1998-122
Landrat / Parlament
Motion: Qualitätssicherung des Progymnasiums als Grundlage zum nahtlosen Übertritt ans Gymnasium
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Zu Hinweise und Erklärungen
Autor: Dr. Max Ribi, FDP-Fraktion (Ballmer, Bieri, Brodbeck, Felber, Frey, Fünfschilling, Geier, Jourdan, Moll, Pegoraro, Piller, Schär, Schenk, Schneeberger, Steiner, Thöni, Tobler, Tschopp, Umiker (19))
Eingereicht: 11. Juni 1998
Nr.: 1998-122
Unter § 54 des heutigen Schulgesetzes wird festgehalten: "Die gymnasiale Ausbildung erfolgt an der progymnasialen Abteilung der Sekundarschule und am Gymnasium. "
An diesem Grundsatz darf unserer Meinung nach im neuen Schulgesetz nicht gerüttelt werden. Das Progymnasium muss Vorbereitungsstufe für den Übertritt ans Gymnasium bleiben. Zur Zeit steht die neue Stundentafel der Sekundarschulstufe I in Vorbereitung. Es ist deshalb entscheidend, dass die Zielsetzungen dieser Lehrplanveränderung durch den Landrat politisch festgelegt werden. Nach unserer Meinung darf keine Nivellierung nach unten stattfinden. Im Gegenteil: Die Abstimmung der Lehrpläne auf diejenigen des Gymnasiums muss noch verbessert werden. Der Übergang muss noch nahtloser werden. Aufbessern von Wissenslücken sollten am Gymnasium nicht mehr sein.
Anträge:
1. Im neuen Bildungsgesetz wird festgehalten: "Das Progymnasium bereitet auf das Gymnasium vor."
2. Der Regierungsrat wird gebeten, mit dem neuen Bildungsgesetz die Abstimmung der progymnasialen und gymnasialen Lehrpläne sicherzustellen und die nahtlosen Übertrittsmodalitäten festzulegen.
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