Beitrag an die Betriebskosten der Fachhochschule beider Basel (FHBB) für 1999

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-120 vom 9. Juni 1998


Globaler Beitrag an die Betriebskosten der Fachhochschule beider Basel (FHBB) für das Jahr 1999


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen




Zusammenfassung

Im Frühling 1997 stimmten der Landrat BL und der Grosse Rat BS dem von den beiden Kantonsregierungen im November 1996 beschlossenen Fachhochschulvertrag zu. Damit wurde der Umwandlung der bisherigen Höheren Fachschulen Ingenieurschule beider Basel (IBB) und Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV) zugestimmt. Mit diesem Vertrag legten die Kantonsregierungen nicht nur die Grundlage für eine Zusammenführung von IBB und HWV, sie regelten auch die Trägerschaft der neuen Fachhochschule Beider Basel und legten einen neuen Kostenverteilungsschlüssel fest. Schliesslich hat der bikantonale Fachhochschulvertrag auch die Funktion eines kantonalen Vollzugsgesetzes von Bundesrecht: Grundlage der Fachhochschulreform sind das Bundesgesetz über die Fachhochschulen vom 6. Oktober 1995 und der dazugehörigen Fachhochschulverordnung (11. September 1996).


Auf dieser Grundlage wurde der Aufbau der FHBB weitergeführt. Schon im November 1996 hatte die bikantonale Trägerschaft gemeinsam mit der Direktion der FHBB ein Gesuch um Anerkennung und Führung einer Fachhochschule erarbeitet und eingereicht. Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft bestellten ein neues Aufsichtsgremium über die FHBB, den Fachhochschulrat (BL stellt sechs Vertreter/innen, BS drei). Der Fachhochschulrat nahm im Mai 1997 seine Arbeit auf und löste damit die bisherigen Aufsichtsgremien (Technikumsrat IBB, Unterrichtskommission KV Basel-Stadt) ab.


Als die beiden Kantonsregierungen den Fachhochschulvertrag per 1. August 1997 formell in Kraft setzten, erhielt die FHBB den Status einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und mit dem Recht der Selbstverwaltung. Für die Studierenden wurden die Auswirkungen dieser Veränderung erst nach und nach spürbar. In der Schulleitung hingegen waren zahlreiche Umstellungen zu bewältigen: neue interne Reglemente mussten erarbeitet und in Kraft gesetzt werden, ein neues Rechnungswesen und eine zentrale Administration waren aufzubauen usw.


Starker Druck kam in dieser Aufbauphase auch von den Bundesbehörden. Die Bundesämter machten Vorgaben für das Rechnungswesen der Fachhochschulen, verlangten zusätzliche Informationen über Studiengänge, Entwicklungspläne und Finanzen der Fachhochschulen in der Schweiz. Immer klarer wurden in dieser Zeit auch die Signale aus "Bern", dass die Eidgenössische Fachhochschulkommission (die beratende Kommission des Bundesrates) in der Nordwestschweiz nur eine Fachhochschule vorsah und am liebsten eine Fusion der FHBB mit den Fachhochschulen der Kantone Aargau und Solothurn gesehen hätte. Gegen diesen Wunsch wehrten sich die vier Kantonsregierungen mit Erfolg: Im März 1998 erteilte der Bundesrat den Kantonsregierungen beider Basel die Genehmigung zur Errichtung und Führung der FHBB. Dieser Anerkennungsentscheid wurde befristet erlassen und - wie bei allen anderen Fachhochschulen auch - mit Auflagen verknüpft. Für die FHBB bedeutete dieser Entscheid zunächst einmal, dass alle Vollzeit-Studiengänge, für die die Anerkennung als Fachhochschulstudiengänge beantragt worden war, diese Anerkennung auch erhielten. Eine Hauptauflage des Bundesrates, die auch die Fachhochschulen der Kantone Aargau und Solothurn erhielten, wurde schon im März 1998 in die Tat umgesetzt, und zwar die enge Zusammenarbeit der Fachhochschulen in der Nordwestschweiz (vgl. dazu Abschnitt 1.3).


Vor diesem positiven Hintergrund verabschiedete der Fachhochschulrat der FHBB - auf Antrag der FHBB-Direktion - das Globalbudget für das Jahr 1999. Dieses Budget hält sich strikt an die Vorgaben, welche die Kantonsparlamente im April 1997 bewilligt hatten (vgl. Tabelle 1, S. 7): Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beantragt dem Landrat, der FHBB 21.23 Mio. Franken für das Globalbudget 1999 zu bewilligen (Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beantragt dem Grossen Rat, 10.46 Mio. Franken für das Globalbudget 1999 zu bewilligen).


Gemäss seinen im Fachhochschulvertrag (§ 31 und § 47) festgelegten Kompetenzen hat der Fachhochschulrat der Direktion der FHBB für das Jahr 1999 einen Leistungsauftrag erteilt. Dieses Führungsinstrument wird stufenweise weiterentwickelt (vgl. Abschnitt 1.2). Wie in der den Parlamenten 1997 unterbreiteten Finanzplanung vorgesehen, hat die FHBB ihre Anstrengungen, selbst Mittel zu beschaffen, erheblich verstärkt (vgl. Abschnitt 2.3). Gleichzeitig hat der Bund seine ursprünglichen Finanzzusagen an die Kantone nicht eingehalten. Dies hat den qualitativen Ausbau der höheren Fachschulen zu Fachhochschulen erheblich verzögert. Weiterhin ist unbekannt, wie hoch die Bundessubventionen tatsächlich sein werden, denn über die Berechnungsgrundlagen und den Vollzug der Subventionsverordnung besteht noch keine Klarheit (vgl. Abschnitt 2.4). Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt fällten 1996 den Grundsatzentscheid, dass sie nicht mehr Geld für das Budget der FHBB zur Verfügung stellen, falls weniger Geld vom Bund käme als geplant. Für die FHBB bedeutet diese Unsicherheit, dass zurückhaltend budgetiert werden muss. Wenn mehr mehr Bundessubventionen ausbezahlt würden als erwartet, sollen diese Mittel in den vom eidgenössischen Fachhochschulgesetz vorgeschriebenen qualitativen Ausbau der Fachhochschule, d.h. vor allem in die Bereiche Forschung und Entwicklung sowie Dienstleistungen.


Gemäss Fachhochschulvertrag (§ 39) bewilligen die Parlamente den jährlichen Globalbeitrag an die Betriebskosten der FHBB mit den kantonalen Budgets. Für die wichtige Aufbauphase der FHBB schien es den Regierungen aber angezeigt, die Parlamente gesondert über die Entwicklungen im Fachhochschulbereich zu informieren. Ab dem Jahr 2000 sollen die globalen Beiträge an die FHBB mit den kantonalen Budgets bewilligt werden, d.h. in Zukunft sollen die Parlamente ihre Finanzkompetenz gemäss Fachhochschulvertrag wahrnehmen.




Das Gremiensekretariat des FHSR


Die Erziehungs- und Kulturdirektion des Kantons Basel-Landschaft stellt dem Fachhochschulrat die administrative Infrastruktur zur Verfügung, zahlt die Sitzungsgelder und kommt für die Personalkosten des Gremiensekretariats auf. In gleicher Weise "betreut" das ED Basel-Stadt den Universitätsrat.


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, Fr. 45'000.--/Jahr zu bewilligen, um die zusätzlichen Personalkosten, die der EKD mit dem Gremiensekretariat entstanden sind, zu decken.



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