1998-72 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 27. August 1998 zur Vorlage 1998-072
Bericht der Geschäftsprüfungskommission an den Landrat
Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Der Regierungsrat beantragt mit der Vorlage 98/72 eine Anzahl überwiesener Vorstösse, die nicht innerhalb von vier Jahren seit der Überweisung erfüllt worden sind, zur Abschreibung. Gleichzeitig berichtet der Regierungsrat über Aufträge, die weiterhin bearbeitet werden sollen.
Die Geschäftsordnung des Landrates regelt in § 46 die Erfüllung und Abschreibung von Motionen und Postulaten wie folgt:
§ 46 Erfüllung und Abschreibung von Motionen und Postulaten
1 Motionen und Postulate gelten als formell erfüllt, wenn der Regierungsrat eine Vorlage oder einen Bericht unterbreitet. Bei der Behandlung der Vorlage oder des Berichtes entscheidet der Landrat, ob die Motion oder das Postulat abzuschreiben ist. Wird die Abschreibung abgelehnt, so bleibt der Auftrag an den Regierungsrat bestehen.
2 Über den Stand der Bearbeitung von Motionen und Postulaten, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt sind, hat der Regierungsrat im Amtsbericht Auskunft zu geben.
3 Über Motionen und Postulate, die nicht innert vier Jahren seit der Überweisung erfüllt sind, hat der Regierungsrat eine besondere Vorlage zu unterbreiten. Der Landrat entscheidet, ob diese Motionen und Postulate aufrecht erhalten bleiben oder abgeschrieben werden.
Das Büro des Landrates hat die Vorlage 98/72 am 23. April 1998 der Geschäftsprüfungskommission zur Vorberatung überwiesen.
BERATUNG
Die Geschäftsprüfungskommission hat die Vorlage 98/72 am 27. August 1998 beraten. Die einzelnen Subkommissionen haben die ihren Direktionskreis betreffenden Vorstösse vor und während der Sommerpause vorberaten und bearbeitet. Alle Motionäre resp. Motionärinnen, Postulanten resp. Postulantinnen, deren Vorstösse von der Regierung zur Abschreibung beantragt worden sind, wurden vorgängig einzeln angeschrieben und um ihre Stellungnahme gebeten.
ANTRÄGE [)ER GESCHÄFTSPRÜFUNGSKOMMISSION ZUR VORLAGE 98/72
An ihrer Sitzung vom 27. August 1998 hat die Geschäftsprüfungskommission folgende Anträge an den Landrat beschlossen:
2 Abzuschreibende Aufträge
Folgende Vorstösse sollen entgegen dem Vorschlag der Regierung nicht abgeschrieben werden:
- BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION
- 2.3.1.4
Postulat A. Spinnler betr. Ausarbeitung einer Strassenrechnung von Kanton und Gemeinden
Die GPK beantragt, das Postulat erst dann abzuschreiben, wenn die Ergebnisse aus der Betriebsbuchhaltung vorliegen.
- 2.3.1.7
Postulat von Th. Weller betreffend Regelungsbedarf für den atmosphärischen Gaskessel
Der verlangte Bericht liegt bis heute nicht vor. Zudem ist es nicht Sache der Verwaltung zu bemerken, ob Vorstösse des Landrates anachronistisch sind oder nicht!
Die GPK beantragt, das Postulat mit Fristverlängerung um ein Jahr stehen zu lassen.
Den übrigen beantragten Abschreibungen stimmt die Geschäftsprüfungskommission zu.
3 Aufträge, die weiterhin bearbeitet werden
Die GPK wird die Begründungen zu einzelnen Aufträgen, die weiterhin bearbeitet werden sollen, im Verlaufe des 2. Semesters 1998 vertieft überprüfen und allenfalls Ergänzungsberichte verlangen. Unter diesem Vorbehalt soll die Bearbeitungsfrist um ein Jahr verlängert werden.
Namens der Geschäftsprüfungskommission
Hans Ulrich Jourdan, Präsident