Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-072 vom 7. April 1998


Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





3.4 Justiz-, Polizei- und Militärdirektion

3.4.1 Postulate


3.4.1.1 Postulat vom 8.4.1976 (651): Reorganisation der Amtsvormundschaft. Adrian Müller, 5.2.1976 (142).


Das Postulat wird im Zusammenhang mit der Vorlage "Vormundschaftswesen" bearbeitet. Die Vernehmlassung ist im Frühjahr 1998 geplant, so dass dem Landrat bis Ende 1998 eine entsprechende Vorlage unterbreitet werden kann.




3.4.1.2 Postulat vom 21.1.1983 (2651): Ergänzung der Strafprozessordnung (Aufnahme des Opportunitätsprinzips). Claude Janiak, 7.12.1981 (81/190).


Nachdem das Vernehmlassungsverfahren beendet ist, kann dem Landrat im Sommer 1998 die Vorlage Strafprozessordnung zur Beratung vorgelegt werden.




3.4.1.3 Postulat vom 31.1.1983 (2652): Änderung des Gesetzes über die Strafprozessordnung (Einsprachemöglichkeit bei Beschlagnahmungen). Urs Aeby, 7.6.1982 (82/66).


Nachdem das Vernehmlassungsverfahren beendet ist, kann dem Landrat im Sommer 1998 die Vorlage Strafprozessordnung zur Beratung vorgelegt werden.




3.4.1.4 Postulat vom 13.3.1986 (2430): Abänderung von § 27 Absätze 3 und 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes betr. Wahlfähigkeit der Mitglieder der Ueberweisungsbehörde. Claude Janiak, 13.2.1984 (84/49).


Dem Landrat kann bis Ende 1998 die Vorlage "Revision des Gerichtsverfassungsgesetzes" vorgelegt werden.




3.4.1.5 Postulat vom 28.10.1991 (220): Besetzung der RichterInnenbank bei Straftaten gegen die geschlechtliche Freiheit. Ruth Heeb, 22.11.1990 (90/292).


Nachdem das Vernehmlassungsverfahren beendet ist, kann dem Landrat im Sommer 1998 die Vorlage Strafprozessordnung zur Beratung vorgelegt werden.




3.4.1.6 Postulat vom 11.11.1991 (231): Überprüfung und Neustrukturierung des Vormundschaftswesens. Geschäftsprüfungskommission, 10.9.1990 (90/204).


Das Postulat wird im Zusammenhang mit der Vorlage "Vormundschaftswesen" bearbeitet. Die Vernehmlassung ist im Frühjahr 1998 geplant, so dass dem Landrat Ende 1998 eine entsprechende Vorlage unterbreitet werden kann.




3.4.1.7 Postulat vom 20.10.1994 (2199): Erleichterte Einbürgerung von Jugendlichen der sogenannten "zweiten Generation". Roland Meury, 5.9.1994 (94/169).


Zurzeit ist die JPMD im Gespräch mit dem Verband der Bürgergemeinden über das Bürgerrechtswesen. Inhalt dieser Gespräche bildet auch das Anliegen des Vorstosses. Angaben über das konkrete weitere Vorgehen können im Laufe des Jahres 1998 gemacht werden.




3.4.1.8 Postulat vom 20.10.1994 (2200): Einbürgerungs-Erleichterung für Jugendliche der zweiten Ausländergeneration. Klaus Hiltmann, 5.9.1994 (94/175).


Zurzeit ist die JPMD im Gespräch mit dem Verband der Bürgergemeinden über das Bürgerrechtswesen. Inhalt dieser Gespräche bildet auch das Anliegen des Vorstosses. Angaben über das konkrete weitere Vorgehen können im Laufe des Jahres 1998 gemacht werden.




3.4.1.9 Postulat vom 16.2.1995 (2435): Orientierungshilfe im Paragraphendickicht für den Bürger. Peter Tobler, 31.10.1994 (94/229).


Infolge anderer, vordringlicher Gesetzgebungsprojekte und Arbeiten musste die Bearbeitung des Vorstosses aufgeschoben werden.




3.4.1.10 Postulat vom 5.2.1996 (239): Revision des Gesetzes über die Jugendstrafrechtspflege vom 1. Dezember 1980. Theo Weller, 11.9.1995 (95/159).


Die Revision des Vormundschaftswesens (Landratsvorlage 1998) wird Gelegenheit geben, auch das Gesetz über die Jugendstrafrechtspflege zu revidieren und damit einen Teil der Anliegen des Vorstosses zu prüfen.




3.4.1.11 Postulat vom 29.4.1996 (382): Abschaffung des Datenschutzbeauftragten. Max Ribi, 15.2.1996 (96/36).


Infolge anderer, vordringlicher Gesetzgebungsprojekte und Arbeiten musste die Bearbeitung des Vorstosses aufgeschoben werden.




3.4.1.12 Postulat vom 17.10.1996 (585): Verkürzung der Behandlungsdauer von Beschwerden, Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetz. Max Ribi, 29.4.1996 (96/115).


Im § 9 der Kantonsverfassung ist festgelegt, dass "die Parteien Anspruch haben auf einen begründeten, innert angemessener Frist ergangenen Entscheid". Schon heute setzen sich die Beschwerdeinstanzen dafür ein, dass der Beschwerdeentscheid innerhalb einer dreimonatigen bis sechsmonatigen Frist - wie dies im Postulat verlangt wird - zustande kommt. Inwiefern die Übernahme dieser Behandlungsfristen in die Gesetzgebung tatsächlich Sinn macht, wird der Regierungsrat anlässlich der nächsten Revision des Verwaltungsverfahrensgesetzes prüfen.




3.4.1.13 Postulat vom 31.10.1996 (609): Verbesserung der Mitwirkungsrechte der Angeschuldigten und der Opfer vor Abschluss der Strafuntersuchung im Rahmen der Revision der Strafprozessordnung. Christoph Rudin, 19.6.1996 (96/159).


Nachdem das Vernehmlassungsverfahren beendet ist, kann dem Landrat im Sommer 1998 die Vorlage Strafprozessordnung zur Beratung vorgelegt werden.




3.4.2 Motionen


3.4.2.1 Motion vom 12.11.1979 (282): Revision der Strafprozessordnung auf der Ebene der Rechte des Angeschuldigten. Adrian Müller, 9.4.1979 (79/68).


Nachdem das Vernehmlassungsverfahren beendet ist, kann dem Landrat im Sommer 1998 die Vorlage Strafprozessordnung zur Beratung vorgelegt werden.




3.4.2.2 Motion vom 10.11.1980 (946): Revision der Rechtserlasse über das Hausierwesen. Werner Zahn, 1.9.1980 (80/138).


Der Bund plant, ein eidgenössisches Gesetz zu schaffen, welches das Wandergewerbe regelt. Die weiteren Arbeiten in der kantonalen Gesetzgebung (ein kantonales Wandergewerbegesetz liegt im Entwurf vor, die entsprechende Vernehmlassung wurde durchgeführt) werden solange sistiert, bis die Entscheide auf Bundesebene gefallen sind.




3.4.2.3 Motion vom 1.2.1982 (1883): Änderung von § 172 Absatz 1 StPO und § 21 Absatz 1 Ziffer 4 Ger OG (Zuständigkeit bei Revisionen). Claude Janiak, 19.11.1981 (81/182).


Nachdem das Vernehmlassungsverfahren beendet ist, kann dem Landrat im Sommer 1998 die Vorlage Strafprozessordnung zur Beratung vorgelegt werden.




3.4.2.4 Motion vom 23.3.1984 (732): Ergänzung von § 100c evtl. 100d StPO durch Einführung der Mitteilungspflicht. Claude Janiak, 23.11.1983 (83/213).


Nachdem das Vernehmlassungsverfahren beendet ist, kann dem Landrat im Sommer 1998 die Vorlage Strafprozessordnung zur Beratung vorgelegt werden.




3.4.2.5 Motion (modifiziert) vom 11.11.1991 (272): Teilrevision des Gesetzes betreffend die Strafprozessordnung. Geschäftsprüfungskommission, 5.12.1988 (88/309).


Nachdem das Vernehmlassungsverfahren beendet ist, kann dem Landrat im Sommer 1998 die Vorlage Strafprozessordnung zur Beratung vorgelegt werden.




3.4.2.6 Motion (modifiziert) vom 12.12.1991 (395): Änderung der einschlägigen Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes. Max Kamber, 8.2.1990 (90/38).


Der Vorstoss wird im Rahmen der geplanten Neuorganisation der Gerichte bearbeitet werden. Ein entsprechender Entwurf wird vom Regierungsrat im Sommer / Herbst 1998 in die Vernehmlassung geschickt werden.




3.4.2.7 Motion vom 12.12.1991 (396): Ergänzung des Gesetzes über die Gewaltentrennung. Liselotte Schelble, 14.1.1991 (91/2).


Der Regierungsrat hat dem Landrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt.




3.4.2.8 Motion (modifiziert) vom 13.5.1993 (1345): Offenlegung der Interessenbindungen der Baselbieter Regierungsräte und Richter. Peter Brunner, 27.4.1992 (92/100).


Der Regierungsrat hat dem Landrat eine entsprechende Vorlage unterbreitet.




3.5 Erziehungs- und Kulturdirektion


3.5.1 Postulate


3.5.1.1 Postulat vom 30.8.1990 (2044): Aufwertung der Stellung des Rektors an Volksschulen. Alfred Peter, 8.9.1986 (86/145).


Bearbeitung im Rahmen des Projektes "Neue Bildungsgesetzgebung".




3.5.1.2 Postulat vom 2.12.1991 (343): Erwachsenenbildung im Kanton Basel-Landschaft. Liselotte Schelble, 12.9.1988 (88/240).


Bearbeitung im Rahmen des Projektes "Neue Bildungsgesetzgebung".




3.5.1.3 Postulat (modifiziert) vom 27.4.1992 (694): Wahl der Lehrervertreter im Erziehungsrat. Oskar Stöcklin, 15.3.1990 (90/65).


Bearbeitung im Rahmen des Projektes "Neue Bildungsgesetzgebung".




3.5.1.4 Postulat vom 7.5.1992 (707): Änderung des § 134 des Schulgesetzes vom 26.4.1979. Eva Rüetschi, 17.5.1990 (90/118).


Bearbeitung im Rahmen des Projektes "Neue Bildungsgesetzgebung".




3.5.1.5 Postulat (Ziffer 3) vom 13.5.1993 (1370): Verbesserung des Angebotes der Kantonsbibliothek. Andres Klein, 21.11.1990 (90/288).


Ein Arbeitsgruppe prüft zur Zeit neue Standortmöglichkeiten für die Kantonsbibliothek.




3.5.1.6 Postulat vom 13.5.1993 (1373): Schaffung einer besseren Grundlage für die Archäologie. Spezialkommission Natur- und Heimatschutzgesetz, 13.2.1992 (92/47).


Ein Archäologiegesetz ist in Ausarbeitung.




3.5.1.7 Postulat vom 10.2.1994 (1853): Einführung einer Abschlussprüfung und einer Eignungsabklärung am Ende der Sekundarschulstufe I, Änderung von § 57 des Schulgesetzes. Max Ribi, 20.1.1994 (94/11).


Wird im Rahmen der Landratsvorlage "Gymnasialzeit-Verkürzung" bearbeitet.




3.5.1.8 Postulat vom 21.3.1994 (1920): Abschaffung des Erziehungsrates. Barbara Fünfschilling, 31.1.1994 (94/23).


Bearbeitung im Rahmen des Projektes "Neue Bildungsgesetzgebung".




3.5.1.9 Postulat vom 18.4.1994 (1970): Allfällige Abschaffung des Erziehungsrates. SP-Fraktion, 21.3.1994 (94/63).


Bearbeitung im Rahmen des Projektes "Neue Bildungsgesetzgebung".




3.5.1.10 Postulat vom 18.5.1995 (2584): Organisationsfreiheit an den Volksschulen. Barbara Fünfschilling, 6.2.1995 (95/26).


Bearbeitung im Rahmen des Projektes "Neue Bildungsgesetzgebung".




3.5.1.11 Postulat vom 25.1.1996 (232): Gemeinsame KindergärtnerInnenausbildung BL/BS. Barbara Fünfschilling, 9.11.1995 (95/200).


Der von einer bikantonalen, paritätisch besetzten Arbeitsgruppe erarbeitete Bericht für eine gemeinsame Ausbildung von Lehrkräften liegt vor. Ein Entwurf für einen Ratschlag ist in Vorbereitung. Die Vernehmlassung sollte in beiden Basel im laufenden Jahr stattfinden können.




3.5.1.12 Postulat vom 25.1.1996 (235): Einführung einer Abschlussprüfung am Ende der Sekundarstufe 1 und Aufhebung von § 57 des Schulgesetzes betr. prüfungsfreier Eintritt in Gymnasien und Diplomschulen. Fritz Graf, 11.9.1995 (95/158).


Wird im Rahmen der Landratsvorlage "Gymnasialzeit-Verkürzung" bearbeitet.




3.5.1.13 Postulat vom 25.3.1996 (321): Gemeinsame Ausbildung der Primarlehrkräfte BL/BS. Barbara Fünfschilling, 25.1.1996 (96/20).


Der von einer bikantonalen, paritätisch besetzten Arbeitsgruppe erarbeitete Bericht für eine gemeinsame Ausbildung von Lehrkräften liegt vor. Ein Entwurf für einen Ratschlag ist in Vorbereitung. Die Vernehmlassung sollte in beiden Basel im laufenden Jahr stattfinden können.




3.5.1.14 Postulat vom 19.9.1996 (550): Anerkennung des Instrumental-Unterrichts als Wahlfach an der Sekundarstufe 1. Claudia Roche, 10.6.1996 (96/151).


Das Postulat soll im Zusammenhang mit der Einführung neuer Stundentafeln an der Sekundarstufe I erfüllt werden. Ein entsprechender Vorschlag ist in Vorbereitung.




3.5.1.15 Postulat vom 31.10.1996 (599): Kampf der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen. Rudolf Keller, 5.9.1996 (96/189).


Der Problembereich hat in der Arbeit innerhalb der Erziehungs- und Kulturdirektion einen höheren Stellenwert erhalten. Die Basellandschaftlichen Schulnachrichten vom August 1997 haben die "sexuellen Uebergriffe in der Schule" zum Thema gemacht. Pro Jahr soll ein Aspekt der Thematik gezielt beleuchtet werden.




3.5.2 Motionen


Keine.




4 Anträge


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat:


1. die unter Ziffer 2 aufgeführten Vorstösse abzuschreiben und


2. von den Berichten zu den in Ziffer 3 aufgeführten Aufträgen Kenntnis zu nehmen und die Frist für die Erfüllung der Aufträge um ein Jahr zu verlängern.




Liestal, 7. April 1998


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der 2. Landschreiber: Achermann



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