Beitrag an die Betriebskosten der Fachhochschule beider Basel (FHBB) für 1999
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-120 vom 9. Juni 1998
Globaler Beitrag an die Betriebskosten der Fachhochschule beider Basel (FHBB) für das Jahr 1999
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1. Wohin geht die FHBB?
1.1 Zum ersten Mal: Leistungsauftrag und Globalbudget
Der Fachhochschulrat hat die strategische Leitung der FHBB inne. Er führt die öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit mit den Instrumenten des Leistungsauftrags und des Globalbudgets. Die Form, in welche der Leistungsauftrag der FHBB schlussendlich präsentiert werden soll, orientiert sich an der Form, welche in der Erziehungs- und Kulturdirektion Basel-Landschaft gilt.
Die Erfahrungen mit der Implementierung von Leistungsaufträgen haben gezeigt: Die Entwicklung eines Leistungsauftrags für eine grosse öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit ist ein aufwendiger Prozess, welcher mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Daher hat der Fachhochschulrat für die Entwicklung des Leistungsauftrags ein dreistufiges Verfahren gewählt:
1. Der erste Leistungsauftrag verpflichtet die FHBB, im Jahr 1999 das Ausbildungs-, Forschungs- und Dienstleistungsangebot des Jahres 1998 fortzuführen und zu verbessern (vgl. Anhang). Diese Vereinbarung gilt für ein Jahr. Sie wurde von den beiden Kantonsregierungen am 2. Juni 1998 bewilligt.
2. In den Leistungsauftrag für das Jahr 2000 werden die mittel- und die langfristige Strategie des Fachhochschulrates sowie verbindliche Kooperationsaussagen integriert werden. Derartige Aussagen können heute noch nicht gemacht werden, weil die Grundlagen für die Finanzplanung unvollständig sind (vgl. Abschnitt 2.4), weil die FHBB zunächst Erfahrungen mit den neuen Instrumenten des Finanz- und Qualitätsmanagements sammeln muss und weil sich die Fachhochschulen in der gesamten Schweiz im Umbruch befinden.
3. Das neue Rechnungswesen der FHBB wird ab 1.1.1999 voll funktionsfähig sein. Daher können die Vollkosten für jedes Produkt der FHBB erst im Budget für das Jahr 2000 einzeln ausgewiesen werden. Für das Jahr 2001 kann dann ein Leistungsauftrag im Sinne des New Public Management formuliert werden.
1.2 Weiterentwicklung des Leistungsauftrags
Im Herbst 1997 beauftragte der Fachhochschulrat die FHBB-Direktion, gemeinsam mit einem externen Experten die Marktstellung der FHBB zu untersuchen. Zudem wurde eine Analyse der Stärken und Schwächen der Schule erstellt. Bei Studierenden, Dozierenden, Studienabgänger/innen, Unternehmen, Wirtschaftsfachstellen und anderen Organisationen und Institutionen wurden Erhebungen durchgeführt. Die Ergebnisse der Studie liegen seit April 1998 vor: Die gute Qualität der Ausbildung an der FHBB sowie die starke Verwurzelung in der regionalen Wirtschaft wurden bestätigt. Mit Befriedigung nahmen Fachhochschulrat und FHBB-Direktion auch zur Kenntnis, dass an den Orten, wo die Studie Optimierungsbedarf erkennen liess, bereits Massnahmen eingeleitet worden sind. So wurden beispielsweise Entscheide vorbereitet oder getroffen, welche die Interdisziplinarität, das Qualitätsmanagement und zahlreiche andere Bereiche betreffen.
Der Fachhochschulrat betrachtet die Analyse als Grundlage für die Entwicklung einer mittel- bis langfristigen Strategie und als Bezugsgrösse für den Aufbau eines Qualitätssicherungssystems.
Leistungsauftrag und Globalbudget hängen aber nicht nur von schul- und kantonsinternen Vorgaben ab, sondern auch von der Anerkennung der Bundesbehörden und von der Entwicklung der Fachhochschullandschaft in der Region und in der gesamten Schweiz.
1.3 Die Anerkennung der FHBB durch den Bund
Die FHBB ist als Fachhochschule bis 2003 anerkannt. Der Bundesrat hat zudem folgende Studiengänge an der FHBB bewilligt: Architektur, Bauingenieurwesen, Betriebsökonomie, Chemie, Elektrotechnik, Maschinenbau, Vermessungswesen. An die Anerkennung der Schule und der Studiengänge wurden Bedingungen geknüpft, welche bis 2000 oder 2003 erfüllt sein müssen, damit die Anerkennung verlängert wird.
Im Herbst 1998 werden die ersten FH-Studiengänge im Gestaltungsbereich beginnen. Die FHBB muss bis Ende des Jahres 2000 mit einem Teil der Schule für Gestaltung Basel fusionieren. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat hierzu dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft ein Verhandlungsangebot unterbreitet, welches eine Integration dreier Studiengänge im Gestaltungsbereich in die FHBB vorsieht. Es handelt sich um die Studiengänge Visuelle Kommunikation, Innenarchitektur und Kleiderdesign. Die FHBB wird mit diesen Studiengängen alle vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) anerkannten Berufsrichtungen unter einem Dach vereinigen und damit über optimale Bedingungen für die interdisziplinäre Zusammenarbeit verfügen. Die Aargauer Pläne im Gestaltungsbereich sind mit dem Basler Angebot koordiniert, und eine enge Kooperation ist vorgesehen.
In den Bereichen Vermessung, Architektur und Bauingenieurwesen will der Bund bis ins Jahr 2003 eine Konzentration der Standorte durchsetzen. Architektur und Bauingenieurwesen in der Nordwestschweiz müssen eng koordiniert angeboten werden. Beim Studiengang Vermessung ist die Sachlage komplizierter, denn der Standortentscheid wurde mit Entscheiden im ETH-Bereich und mit sprachpolitischen Erwägungen verknüpft. Ursprünglich war folgendes Szenario vorgesehen: Kommt der ETH-Studiengang nach Lausanne, bleibt der FH-Studiengang in Muttenz. Kommt der ETH-Studiengang nach Zürich, wird die FHBB keinen anerkannten Studiengang in Vermessung/Geoinformation mehr anbieten können, denn dann käme Yverdon zum Zug. Die ETH hat nun aber beschlossen, weiterhin sowohl in Zürich als auch in Lausanne Geomatiker/innen auszubilden. Wie sich diese Entwicklung auf die Fachhochschulen in Muttenz und in Yverdon auswirken wird, ist noch offen.
Der Fachhochschulrat und die kantonalen Regierungen nehmen die Bundesauflagen ernst. Sie sind aber nicht bereit, ohne klaren strategischen Nutzen für die Schule und für die FH-Kooperation Nordwestschweiz Zugeständnisse zu machen und Schliessungsszenarien ins Auge zu fassen. Die oben erwähnte Analyse der Stärken und Schwächen der FHBB unterstützt diese Position: Die Abteilungen Bauingenieurwesen, Architektur und Vermessung geniessen einen guten bis ausgezeichneten Ruf. Der Fachhochschulrat und die Regierungen bleiben daher im offenen, intensiven Gespräch sowohl innerhalb der regionalen und überregionalen FH-Kooperation als auch gegenüber dem Bund.
Im August 1998 treffen sich der Fachhochschulrat und die FHBB-Direktion zu einer Klausurtagung, um die mittel- und langfristigen Perspektiven der Schulentwicklung festzulegen. Auch im Departement Bau und in den betroffenen Abteilungen der FHBB ist man aktiv geworden. Z. B. haben sich alle Anbieter des Studiengangs Architektur gemeinsam an das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie gewandt und Gelegenheit erhalten, ihre Vorstellungen über die weitere Entwicklung in diesem Bereich darzulegen.
1.4 Fachhochschulkooperation in der Nordwestschweiz
Die Eidgenössische Fachhochschulkommission beschloss im Dezember 1997, dem Bundesrat eine Fusion der FHBB mit den Fachhochschulen der Kantone Aargau und Solothurn zur FH Nordwestschweiz vorzuschlagen.
Gegen diese Absicht der eidgenössischen Fachhochschulkommission wehrten sich die vier Kantonsregierungen. Sie verwiesen auf die nicht kompatiblen kantonalen FH-Gesetze und die unterschiedlichen Voraussetzungen der Schulen. Die Kantone schlugen dem Bundesrat als Alternative vor, sich freiwillig auf das erfolgsversprechendere Modell einer verstärkten Kooperation und Koordination zwischen den drei Fachhochschulen in der Nordwestschweiz zu verpflichten. Diese Kooperation soll sowohl in einem eigenen Gremium (Kooperationsrat) institutionalisiert werden als auch in der Namensgebung zum Ausdruck kommen (Zusatz bei allen: Nordwestschweiz). Der Bundesrat hat sich den Argumenten der Kantonsregierungen angeschlossen und das Kooperationskonzept akzeptiert. Der Kooperationsrat nahm seine Arbeit Mitte März 1998 auf. Diesem Gremium gehören drei Vertreter der kantonalen Trägerschaften (Aargau, Solothurn und beide Basel), die drei Schuldirektoren sowie die drei Präsidenten der strategischen Führungsgremien der Fachhochschulen an. Zur Zeit wird der Rat vom Präsidenten des Fachhochschulrates der FHBB geleitet.
Der Kooperationsrat hat die drei Schulleitungen beauftragt, konkrete Projekte zur Umsetzung der Koordinations- und Kooperationssauflagen des Bundes vorzulegen. Er wird diesen Kurs weiter verfolgen, v. a. mit der Förderung von schulübergreifenden Projekten und mit einer Koordination des Qualitätsmanagements.