1998-109
Landrat / Parlament
Dringliche Interpellation: Verpachtung des Landwirtschaftsbetriebes Ebenrain in Sissach
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Autor: Gregor Gschwind, CVP
Eingereicht: 28. Mai 1998
Nr.: 1998-109
Nachdem das Betriebsleiterehepaar am 14. Mai 1998 die Kündigung eingereicht hat, hat die Regierung in einer Blitzaktion angekündigt, dass der Gutsbetrieb Ebenrain zur Verpachtung ausgeschrieben werden soll.
Der Landrat hat im Frühjahr 1994 eine Motion zur Beibehaltung des Verwalterbetriebes überwiesen. Damit wurde erreicht, dass mindestens eine Gedenkpause zu diesem Thema eingelegt wurde. Die Sparziele, die damals zur Bedingung für die Weiterführung des Verwalterbetriebes gemacht wurden, konnten vollumfänglich erreicht werden. Nachdem ich 1994 gegen die Verpachtung gekämpft habe, bin ich ab diesem neusten Entscheid zwar nicht überrascht, kann aber meine Enttäuschung nicht verbergen.
Ich bitte daher den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Obwohl von Seiten des Verwalterehepaares enorme Anstrengungen unternommen wurden und das Betriebsergebnis um 20'000.-Fr. über das erklärte Ziel hinaus verbessert werden konnte, hat das"Geschpenst der Verpachtung" den Ebenrain nie verlassen. So, dass für die Familie Liechti, die unsichere Lage nicht mehr erträglich war.
Wieso liegt der Regierung so viel an einer Verpachtung dieses Betriebes?
2. Kann sich der Kanton Baselland wirklich keinen Gutsbetrieb mehr leisten?
3. Wäre es nicht richtig gewesen, nach der Kündigung der Familie Liechti zuerst mit der Aufsichtskommission über das weitere Vorgehen Rücksprache zunehmen?
4. Ist die Regierung wirklich der Meinung, die Leistungen, welche der Landwirtschaftsbetrieb gegenüber der Schule erbringen soll, können mit einem Leistungsauftrag gesichert werden?
5. Wird ein solcher Leistungsauftrag mit den landw. Organisationen und der Aufsichtskommission besprochen?
6. Die Zeit für einen Pachtantritt im August ist sehr knapp.
Ist eine Übergangslösung vorgesehen und wie sieht die aus?
7. Ist es war, dass der neue Pächter schon vor der Ausschreibung praktisch fest steht? Wird die Aufsichtskommission in das Auswahlverfahren mit einbezogen?
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