1998-112
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Motion von Beatrice Geier: Für ein Konzept zur beruflichen Fort- und Weiterbildung (Erwachsenenbildung) im neuen Bildungsgesetz
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Autor/in:
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Beatrice Geier, FDP Fraktion
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Eingereicht am:
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28. Mai 1998
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Nr.:
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1998-112 (Modifiziert am 6. Juni 2002)
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Bildung und Ausbildung der Kinder und Jugendlichen sowie Fort- und Weiterbildung der Erwachsenen sind die Grundpfeiler des Wohlstandes unseres rohstoffarmen Landes. Unsere Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft benötigen ein modernes Bildungssystem, um im zunehmenden internationalen Wettbewerb um Produktion und Dienstleistung bestehen zu können.
Bildungspolitisch wird es in den nächsten Jahren dar-um gehen, den Schülerinnen und Schülern zu vermitteln und sie darauf vorzubereiten, dass sie während ihres ganzen beruflichen Lebens mit der raschen gesellschaftlichen, wirtschafflichen und technologischen Entwicklung wissensmässig werden Schritt halten müssen.
Aus diesem Grund werden auch in unserem Kanton in den nächsten Jahren grosse finanzielle Mittel in das "lebenslange Lernen", die Erwachsenenbildung, fliessen müssen.
Dazu muss erst ein Konzept für den ganzen Bereich der beruflichen Fort- und Weiterbildung (Erwachsenenbildung) erstellt werden.
Unerlässlich ist es, dabei auch die Frage aller Ressourcen zu dessen Realisierung in die Überlegungen miteinzubeziehen.
Aufzubringen sind die finanziellen Mittel nur, wenn es politisch gelingt, die bestehenden Schulstrukturen den neuen Anforderungen anzupassen und bei Bedarf zu verändern.
Im Kanton wird gegenwärtig intensiv an einer neuen Bildungsgesetzgebung gearbeitet.
Dadurch besteht die einzigartige Chance, unser Bildungssystem auf die gegenwärtigen und künftigen Bildungsbedürfnisse abzustimmen.
Der Regierungsrat wird beauftragt:
Zusammen mit dem neuen Bildungsgesetz ein Konzept zur beruflichen Fort- und Weiterbildung (Erwachsenenbildung) vorzulegen.
Dabei sind auch die zur Realisierung nötigen Ressourcen hinsichtlich Finanzen, Personal und Schuldauer aufzuzeigen.
Vom Landrat am
6. Juni 2002
modifizierter Text:
Zur Umsetzung des neuen Bildungsgesetzes legt der Regierungsrat ein Konzept zur beruflichen und persönlichen Fort- und Weiterbildung vor.
Dabei sind auch die zur Realisierung nötigen Ressourcen hinsichtlich Finanzen, Personal und Schuldauer aufzuzeigen."
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