1998-69
Landrat / Parlament
Interpellation: betreffend Einhaltung von Gesamtarbeitsverträgen, Garantiehaftungen durch Subunternehmen
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Autor: Willi Müller, SD
Eingereicht: 2. April 1998
Nr.: 1998-069
Bei der Submission öffentlicher Aufträge sind gemäss Praxis des Kantons nur Firmen zugelassen, die den für ihr Gewerbe gültigen GAV oder einen gleichwertigen Nebenvertrag unterschrieben haben und auch einhalten. Zusätzlich sind je nach Auftrag weitere Kriterien wie Garantie-, Qualitäts- und Serviceleistungen usw. mitentscheidend.
Mit dem härteren Preiskampf ist es nun aber zunehmend Praxis, dass erfolgreiche Submissionsfirmen ihre Kernarbeiten auch durch "billigere" Subunternehmer und weitere Fremdfirmen ausfahren lassen.
Damit stellen sich aber grundsätzliche Fragen zur GAV-Einhaltung (Beschäftigung von Billigarbeitskräften), der Arbeitssorgfalt, von Garantiehaftungen usw..
Die Weitergabe von Kernarbeiten an Subunternehmen findet nicht nur in der Schweiz zunehmend Anwendung. Im grenznahen Ausland ist diese Praxis soweit umstritten, dass im Landkreis Lörrach eine Stammpersonal-Klausel eingeführt wurde. Mit dieser Regelung haben Firmen die Pflicht, mindestens 70 Prozent jener Kernarbeiten auszufahren, um die der Betrieb bei der öffentlichen Submission sich erfolgreich bewarb.
Damit soll sichergestellt werden, dass Subunternehmer nicht die GAV-Bestimmungen mit Billiglohnarbeitnehmern aushöhlen und indirekt sogar dem Stammpersonal der Auftragsfirma direkte Konkurrenz machen.
Ich bitte daher den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1.) In welchem Rahmen und Umfang werden heute staatliche Firmenaufträge bei Kernarbeiten, statt durch die Auftragsfirma durch Subunternehmen ausgeführt? Was sind die Gründe dafür?
2.) Wie werden nach der Submissions- und Auftragsvergabe durch den Kanton, die Einhaltung der GAV-Bestimmungen bzw. Rahmenverträge der Auftragsfirma und der Subunternehmer kontrolliert und durchgesetzt? Welcher Anstellungsvertrag 1 GAV wird bei den Drittfirmen durch den Kanton akzeptiert?
3.) Wieweit ist bei grösseren Aufträgen bzw. Arbeiten sichergestellt, dass entsprechende Garantie- und Qualitätsleistungen, die durch Subfirmen ausgeführt wurden, auch eingehalten werden?
4.) Haben allfällige Missbräuche bei den Lohn- und Qualitätsvorgaben durch Subfirmen auch Folgen für die auftragsgebende Firmen und wenn ja, in welchem Rahmen?
5.) Wieweit und in welchem Rahmen musste der Kanton als Auftraggeber betreffend den Subunternehmen schon intervenieren und wo sieht er zur Zeit Probleme?
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