1998-128 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 31. August 1998 zur Vorlage 1998-128


Bericht der Finanzkommission an den Landrat


Sammelvorlage betreffend 17 Abrechnungen (inkl. einer Abrechnung der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion betreffend Umbenennung der Polizeifunktionen in Ämterklassifikation und Änderung des Bekleidungskonzeptes der Polizei Basel-Landschaft) von Bau- und weiteren Verpflichtungskrediten; Abrechnungsperlode Januar 1997 - Dezember 1997 / Genehmigung


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1. Generelle Bemerkungen

1.1. Gesetzliche Grundlage


Gemäss § 28, Abs. 3 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) sind die Abrechnungen über Verpflichtungskredite in der Regel innert zwei Jahren nach Abschluss des Vorhabens dem Landrat zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfung erfolgte bei den im ersten Semester 1997 vorgelegten Abrechnungen noch in Übereinstimmung mit § 42, Abs. 1, lit. f des alten FHG durch die kantonale Finanzkontrolle. Das ab 1.1.1997 geltende revidierte FHG sieht keine zwingende Kontrolle der Abrechnungen durch die Finanzkontrolle mehr vor. Der entsprechende Kontrollautomatismus entfiel ab Mitte 1997. Dies bedeutet, dass ab Juli 1997 für die Richtigkeit der einzelnen Abrechnungen einzig die zuständigen Dienststellen bzw. Direktionen verantwortlich sind.




1.2. Vorlage 981/28


Die Vorlage 98/128 umfasst 17 Abrechnungen mit einer Nominalkredit-Summe von Fr. 125,5 Mio. Die Gesamtkreditsumme inkl. Teuerung beträgt Fr. 139,1 Mio. Diesem Betrag stehen die abgerechneten Gesamtkosten von Fr. 142,6 Mio gegenüber. Dabei machen die Abrechnungen 13 (Ausbau ARA Ergolz 1, Sissach) und 1 (Tramdepot BLT, Münchenstein) alleine rund zwei Drittel des Gesamtvolumens aus.


Die obigen Beträge weichen von den Zahlen gemäss Ziffer 3 der Regierungsvorlage ab, da dort im Gesamttotal zwei Abrechnungen versehentlich nicht enthalten sind.




1.3. Prüfungen durch die Finanzkontrolle


Die Abrechnungen wurden wie bereits erwähnt nur noch teilweise durch die Finanzkontrolle geprüft. In jenen Fällen, wo Prüfungen erfolgten, wurde die formelle und materielle Richtigkeit bestätigt.




2. Kommissionsberatung


2.1. Einleitung


Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 26. August 1998 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Dr. Hans Fünfschilling sowie den Herren Dr. Martin Thomann, Finanzverwalter, und Roland Winkler, Vorsteher der Finanzkontrolle. Zudem wurde eine Delegation der Baudirektion (Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider sowie die Herren Walter Dinkel und Ernst Emmenegger) angehört.




2.2. Abrechnungstermine


Das FHG sieht gemäss Art. 28, Abs. 3 folgendes vor: "Die Abrechnung eines Verpflichtungskredites ist in der Regel innert zwei Jahren nach Abschluss des Vorhabens oder der Inbetriebnahme des Werkes dem Landrat zur Genehmigung vorzulegen."


In den letzten Jahren wurden allerdings immer wieder längst überfällige Abrechnungen vorgelegt. Aus diesem Grund beschloss der Landrat auf Antrag der Finanzkommission anlässlich der Beratung der letzten Sammelvorlage (97/256), dass ab der nächsten Sammelvorlage alle länger als zwei Jahre ausstehenden Abrechnungen (also die Ausnahmen von der Regel gemäss Art. 28, Abs. 3 FHG) in der Sammelvorlage aufzuführen und die Verspätungen zu begründen sind. Dies gilt selbstverständlich für die Abrechnungen sämtlicher Direktionen.


In diesem Zusammenhang wurden die Dienststellen nun angewiesen, ausstehende Objekte auszuarbeiten und künftig die angegebene Frist einzuhalten. Nach Genehmigung der vorliegenden Abrechnungen sollten gemäss den Aussagen der zuständigen Personen die Altlasten weitgehend abgearbeitet sein. Ausnahmen und Begründungen gehen aus Ziffer 4 der Regierungsvorlage hervor. Diesbezüglich erstaunte die Kommissionsmitglieder doch ein wenig, dass "man sich in der EKD längere Zeit nicht bewusst war, dass diese Abrechnungen erstellt werden müssen"!


Eine systematische "Altlastenerkundung" konnte gemäss Regierungsvorlage noch nicht organisiert werden. Ein Regierungsratsbeschluss zur systematischen Beobachtung des Ablaufs von Verpflichtungskrediten ist aber in Vorbereitung.


Obwohl der Idealzustand noch nicht ganz erreicht ist, konnte die Finanzkommission - wie bereits anlässlich der letzten Sammelvorlagen - feststellen, dass die heute verantwortlichen Stellen wesentlich zur wiederum verbesserten Situation beigetragen haben.




2.3. Weitere Bemerkungen


An der Sitzung erhielt die Kommission den Eindruck, dass die Verantwortlichen die jeweiligen Projektabläufe kritisch hinterfragen und im Bedarfsfall auch Verbesserungsmassnahmen vorsehen.


Die Abrechnung 8 (Polizeistützpunkt Reinach) wurde erstellt, da der im Jahre 1991 gesprochene Verpflichtungskredit nicht beansprucht worden und gemäss Dekret zum FHG deshalb verfallen ist. Zudem soll die betrieblich-räumliche Situation am Polizeistützpunkt neu überdacht werden. Die Abrechnung beinhaltet somit lediglich die Projektierungskosten.




3. Antrag


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem Landratsbeschluss gemäss Regierungsvorlage zuzustimmen.




Namens der Finanzkommission


der Präsident
sig. Roland Laube


Gelterkinden, den 31. August 1998



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