1998-115 (1)
Landrat / Parlament || Vorlage 1998-115 vom 16. Juni 1998
Schriftliche Beantwortung der Interpellation 98/115 von Landrätin Jacqueline Halder, Allschwil, bezüglich Chemiemüll-Deponien und Hochwasserschutz in Allschwil
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Am 28. Mai 1998 reichte Landrätin Jacqueline Halder, Allschwil, eine Interpellation mit folgendem Wortlaut ein:
„Die Dreiländerzeitung (Beilage der Basler Zeitung) berichtete am 15. Mai 1998, dass im französischen Einzugsgebiet des Mülibaches die Chemiemülldeponien "Roemisholz" und "Hitzmatten" existieren. Laut Bericht wurde Chemiemüll der Firmen Ciba und Geigy Ende der 50er / anfangs der 60 Jahre in das nahe Elsass gebracht, und zwar auf Anraten des Kantons Baselland, der seinerseits das Ablagern von Chemieabfällen auf dem eigenen Kantonsgebiet verboten hatte.
Der Kanton Baselland plant zusammen mit der Gemeinde Allschwil als Hochwasserschutz einen Damm mit einem entsprechenden Rückhaltebecken. Da gemäss Auskünften der Ciba-Geigy die Deponie "Roemisholz" seinerzeit nur ungenügend gesichert wurde, die Deponie "Hitzmatten" ihrerseits in unmittelbarer Nachbarschaft zum Bach steht, besteht die reale Gefahr, dass bei starken Regenfällen die beiden Deponien stark ausgewaschen, resp. abrutschen würden, und der hochgehende Bach die giftigen Substanzen im gestauten See ablagern würde.
Gegen das Hochwasserschutzprojekt ist in Allschwil das Referendum ergriffen worden; gleichzeitig läuft eine Beschwerde. Damit verzögert sich die Frist für die Realisierung dieses Projektes.
Bezugnehmend auf diesen Zeitungsartikel und auf zusätzliche Informationen des Autors Martin Forter bitte ich den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Hatte der Regierungsrat bzw. das Amt für Wasserbau bei der Planung des Hochwasserschutzes Allschwil Kenntnis dieser Chemiemülldeponien?
2. Sieht der Regierungsrat ebenfalls das Risiko der Auswaschung der giftigen Substanzen und ihrer Akkumulierung im Rückhaltebecken hinter dem Damm?
3. Hat die Regierung mit den Französischen Behörden das Risiko dieser Deponien abgeklärt, oder ist er zumindest bereit, dies in nächster Zeit zu tun?
4. Gedenkt die Regierung aufgrund dieser Tatsachen, das Hochwasserschutz-Projekt Allschwil neu zu überdenken?
5. Beabsichtigt der Kanton, eine Sanierung dieser Altlasten auf jeden Fall zu veranlassen?
6. Laut Zeitungsbericht hat seinerzeit eine Kommission des Kantons Baselland der Chemischen Industrie empfohlen, ihren Sondermüll ins nahe Elsass zu bringen. Welches sind die moralischen resp. juristischen Konsequenzen, welche die Regierung heute aus dieser Tatsache zieht?"
Vorbemerkung
Im Einzugsgebiet des Mülibachs finden sich jenseits der Landesgrenze in der Gemeinde Neuwiller zwei Deponien, in welchen offenbar Ende der Fünfziger-, anfangs der Sechzigerjahre unter anderem auch Abfälle der chemischen Industrie abgelagert wurden. Die Deponie "Roemisloch" liegt im oberen Teil eines kleinen Tobels östlich von Neuwiller. Etwa 30 Meter unterhalb der Deponiestirne entspringt ein Bächlein, welches nach rund 500 Metern unterhalb von Neuwiller in den Mülibach mündet. Die Deponie "Hitzmatten" wurde direkt an der Landesgrenze an einem schwach gegen Nordwesten geneigten Hang rund 50 Meter oberhalb des Mülibachs angelegt. Sie diente primär der Ablagerung von Bauschutt und Aushub, doch gelangten offenbar zeitweise auch Kehricht und Chemieabfälle auf die Deponie.
Nach Abschluss der Ablagerungen wurden beide Deponien mit Aushubmaterial überdeckt und sind heute weitgehend mit Bäumen bestockt. Anzeichen von Instabilitäten oder Erosion sind nicht erkennbar.
Nach verschiedenen Hochwasserereignissen mit schweren Schäden in der Gemeinde Allschwil hat das Tiefbauamt je ein Hochwasserrückhaltebecken im Bereich des Mülibachs und des Lützelbachs geplant. Die zugehörigen Dammprojekte sind auf Opposition gestossen und in der Gemeinde Allschwil wird im Herbst eine Referendumsabstimmung dazu stattfinden.
Beantwortung der einzelnen Fragen
Frage 1: Hatte der Regierungsrat bzw. das Amt für Wasserbau bei der Planung des Hochwasserschutzes Allschwil Kenntnis dieser Chemiemülldeponien?
Antwort: Die Ablagerung von Chemieabfällen in der Gemeinde Neuwiller auf französischem Territorium war den kantonalen Behörden bisher nicht bekannt. Die direkt an der Landesgrenze liegende Deponie "Hitzmatten" ist allerdings beim Amt für Umweltschutz und Energie als Aushub-, Bauschutt- und Kehrichtdeponie unter dem Namen „Eberling" aktenkundig.
Frage 2: Sieht der Regierungsrat ebenfalls das Risiko der Auswaschung der giftigen Substanzen und ihrer Akkumulierung im Rückhaltebecken hinter dem Damm?
Antwort: Eine akute Umweltgefährdung ist bei beiden Deponien auch bei Extremniederschlägen nicht zu erwarten, da weder grössere Erosionserscheinungen noch Instabilitäten der Deponiekörper zu befürchten sind. Ob durch langsame Auslaugvorgänge in den vergangenen 30 bis 40 Jahren relevante Schadstoffmengen in die Umwelt freigesetzt wurden oder eine verstärkte Freisetzung in Zukunft zu erwarten ist, müssen die vorgesehenen Abklärungen aufzeigen. Allerdings fehlen diesbezügliche Hinweise vor Ort und auch Erfahrungen mit anderen Deponien zeigen, dass die Freisetzung von Schadstoffen im allgemeinen gering ist.
Sollten bei einem Extremereignis wider Erwarten dennoch grössere Schadstofffrachten aus den Deponien ausgetragen werden, so wäre eine (teilweise) Akkumulation im Hochwasserrückhaltebecken verglichen mit einer Verteilung im ganzen Überschwemmungsgebiet sicher das kleinere Übel. Die Entscheidungsfindung bezüglich des Hochwasserprojektes wird aber ingesamt von den neuen Erkenntnissen über die beiden Deponien nicht tangiert.
Frage 3: Hat die Regierung mit den Französischen Behörden das Risiko dieser Deponien abgeklärt, oder ist er zumindest bereit, dies in nächster Zeit zu tun?
Antwort : Das Amt für Umweltschutz und Energie hat mit der DRIRE (Direction Régionale de l'Industrie, de la Recherche et de l'Environnement) als zuständige französische Stelle Kontakt aufgenommen und einen gemeinsamen Augenschein auf den Deponien durchgeführt. Bei dieser Gelegenheit hat die DRIRE erklärt, dass sie in einem ersten Schritt die Geschichte der Deponien rekonstruieren (historische Abklärung) und eine vorläufige Gefährdungsabschätzung vornehmen wird. Aufgrund dieser Ergebnisse werden anschliessend die weiteren Untersuchungsschritte geplant. Die Behörden des Kantons Basel-Landschaft sind bereit, die Arbeiten der DRIRE im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen, um so zu einer raschen Bereinigung der Situation beizutragen.
Frage 4: Gedenkt die Regierung aufgrund dieser Tatsachen, das Hochwasserschutz-Projekt Allschwil neu zu überdenken?
Antwort
: Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, hat die Deponieproblematik keinen Einfluss auf die Entscheidungsfindung beim Hochwasserschutzprojekt. Falls von den Deponien in irgendeiner Art Gefahren ausgehen, muss diesen in angemessener Art und Weise begegnet werden, und zwar unabhängig davon, ob das Hochwasserschutzprojekt in der vorgesehenen Form realisiert wird oder nicht.
Dementsprechend gibt es aus Sicht des Regierungsrates keinen Grund, das Hochwasserschutzprojekt neu zu überdenken oder seine Realisierung hinauszuschieben.
Frage 5: Beabsichtigt der Kanton, eine Sanierung dieser Altlasten auf jeden Fall zu veranlassen?
Antwort : Die kantonalen Behörden werden sich für eine Sanierung der beiden Deponien einsetzen, falls die Untersuchungen zeigen, dass diese in ihrer heutigen Form Mensch oder Umwelt gefährden. Angeordnet werden kann die Sanierung aber nur von den französischen Behörden, welche auch die als nächstes vorgesehenen Abklärungen durchführen.
Frage 6: Laut Zeitungsbericht hat seinerzeit eine Kommission des Kantons Baselland der Chemischen Industrie empfohlen, ihren Sondermüll ins nahe Elsass zu bringen. Welches sind die moralischen resp. juristischen Konsequenzen, welche die Regierung heute aus dieser Tatsache zieht?
Antwort : Die Akten aus den Fünziger- und Sechzigerjahren rund um die damalige Abfallbewirtschaftung wurden bisher von den kantonalen Stellen nicht speziell unter diesem Gesichtspunkt überprüft. Falls tatsächlich derartige Empfehlungen ergangen sind, muss vorderhand offen bleiben, in welchem Zusammenhang und in welchem Namen sie gemacht wurden. Bekannt ist die Haltung der Regierung im Zusammenhang mit dem Erlass eines Deponieverbotes für industrielle Abfälle in Gruben auf Gebiet des Kantons Basel-Landschaft (RRB 2702 vom 9. August 1957). Dieses Verbot wurde als Sofortmassnahme erlassen, nachdem im Umfeld der damaligen Grube „Suter" (heute "Feldreben", Muttenz) eine massive Grundwasserverschmutzung aufgetreten war. Gleichzeitig brachte die Regierung zum Ausdruck, dass es grundsätzlich Sache des Abfallinhabers ist, die bei ihm anfallenden betrieblichen Abfälle korrekt zu entsorgen. Mit ihrem Auftrag, nach zukunftsgerichteten Lösungen für eine zeitgemässe Abfallentsorgung zu suchen, legte die Regierung aber einen wichtigen Grundstein für die am 10. November 1960 erlassene 'Kantonale Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigungen', welche bereits eine Bewilligung der Baudirektion für Abfallablagerungen verlangte.
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin