Internet-Präsentation des Kantons Basel-Landschaft
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-102 vom 19. Mai 1998
Internet-Präsentation des Kantons Basel-Landschaft
Bericht zum Postulat 97/14; Abschreibung
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Internet / Intranet: Merkblatt für die Informationsbeauftragten der Direktionen
Kommt der Beitrag auf das Internet bzw. auf das IntrAnet?
Alle Beiträge, die auf dem Internet oder dem IntrAnet des Kantons angeboten werden sollen, müssen von dem oder der Informationsbeauftragten der Direktion abgesegnet werden.
Aufgabe der Informationsbeauftragten
- Abklären: Gehört der Beitrag auf das Internet (= baselland.ch ) oder das IntrAnet?
Dabei gilt es zu beachten: Beiträge im IntrAnet sind nur auf dem Verwaltungsnetz einsehbar, während das Angebot von baselland.ch nicht nur auf dem Verwaltungsnetz, sondern weltweit eingesehen werden kann.
- Sie verhindern, dass Beiträge sowohl auf dem IntrAnet als auch auf baselland.ch Eingang finden (ist der Beitrag auf baselland.ch , kann er automatisch auch im IntrAnet eingesehen werden).
- Sie klären ab, ob die Beiträge der Direktionen den datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten genügen.
Beiträge für das IntrAnet
Das IntrAnet wird betreut vom AfI (Technik/Server) und den einzelnen Direktionen.
Beiträge für das Internet bzw. baselland.ch
Nachdem die Direktion dem Beitrag 'Grün Licht' für das Internet bzw. baselland.ch gegeben hat, vereinbaren der Beitragslieferant und die Landeskanzlei einen Termin, um das weitere Vorgehen abzuklären und Einzelheiten zu besprechen.
Die Landeskanzlei bietet folgenden Service:
1. Sie achtet darauf, dass
- sämtliche Beiträge in das Gesamterscheinungsbild von baselland.ch passen;
- die Beiträge korrekt verlinkt werden;
- beim Abfragen der Pages nicht zu lange Abfragezeiten in Kauf genommen werden müssen.
2. Sie prüft den Beitrag
- auf Redundanzen: figurieren Teile des Beitrags nicht schon irgendwo unter baselland.ch?
- auf Machbares und Nichtmachbares.
3. Sie bespricht mit dem Beitragslieferanten
- Wie soll der Beitrag strukturiert sein?
- Gibt es Abbildungen? (Wenn ja, scannt die Landeskanzlei die Bilder ein)
- Was ist beim Erstellen der Files zu beachten?
- Welche Files sind 'statisch' (= ändern nie oder nur selten), welche müssen häufig neuen Gegebenheiten angepasst werden?
4. Sie bestimmt mit dem Beitragslieferanten eine Kontaktperson, die auch spätere Beitragsänderungen der Landeskanzlei mitteilt und die Aktualität der Beiträge überwacht.