Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-072 vom 7. April 1998
Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1 Einleitung
Gemäss § 46 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landrates vom 21. November 1994 unterbreiten wir Bericht und Antrag über diejenigen Motionen und Postulate, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung durch eine Vorlage oder einen Bericht des Regierungsrates erfüllt worden sind.
Die Vorlage enthält die vor dem 1. Januar 1997 überwiesenen, noch nicht erfüllten Postulate und die vor dem 1. Januar 1994 überwiesenen, noch nicht erfüllten Motionen gemäss § 46 Absatz 1 der Geschäftsordnung, und zwar mit einer Begründung zu denjenigen Aufträgen, deren Abschreibung wir beantragen (Ziffer 2), und mit einer kurzen Auskunft über den Stand der Bearbeitung jener Aufträge, die weiterhin beim Regierungsrat hängig bleiben sollen (Ziffer 3).
2.1 Finanz- und Kirchendirektion
2.1.1 Postulate
2.1.1.1 Postulat vom 16.2.1995 (2451): Ermittlung des strukturellen und konjunkturellen Defizites. Roland Laube, 20.10.1994 (94/206).
Mit RRB Nr. 1412 vom 10.6.1997 hat der Regierungsrat einen Bericht an die Finanzkommission des Landrates verabschiedet. Es wird beantragt, das Postulat abzuschreiben.
2.1.1.2 Postulat vom 3.4.1995 (2514): Leistungsauftrag für die Verwaltungstätigkeit. Danilo Assolari, 6.2.1995 (95/27).
Das Postulat wird laufend breiter erfüllt. Dem Landrat liegen alle Leistungsaufträge vor. Es wird beantragt, das Postulat abzuschreiben.
2.1.2 Motionen
Keine.
2.2 Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
2.2.1 Postulate
2.2.1.1 Postulat vom 18.11.1993 (1664): Spital-Fallkostenpauschale. Klaus Hiltmann, 29.3.1993 (93/73).
2.2.1.2 Postulat vom 27.4.1995 (2535): Einführung der leistungsorientierten Krankenhaussteuerung mit Fallkostenpauschalen an den BL Spitälern. FDP-Fraktion, 15.12.1994 (94/278).
Der Kanton Basel-Landschaft hat per 1. Januar 1998 analog dem Kanton Basel-Stadt Fallpreispauschalen im Halbprivatbereich eingeführt. Dies auch als Resultat der Vertragsverhandlungen mit den Managed-Care-Organisationen. In der Grundversicherung ist eine Fallpreispauschale bei der Nierensteinbehandlung per 1. Januar 1998 vorgesehen. Diese Pauschale wurde gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt und den beiden kantonalen Krankenkassenverbänden ausgehandelt. Dies ist ein erster Schritt - aufgrund der gemachten Erfahrungen - zu einem neuen Abgeltungssystem. Damit dürfen die Anliegen der beiden Vorstösse zum Thema Fallkostenpauschale inzwischen als erfüllt gelten und die Postulate können abgeschrieben werden.
2.2.1.3 Postulat vom 20.5.1996 (427): Begrenzung der Chefarzt- und -ärztinneneinkommen - teilweise Abschöpfung der Einkommensteile über Fr. 500'000.--. Rudolf Keller, 15.2.1996 (96/37).
Die Verträge der Chefärzte sowie der Leitenden Ärzte und Leitenden Ärztinnen wurden durch den Regierungsrat am 24. Juni 1997 per 31. Dezember 1997 gekündigt. Alle Verträge wurden ausnahmslos wieder mit RRB Nr. 3100 vom 23. Dezember 1997 per 1. Januar 1998 mit einer „Abschöpfungsklausel" neu vereinbart. Diese beinhaltet: Bei einem Stand von 500'000 Franken werden die diesen Betrag übersteigenden Honorare so gekürzt, dass dem Arzt/der Ärztin bei 1.Klass-Patienten/Patientinnen noch 36 % und bei 2.Klass-Patienten/Patientinnen nur noch 24 % des Honorars verbleiben. Übersteigt der Betrag 750'000 Franken, so verbleiben dem Arzt/der Ärztin noch 24 % respektive 16 % des Honorars. Die Abschöpfungen gehen je zur Hälfte an das Spital und an den Fonds/Pool für wissenschaftliche Tätigkeit und Weiterbildung. Da das Anliegen des Vorstosses per 1. Januar 1998 erfüllt ist, kann das Postulat abgeschrieben werden.
2.2.1.4 Postulat (Ziffer 3) vom 20.5.1996 (430): Behebung von Engpässen in der Kostengutsprache für Rehabilitations-Behandlungen. Gerold Lusser, 25.3.1996 (96/85).
Durch den Vertragsabschluss mit dem Kanton Solothurn ist zu den bisher schon allen Patienten aus dem Kanton Basel-Landschaft offenstehenden Rehakliniken Bruderholz und St. Chrischona die Klinik Allerheiligenberg hinzugekommen. Gleichzeitig hat der Regierungsrat in der Spitalliste seine Absicht bekräftigt, den Zugang zur Lungen-Rehabilitationsklinik Barmelweid zu sichern. Kostengutsprachegesuchen für dieses Spital wird durch die Direktion Priorität zugebilligt. Die Rehaklinik Rheinfelden ist, wie auch die anderen grossen Rheumakliniken des Aargaus, seit Mitte 1997 wieder frei zugänglich. Als Privatkliniken benötigen sie keine Kostengutsprache des Wohnkantons für die Patienten der allgemeinen Spitalklasse mehr. Von einem Engpass im Rehabereich kann heute nicht mehr gesprochen werden. Das Postulat ist daher als erfüllt abzuschreiben.
2.2.2 Motionen
Keine.
2.3 Bau- und Umweltschutzdirektion
2.3.1 Postulate
2.3.1.1 Postulat vom 30.8.1990 (2134): Streichung der Dorfkernumfahrung Eptingen aus dem Strassennetzplan Region Ergolztal Ost. Fraktion der Grünen, 21.4.1988 (88/101).
Der Strassennetzplan der Region Ergolztal-Ost sieht den Ersatz der Kantonsstrasse im Ortskern Eptingen und des anschliessenden Abschnitts zur Laufmatt durch eine Neuanlage vor. Die bestehende Kantonsstrasse entspricht den Anforderungen des Verkehrs wegen ihrer extremen Steigungen nicht. Die Gemeinde Eptingen würde eine Ortskernumfahrung zwar befürworten; das Interesse der Betroffenen ist aber nicht gewichtig, so dass ein Ausbau der Läufelfingerstrasse zumindest mittelfristig nicht realisiert wird. Wir beantragen die Abschreibung des Postulats.
2.3.1.2 Postulat vom 20.11.1991 (295): Ausrüstung der Autobusse der öffentlichen Verkehrsmittel mit permanenten Aufhängevorrichtungen für Velos. Andreas Oetterli, 11.9.1989 (89/196).
Gut bedient sind die Velofahrer bei den Bahnen, ist doch in der Regel ein Selbstverlad problemlos möglich. Schwieriger gestaltet sich der Velotransport bei den Busbetrieben. Insbesondere auf städtischen Linien ist die Mitnahme von Velos zahlreichen Beschränkungen unterworfen. Im Gebiet des TNW gelten jeweils die Bestimmungen der einzelnen Transportunternehmen; diese lauten wie folgt:
- Postauto NWCH: Beförderung von Velos nur sofern genügend Platz im Gepäckraum oder Gepäckanhänger vorhanden.
- BVB und BLT: Beförderung von Velos generell nur ausserhalb der verkehrsstarken Zeiten und sofern genügend Platz vorhanden.
- AAGL: Beförderung von defekten Velos nur sofern genügend Platz vorhanden.
Diese einschränkenden Bestimmungen können von den Transportunternehmen selbst gelockert bzw. aufgehoben werden. Eine zwangsweise Verfügung zum Mitführen von Velos in Bussen - z.B. durch Ergänzung des Leistungsauftrages an die Transportunternehmen - ist nicht möglich.
Weitere Abklärungen beim Busbetrieb Grenchen und Umgebung, welcher auf einer touristischen Linie (Grenchenberg) Busse mit externer Velo-Anhängevorrichtung einsetzt, zeigen folgendes Ergebnis: Der Chauffeur muss beim "Selbstverlad" der Velos behilflich sein (Zeitverlust). Das Angebot wird relativ selten benutzt (weniger als 1 Velo pro Fahrt). Das Velotransport-Angebot kommt nur für schwache Linien in Frage; auf diesen Linien kann das Velo fast immer im Fahrzeug mitgenommen werden, so dass sich eine spezielle Aufhängevorrichtung erübrigt. Wir beantragen die Abschreibung des Postulats.
2.3.1.3 Postulat vom 9.4.1992 (607): Vereinfachung des Verfahrens für Quartierpläne (Gestaltungspläne) und deren Anwendung auch für kleinflächige Überbauungen. Hansruedi Bieri, 21.11.1990 (90/285).
Das Postulat wird mit dem Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), Vorlage 93/308, erfüllt und kann abgeschrieben werden.
2.3.1.4 Postulat vom 1.6.1992 (775): Ausarbeitung einer Strassenrechnung von Kanton und Gemeinden. Annemarie Spinnler, 11.12.1991 (91/279).
Frühere, verwaltungsinterne Schätzungen von Strassenkosten sind mit methodischen Mängeln behaftet. Daher sind diese nicht zur Veröffentlichung geeignet. Mit der Einführung der Betriebsbuchhaltung im Rahmen des Neuen Rechnungswesens (NRW) sollte ausreichend Transparenz und Auswertungsmöglichkeit vorhanden sein, um eine Strassenrechnung zu erstellen. Die Betriebsbuchhaltung muss allerdings in sämtlichen Dienststellen eingeführt sein, bei welchen in Zusammenhang mit Strassen Kosten anfallen. Weiter muss festgehalten werden, dass auch mit der Betriebsbuchhaltung ausschliesslich die direkt anfallenden Kosten erfasst werden können. Nicht erfasst werden sämtliche Nutzen sowie indirekte Kosten. Trotzdem soll die zur Verfügungstellung der notwendigen Angaben durch die Betriebsbuchhaltung abgewartet werden. Ein Strassenrechnungs-Modell mit Darstellung der nichtquantifizierbaren Kosten und Nutzen ist wohl eher eine Aufgabenstellung für ein universitäres Institut als für die Verwaltung. Wir beantragen die Abschreibung des Postulats.
2.3.1.5 Postulat vom 13.5.1993 (1368): Jährliche Statistik des Verbrauchs und der Produktion bestimmter Energien. Heidi Portmann, 18.3.1993 (93/60).
Dieses Postulat sollte abgeschrieben werden. Die BUD hat die kantonale Energiestatistik 1990 - 1995 am 5. November 1997 anlässlich einer Medienkonferenz vorgestellt. Die Weiterführung der Statistik - in Zukunft zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt - wurde von BUD und VSD beschlossen. Wir beantragen die Abschreibung des Postulats.
2.3.1.6 Postulat vom 18.5.1995 (2580): Planung und Realisierung der Kantonsstrassenunterführung Ebenrain, Sissach. Hansruedi Bieri, 16.1.1995 (95/2).
Mit Beschluss vom 15. Oktober 1996 hat der Regierungsrat die Bau- und Umweltschutzdirektion beauftragt, die notwendigen Vorarbeiten für die Realisierung der Umfahrung Sissach ab Frühjahr 1998 einzuleiten und durchzuführen. Gestützt auf die entsprechenden Gesuche haben der Regierungsrat am 17. Juni 1997 die Rodungsbewilligung erteilt und das Eidg. Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement am 20. Oktober 1997 einen Bundesbeitrag für den Bau der Jurastrasse J2 Umfahrung Sissach ab 1998 zugesichert. Zudem hat die Gemeinde Sissach im Jahr 1997 einen Projektwettbewerb für die flankierenden Massnahmen im Ortskern durchgeführt. Mit der voraussichtlichen Inbetriebnahme der Umfahrung Sissach im Jahre 2003 und der anschliessenden Umgestaltung der Ortsdurchfahrt werden die Anliegen des Postulanten weitgehend erfüllt. Wir beantragen die Abschreibung des Postulats.
2.3.1.7 Postulat vom 5.2.1996 (243): Regelungsbedarf für den atmosphärischen Gaskessel. Theo Weller, 4.12.1995 (95/218).
In Zeiten der Liberalisierung und des Abbaus von staatlichen Regelungen sind die Förderungen des Postulates anachronistisch geworden und entsprechend wurden keine Aktivitäten im Sinne des Postulates entwickelt. Wir beantragen die Abschreibung des Postulats.
2.3.1.8 Postulat vom 5.2.1996 (255): Trambahn für das Homburgertal. Alfred Zimmermann, 15.1.1996 (96/8).
Die verlangte Prüfung einer Trambahn im Homburgertal wurde anlässlich der Umstellung der Zugsbedienung auf Busbetrieb untersucht. Wir beantragen die Abschreibung des Postulats.
2.3.2 Motionen
2.3.2.1 Motion vom 28.10.1993 (1600): Flexibilisierung der kantonalen Gesetzesabstimmungen für Emissionsgutschriften, Emissionshandel und Emissionsverbünde, Änderung der Paragraphen 10 und 11 des kantonalen Umweltschutzgesetzes. Rita Kohlermann, 17.3.1993 (93/48).
Die Erfüllung der Motion - das war von Anfang an klar - ist davon abhängig, ob das Bundesrecht den Kantonen einen Spielraum für entsprechende gesetzliche Bestimmungen einräumt. Die Eidgenössischen Räte haben bei der Revision des Umweltschutzgesetzes darauf verzichtet, den Kantonen solche Möglichkeiten zu geben. Sie haben stattdessen Lenkungsabgaben eingeführt. Ein Postulat des Ständerates, das in Richtung Emissionsgutschriften und -Verbünde auf kantonaler Ebene zielte, soll nun im Rahmen der Behandlung des Geschäftsberichtes zur Abschreibung vorgeschlagen werden. Der Bund verfolgt Zertifikatslösungen allenfalls im Zusammenhang mit der Klimaproblematik. Wir beantragen die Abschreibung der Motion.
2.4 Justiz- , Polizei- und Militärdirektion
2.4.1 Postulate
2.4.1.1 Postulat vom 30.8.1990 (2042): Einführung eines Waffentragscheines für den Kanton Basel-Landschaft. Roberto Marcacci, 13.6.1988 (88/187).
Im Juni 1997 haben die eidgenössischen Räte das Waffengesetz verabschiedet, das Referendum wurde nicht ergriffen. Der Bundesrat beabsichtigt, das Gesetz baldmöglichst in Kraft zu setzen, die Vernehmlassung der entsprechenden Verordnung ist derzeit (Januar 1998) im Gange. Das Gesetz führt eine umfassende Waffentragscheinpflicht ein. Es wird beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.
2.4.1.2 Postulat vom 18.11.1993 (1635): Mehr Sicherheit in Bahn, Bus und Tram. Rudolf Keller, 18.2.1993 (93/39).
Im Sommer 1997 hat die Bahnpolizei des Kreises II der Schweizerischen Bundesbahnen ihren Dienst aufgenommen. Die Polizei Basel-Landschaft hat sich in der Ausbildung der SBB-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter sehr engagiert. Die Bahnpolizei bezeichnet diese Zusammenarbeit mit der Polizei , aber auch mit anderen Diensten wie Zug-, Lok- oder Stationspersonal als sehr gut. Das Echo von Seiten der Bahnkundinnen und -kunden ist positiv. Generell wurden seitens der Polizei Basel-Landschaft bezüglich der Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln grosse Anstrengungen unternommen. In Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern der öffentlichen Verkehrsmittel ist es gelungen, vieles zur Sicherheit der Fahrgäste und auch zur Verhinderung von Sachbeschädigungen beizutragen. Der Meldefluss und die Orientierungen zwischen Bahn, Tram, Bussen und der Polizei funktioniert praktisch reibungslos, das gleiche gilt für notwendige Einsätze und Requisitionen. Zusätzlich führt die Polizei in Zusammenarbeit mit den SBB Schwerpunktkontrollen in den am meisten gefährdeten Nachtzügen an Wochenenden durch. Es handelt sich um offene Kontrollen in Uniform, die von den meisten Fahrgästen begrüsst werden und das Sicherheitsgefühl auf unserem Regionalstreckennetz verbessern helfen. Präsent ist die Polizei Basel-Landschaft auch im Tram, in den Bussen und bei der Waldenburgerbahn. Wichtig sind hier vor allem persönliche Kontakte zum Fahrpersonal, um schwerpunktmässig vorgehen zu können. Solche Kontakte an der Front bilden Schwerpunkte im Bestreben, gemeinwesenorientiert und bürgernah zu handeln. Es wird beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.
2.4.1.3 Postulat vom 5.2.1996 (260): Bessere und billigere Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen. Peter Tobler, 15.1.1996 (96/9).
Am 7. Januar 1998 stellte die JPMD an einer Medienorientierung das neue Geschwindigkeitskontrollkonzept der Polizei Basel-Landschaft vor. Ziel des Konzeptes, mit dessen Einführung am 1.3.1998 begonnen wurde, ist es, mit einem möglichst rationellen Einsatz von Personal und Geräten eine möglichst hohe Verkehrssicherheit zu erreichen. Durch den Einsatz von ortsfesten Systemen werden vollautomatische Kontrollstellen an gefährdeten Querschnitten (z.B. Stellen mit hohem Verkehrsaufkommen und / oder hohen Unfallzahlen) eingeführt. In einer ersten Phase werden diese Systeme auf den Hochleistungsstrassen eingesetzt. Die Geräte erlauben die permanente Erfassung eines Querschnittes und tragen mit ihrem Abschreckungspotential erheblich zu einer "lokalen" Beruhigung des Geschehens bei. Gleichzeitig mit den Automaten werden mobile Einheiten eingesetzt, die vor allem auf den Kantonsstrassen Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Diese Kontrollen finden in der Regel ohne Anhaltestellen statt. Unter dem Gesichtspunkt der verkehrspolizeilichen Präventivtätigkeit und unter dem kriminalpolizeilichen Aspekten wird es weiterhin einzelne Kontrollen mit Anhaltestellen (z.B. Nachtkontrollen) geben. Das Konzept geht in einer ersten Phase von Kosten in der Höhe von ca. Fr. 500'000.-- aus. Dieser Betrag, der im Budget 1998 vorgesehen ist, umfasst die Anschaffung neuer Messgeräte bzw. den Bau von ca. drei automatischen Messplätzen. Es wird beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.
2.4.2 Motionen
2.4.2.1 Motion vom 24.9.1992 (921): Waffentragscheinpflicht im Baselbiet. Franz Ammann, 9.9.1991 (91/186).
Im Juni 1997 haben die eidgenössischen Räte das Waffengesetz verabschiedet, das Referendum wurde nicht ergriffen. Der Bundesrat beabsichtigt, das Gesetz baldmöglichst in Kraft zu setzen, die Vernehmlassung der entsprechenden Verordnung ist derzeit (Januar 1998) im Gange. Das Gesetz führt eine umfassende Waffentragscheinpflicht ein. Es wird beantrag, die Motion als erfüllt abzuschreiben.
2.4.2.2 Motion vom 24.9.1992 (922): Einführung eines Waffengesetzes und einer Waffentragscheinpflicht für den Kanton Basel-Landschaft. Peter Degen, 18.5.1992 (92/118).
Im Juni 1997 haben die eidgenössischen Räte das Waffengesetz verabschiedet, das Referendum wurde nicht ergriffen. Der Bundesrat beabsichtigt, das Gesetz baldmöglichst in Kraft zu setzen, die Vernehmlassung der entsprechenden Verordnung ist derzeit (Januar 1998) im Gange. Das Gesetz führt eine umfassende Waffentragscheinpflicht ein. Es wird beantragt, die Motion als erfüllt abzuschreiben.
2.5 Erziehungs- und Kulturdirektion
2.5.1 Postulate
2.5.1.1 Postulat vom 23.5.1991 (2755): Integration des musikalischen Grundkurses in den Lehrplan der Primarschule. Margot Hunziker, 15.1.1990 (90/9).
Im Dezember 1997 genehmigte der Erziehungsrat einen überarbeiteten Lehrplan für die Primarschule unter Einbezug des Musikalischen Grundkurses. Dieser wird ab Schuljahr 1999/2000 für alle Schülerinnen und Schüler eingeführt. Wir beantragen, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.
2.5.1.2 Postulat vom 18.5.1995 (2587): Für eine zeitgemässe Ausbildung von Primarlehrerinnen und -lehrern. Elisabeth Nussbaumer, 23.3.1995 (95/72).
Mit der Reform der Primarlehrkräfteausbildung (Vorlage 96/128 vom 14.5.1996) ist per Schuljahr 1996/97 die Grundlage geschaffen worden, die Primarlehrkräfteausbildung auf 3 Jahre zu verlängern. Wir beantragen, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.
2.5.1.3 Postulat vom 18.5.1995 (2588): Wirtschaftsstandort und Schulen. Paul Schär, 23.3.1995 (95/74).
Auf Schuljahr 1996/97 hat die International School of Basel das "International Baccalaureate" (IB), das weltweit als Voraussetzung für den Zugang zu Hochschulen akzeptiert wird, eingeführt. Die Erziehungs- und Kulturdirektion hat im Juni 1996 der Universität beantragt, den Abschluss des IB anzuerkennen. Es ist von der Universitätsleitung in Aussicht genommen worden, in Abstimmung mit der Kommission für Zulassungsfragen der Schweiz. Hochschulrektorenkonferenz eine Neuregelung der Immatrikulation nach Möglichkeit bereits ab Wintersemester 1998/99 zu treffen. Ein französischsprachiger Abschluss kann über die "Ecole de Bâle" und die Weiterführung der Ausbildung im grenznahen Bereich Frankreichs erreicht werden. Für einen italienischsprachigen Abschluss besteht in Basel ein Angebot mit dem "Liceo Europeo Carlo Levi". Die Einführung einer zweisprachigen Matur wird im Zusammenhang mit der kantonalen Umsetzung des Maturitäts-Anerkennungsreglementes geprüft.
Wir beantragen, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.
2.5.1.4 Postulat (ohne Ziffer 3) vom 5.2.1996 (241): Pro Fussballstadion St. Jakob "Hopp Joggeli". Ludwig Mohler, 4.12.1995 (95/221).
Das Grossprojekt Stadionausbau St. Jakob wird durch eine private Finanzierungsgruppe und Direktinteressierte verwirklicht werden. Eine aktive Mitarbeit des Kantons Basel-Landschaft in der Projektgruppe und eine angemessene finanzielle Beteiligung ist bei der Grössenordnung der projektierten Kosten weder sinnvoll noch möglich. Wir beantragen, das Postulat abzuschreiben.
2.5.1.5 Postulat vom 5.2.1996 (241): Neu- oder Umbau des Stadions St. Jakob. Karl Rudin, 4.12.1995 (95/222).
Ein Neu- und Umbau des Stadions St. Jakob wird durch eine private Finanzierungsgruppe projektiert und später auch betrieben. Eine Beteiligung in der Projektierung und Ausführung übersteigt die Möglichkeiten des Kantons Basel-Landschaft. Wir beantragen, das Postulat abzuschreiben.
2.5.1.6 Postulat vom 9.5.1996 (392): Sicherung der Sammlungen des Kantonsmuseums. Geschäftsprüfungskommission, 25.3.1996 (96/80).
Durch die Zuteilung von Kellerräumen im ehemaligen Sandoz-Ausbildungszentrum Muttenz, welche auf 2. Hälfte 1998 zugesichert ist, kann nun ein wesentlicher Teil der gewünschten Zusammenführung von Museumsbeständen erfüllt werden. Das Setzen von Prioritäten bei der Pflege des Sammlungsgutes ist eine permanente Aufgabe des Kantonsmuseums, ebenso wie die laufende Anpassung der Sammlungskonzepte in Bezug auf die Abstossung oder Annahme von Beständen. Wir beantragen, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.
2.5.2 Motionen
Keine.
2.6.1 Postulate
2.6.1.1 Postulat vom 12.9.1994 (2154): Herstellung eines Videofilms über den Kanton Basel-Landschaft. Spezialkommission Landratsgesetz, 6.6.1994 (94/134).
Die Herstellung eines Videofilms ist im Gange. Es ist vorgesehen, das Projekt in der 2. Hälfte 1998 zum Abschluss zu bringen. Das Postulat kann als erfüllt abgeschrieben werden.