1998-118
Landrat / Parlament || Vorlage 1998-118 vom 2. Juni 1998
Wahl eines Präsidenten oder einer Präsidentin des Verwaltungs- und Versicherungsgerichts
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1. Ausgangslage
Der amtierende Präsident des Verwaltungs- und Versicherungsgerichtes, Dr. Armin Meyer, tritt per Ende November 1998 altershalber zurück. Die Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Verwaltungs- und Versicherungsgerichts ist neu zu besetzen. Wahlbehörde ist der Landrat (§ 67 Absatz 1 Buchstabe e der Kantonsverfassung (KV) und § 24 Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes).
Die Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Verwaltungs- und Versicherungsgerichts ist neu ausgeschrieben worden. Innerhalb der Bewerbungsfrist (bis 26. Mai 1998) haben folgende Personen ihre Bewerbung eingereicht:
- Dr. iur. Hans-Rudolf Kuhn, Lupsingen
- Dr. iur. Peter Meier, Lupsingen
2. Prüfung der Wahlvoraussetzungen
Als Präsidentin oder als Präsident des Verwaltungs- und Versicherungsgerichts ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die eine abgeschlossene rechtswissenschaftliche Bildung besitzt (§ 27 Absatz 2 Gerichtsverfassungsgesetz).
Die Prüfung der Wahlvoraussetzungen hat ergeben, dass beide Bewerber die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllen und somit wählbar sind.
3. Antrag
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Wahl des Präsidiums des Verwaltungs- und Versicherungsgerichts für die verbleibende Amtsperiode vom 1. Dezember 1998 bis zum 31. März 2002 vorzunehmen.
Liestal, 2. Juni 1998
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Schmid
Der Landschreiber: Mundschin