissensgesellschaft gehören Mobiltelefonie, FAX, Personal Computer und Internet zum normalen Alltag. Kaum ein Lebens- und Arbeitsbereich wird sich in Zukunft den Bits und Bytes der digitalen Informationsübermittlung und -verarbeitung entziehen können. Dies gilt vermehrt auch für die öffentlichen Verwaltungen und die verschiedenen Akteure der Politik (Parteien, Fraktionen, Parlamentsmitglieder). In keinem Medium lassen sich Informationen so schnell verbreiten wie im Internet. Mit einem Mausklick erhalten Interessierte Einsicht in ein vielseitiges Angebot an Informationen.
Weltweit nutzen über 100 Mio. Menschen das Internet. In der Schweiz besitzen rund 42% aller Haushalte einen PC und 9% aller Haushalte haben derzeit Zugang zum Internet. Die neue Technik bietet unbegrenzte Möglichkeiten - allerdings auch für Kriminelle, wie uns die Enthüllungen zur Kinderpornographie erst kürzlich bewusst gemacht haben. Diese üblen Machenschaften zeigen, dass noch einiges geschehen muss, damit das Internet nicht nachhaltig in Verruf gerät.
3. Beurteilung des kant. Internet-Auftritts
3.1 Allgemeines
Die Beurteilungsregeln und -kriterien unterliegen beim relativ jungen Medium Internet noch einem permanenten Wandel. Im Vordergrund stehen aber sicher die Benutzerfreundlichkeit für das definierte Zielpublikum sowie die Aktualität, die Aufbereitung und die Präsentation der zu vermittelnden Botschaften. Internet ist ein schnelles Medium, welches aktuell und zeitgemäss auftreten muss. Die Konsumentenschaft will jederzeit auf den neusten Stand aufdatierte Informationen beziehen können. Aufgrund der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten (farbige Grafik, bewegte Bilder, Animationen usw.) setzen die attraktivsten Angebote die (immer noch fliessenden) Bewertungsmassstäbe.
3.1 Web-Angebot www.baselland.ch
Der Internet-Auftritt unseres Kantons ist geprägt von einer hohen Informationsdichte. Zu erwähnen sind insbesondere:
- die kantonale Gesetzessammlung
- Vorlagen
- parlamentarische Vorstösse
- Protokolle
- Beschlüsse
- Medienmitteilungen
- Gerichtsurteile und
- Stellenangebote.
Textseiten dominieren, Grafik wird sparsam eingesetzt, ausser sie werde wirklich benötigt, wie etwa bei Ortsplänen, Familienwappen oder Fundgegenständen aus Augusta Raurica. Die Inhalte sind aktuell und für das Zielpublikum von hohem Informationswert. Damit sind auch die besten Voraussetzungen für eine enge Nutzerbindung geschaffen. Das grosse Volumen verlangt eine klare und leicht zu bedienende Struktur, was mit der Aufteilung in die drei staatlichen Hauptbereiche Parlament, Regierung / Verwaltung und Gerichte gut gelungen ist.
Vom Konzept her ist der Internet-Auftritt unseres Kantons als Arbeitsinstrument gestaltet worden. Er dient der Verwirklichung einer transparenten (gläsernen) Verwaltung. Auf blosse Präsentation und Schnickschnack wurde bewusst verzichtet.
3.3 Homepage
Die Homepage www.baselland.ch (Beilage 1) besticht durch ihre Einfachheit und Sachlichkeit. Ein zweckmässiges Inhaltsverzeichnis, ein Stichwortregister und eine Volltextsuche (Search) helfen dem User, rasch zu den gewünschten Informationen zu gelangen. Unter dem Stichwort "Aktuelle Mitteilungen" können laufend die top news aus Regierung und Verwaltung abgerufen werden.
4. Kosten
Gemäss Vorlage (Ziffern 2.6 und 3.3) werden die externen Kosten mit Fr. 17'100 ausgewiesen. Die Anschaffungskosten für Hardware und Software betrugen ca. Fr. 15'000. Die internen Personalkosten für den Aufbau und den Betrieb konnten nicht in Erfahrung gebracht werden, da die Landeskanzlei die aufgewendeten Stunden nicht erfasst hat.
Künftig wird für die Betreuung des Internets mit 120-150 Stellenprozenten (mit zunehmender Tendenz) gerechnet. Die Kosten für den externen Provider werden monatlich 1000 bis 2000 Franken betragen. Die virtuelle Zusammenarbeit zwischen internen und externen Stellen beinhaltet noch ein beträchtliches Rationalisierungspotential, das den erwähnten Kosten gegenübergestellt werden
muss.
5. Betriebskonzept
Das in der Vorlage vorgestellte Betriebskonzept erscheint der GPK als realistisch. Begrüsst wird insbesondere, dass alle Informationen, die auf dem Internet oder dem Intranet des Kantons angeboten werden, von den Informationsbeauftragten des Regierungsrates oder der Direktionen autorisiert werden müssen. Damit ist die Verantwortung für den Inhalt der Informationen eindeutig festgelegt.
6. Datenschutz
In einem Bericht vom 13. August 1998 hat die Aufsichtsstelle Datenschutz zum Datenschutz im Zusammenhang mit dem Internet ausführlich Stellung genommen (Beilage 3). Dem Bericht zufolge müsse aus datenschutzrechtlicher Sicht auf drei Bereiche besonders geachtet werden: Auf die Fragen der Zulässigkeit der Datenbekanntgabe, der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit und der Datensicherheit/Informatiksicherheit. Sicher zu Recht weist der Datenschutzbeauftragte darauf hin, dass das Internet qualitativ eine neue Dimension des Datentransfers eröffne und sich damit die Gefahr der Verletzung von Persönlichkeitsrechten signifikant erhöhe. Die Rechtspraxis arbeite zur Zeit noch daran, wie mit diesem qualitativen Quantensprung umgegangen werden soll. Aus der Sicht der Aufsichtsstelle Datenschutz seien im kantonalen Internetangebot - soweit ersichtlich - die Voraussetzungen für die Bekanntgabe von Personendaten an Private erfüllt. In Anwendung von § 4 Abs. 2 DSG ist die Landeskanzlei als die "Behörde, die für den Datenschutz insgesamt sorgt" bezeichnet worden.
7. Sicherheit
Das von den Verantwortlichen gewählte Sicherheitskonzept zeichnet sich durch die physikalische Trennung zwischen Aufbereitung und Verbreitung der Daten aus. Beispiele aus dem Ausland zeigen allerdings, dass im Cyberspace nichts und niemand rundum Sicherheit garantieren kann. Die Möglichkeit, dass Informationen im Netz manipuliert werden können, kann auch bezüglich der kantonalen Daten nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden. Wir gehen mit dem Datenschutzbeauftragten einig, dass beim Aufbau des Intranets und einer allfälligen Verknüpfung dieses Kantonsnetzes mit dem Internet der Informatiksicherheit ein hoher Stellenwert eingeräumt werden muss. Die Forderung des Datenschutzbeauftragten, das Sicherheitsbewusstsein müsse bei allen Involvierten noch deutlich verstärkt werden, können wir nur unterstützen.
8. Statistik
Die Beilage 2 informiert über die Häufigkeit der Inanspruchnahme des kant. Web-Angebotes.
9. Zusammenarbeit
Es liegt der GPK daran, den Appell der Landeskanzlei zu wiederholen, wonach künftig möglichst alle Vorstösse und Berichte nicht nur auf Papier, sondern auch auf einer Diskette abgeliefert werden sollten. Mit diesem Vorgehen kann der Aufwand bei der Landeskanzlei erheblich vermindert werden. Im Gegenzug wird die Landeskanzlei veranlassen, dass ein den Landratsmitgliedern zur Verfügung stehendes Büro mit einem Internet-Anschluss ausgerüstet wird. Während einer gewissen Einführungszeit wird dort den Ratsmitgliedern auch ein(e) Spezialist(in) beratend zur Verfügung stehen.
10. Antrag
Die Geschäftsprüfungskommission beantragt dem Landrat einstimmig,
a. vom Bericht des Regierungsrates Kenntnis zu nehmen;
b. das Postulat 97/14 von Daniel Müller als erfüllt abzuschreiben.
Der Landrat verbindet diesen Beschluss mit dem Dank an alle Internet-Verantwortlichen und -Beteiligten für ihr Engagement beim Aufbau und bei der Betreuung des Internet-Angebotes unseres Kantons.
Berichterstatter: Bruno Krähenbühl, Präsident der Subko I
Namens der Geschäftsprüfungskommission: Der Präsident: H.U. Jourdan