1998-111

Landrat / Parlament


Motion: Für die Ermöglichung eines tieferen Maturitätsalters im neuen Bildungsgesetz



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Autor: Beatrice Geier, FDP Fraktion

Eingereicht: 28. Mai 1998


Nr.: 1998-111




Bildung und Ausbildung der Kinder und Jugendlichen sowie Fort- und Weiterbildung der Erwachsenen sind die Grundpfeiler des Wohlstandes unseres rohstoffarmen Landes. Unsere Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft benötigen ein modernes Bildungssystem um im zunehmenden internationalen Wettbewerb um Produktion und Dienstleistung bestehen zu können.

Heute erfolgt der Schuleintritt in der deutschsprachigen Schweiz im Alter von rund sieben Jahren. Im Vergleich zur Romandie, zum Tessin und zu den meisten europäischen Ländern werden unsere Kinder somit sehr spät eingeschult, was dazu beiträgt, dass die Maturandinnen und die Maturanden relativ spät das Gymnasium abschliessen und relativ spät ihr Studium beginnen.


Anzustreben ist, dass der Grossteil der Maturandinnen und Maturanden mit achtzehn Jahren ihren gymnasialen Bildungsgang mit der Matur abschliessen und mit Beginn ihrer Mündigkeit die universitäre Ausbildung beginnen können.


Im Kanton wird gegenwärtig intensiv an einer neuen Bildungsgesetzgebung gearbeitet


Dadurch besteht die einzigartige Chance, unser Bildungssystem auf die gegenwärtigen und künftigen Bildungsrahmenbedingungen abzustimmen.


Der Regierungsrat wird beauftragt :


Im künftigen Bildungsgesetz zu ermöglichen, dass im Alter von sechs Jahren eingeschult und im Alter von achtzehn Jahren die Matur gemacht werden kann.


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