1998-118

Landrat / Parlament || Vorlage 1998-118 vom 2. Juni 1998


Wahl eines Präsidenten oder einer Präsidentin des Verwaltungs- und Versicherungsgerichts


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1. Ausgangslage

Der amtierende Präsident des Verwaltungs- und Versicherungsgerichtes, Dr. Armin Meyer, tritt per Ende November 1998 altershalber zurück. Die Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Verwaltungs- und Versicherungsgerichts ist neu zu besetzen. Wahlbehörde ist der Landrat (§ 67 Absatz 1 Buchstabe e der Kantonsverfassung (KV) und § 24 Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes).


Die Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Verwaltungs- und Versicherungsgerichts ist neu ausgeschrieben worden. Innerhalb der Bewerbungsfrist (bis 26. Mai 1998) haben folgende Personen ihre Bewerbung eingereicht:


- Dr. iur. Hans-Rudolf Kuhn, Lupsingen


- Dr. iur. Peter Meier, Lupsingen




2. Prüfung der Wahlvoraussetzungen


Als Präsidentin oder als Präsident des Verwaltungs- und Versicherungsgerichts ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die eine abgeschlossene rechtswissenschaftliche Bildung besitzt (§ 27 Absatz 2 Gerichtsverfassungsgesetz).


Die Prüfung der Wahlvoraussetzungen hat ergeben, dass beide Bewerber die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllen und somit wählbar sind.




3. Antrag


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Wahl des Präsidiums des Verwaltungs- und Versicherungsgerichts für die verbleibende Amtsperiode vom 1. Dezember 1998 bis zum 31. März 2002 vorzunehmen.


Liestal, 2. Juni 1998


Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Schmid
Der Landschreiber: Mundschin



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