1998-73

Landrat / Parlament || Vorlage 1998-073 vom 7. April 1998


Sammelvorlage von Motionen und Postulaten, die zur Abschreibung beantragt werden


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1 Einleitung

Gemäss Geschäftsordnung des Landrates gelten überwiesene Motionen oder Postulate als erfüllt, wenn der Regierungsrat eine Vorlage oder einen Bericht unterbreitet hat (§ 46 Absatz 1). Bei der Behandlung der Vorlage oder des Berichtes entscheidet der Landrat, ob die Motion oder das Postulat abzuschreiben ist.


Über Motionen und Postulate, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt sind, hat der Regierungsrat eine besondere Vorlage zu unterbreiten. Der Landrat entscheidet, ob diese Motionen und Postulate aufrechterhalten bleiben oder abgeschrieben werden (Vorlage 98/72 vom 7. April 1998).


Mit der vorliegenden Sammelvorlage beantragt der Regierungsrat analog zur Vorlage 98/72, eine Reihe von überwiesenen Motionen, die weniger als 4 Jahre alt sind, und überwiesene Postulate aus dem Jahre 1997 zur Abschreibung.


Angesichts der Vielzahl der in den letzten Jahren überwiesenen Vorstösse erachtet es der Regierungsrat vor allem im Interesse der Verfahrensökonomie als angebracht, dem Landrat statt vieler Einzelberichte eine Sammelvorlage zu unterbreiten.


Die zur Abschreibung beantragten Aufträge sind nach den für die Bearbeitung zuständigen Direktionen geordnet.




2 Abzuschreibende Aufträge


2.1 Finanz- und Kirchendirektion


2.1.1 Postulat vom 29.5.1997 (905): Praxisänderung für steuerliche Zwischenveranlagungen bei Arbeitslosigkeit. Bruno Krähenbühl, 6.3.1997 (97/35).


Erledigt durch Praxisänderung Steuerverwaltung. Es wird beantragt, das Postulat abzuschreiben.




2.2 Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion


Keine Abschreibungsanträge.




2.3 Bau- und Umweltschutzdirektion


2.3.1 Postulat vom 9.1.1997 (709): Direkte Eisenbahnverbindung Suisse Romande - Region Basel gefährdet. Robert Piller, 10.6.1996 (96/150).


Der Kanton Basel-Landschaft ist per 1.1.1998 der interkantonalen Vereinigung "Conférence Intercantonale des Transports ferroviaires de l'Arc Jurassien (CITAJ)" beigetreten. Dieser Vereinigung gehören u.a. die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Bern, Fribourg, Geneve, Jura, Neuchâtel, Solothurn, Vaud und Wallis an. Zweck der Vereinigung ist die Förderung der Jurafuss-Linie und aller ihr angeschlossenen Eisenbahnlinien des Jurabogens. Wir beantragen die Abschreibung des Postulats.




2.3.2 Motion vom 10.1.1994 (1751): Mehr Sicherheit für Velofahrer auf der Kantonsstrasse Hölstein-Bennwil, Abschnitt "Dürrenhübel". Heidi Tschopp, 29.3.1993 (93/66).


Das Bauprojekt wurde im Berichtsjahr realisiert. Wir beantragen die Abschreibung der Motion.




2.3.3 Motion vom 18.4.1996 (358): Keine abstrakte Normenkontrolle für Nutzungspläne und Aufhebung der aufschiebenden Wirkung bei Beschwerden betreffend Nutzungspläne an das Verwaltungsgericht. Kommission Raumplanungs- und Baugesetz, 5.2.1996 (96/30).


Die Motion wird mit der Vorlage Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) 93/308 erfüllt. Wir beantragen die Abschreibung der Motion.




2.4 Justiz-, Polizei- und Militärdirektion


Kein Abschreibungsanträge.




2.5 Erziehungs- und Kulturdirektion


2.5.1 Postulat vom 24.4.1997 (855): Erhöhung und Sicherung des Lehrstellenangebots. Eva Chappuis, 20.3.1997 (97/56).


Die Erziehungs- und Kulturdirektion beauftragte das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, das Genfer Modell zu prüfen, das einen Pool vorsieht, in welchen alle Betriebe einen Beitrag pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einzahlen. Aus diesem Fonds werden Betriebe für Aufwendungen im Bereich Lehrlingsausbildung entschädigt. Der Gewerbeverband kündigte zudem die Lancierung einer Initiative an, die verlangt, dass der Kanton bedeutend mehr an die Aufwendungen für die Einführungskurse zu leisten hätte. Im Rahmen des Lehrstellenbeschlusses des Bundes wird in unserem Kanton ein "Lehrstellenförderer" angestellt, der Lehrbetriebe akquiriert und berät. Mit einer speziellen Image-Kampagne wird für die Berufsbildung geworben, um vermehrt leistungsstarke Schülerinnen und Schüler für die Berufsbildung zu gewinnen. Es wird untersucht, warum in unserem Kanton 27% der Betriebe Lehrlinge ausbilden, um dann entsprechende Massnahmen abzuleiten. Die Erhöhung des Lehrstellenangebotes in der kantonalen Verwaltung - speziell im technischen Bereich - wird weiter ausgebaut. Wir beantragen, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.




2.5.2 Postulat vom 24.4.1997 (856): Hilfe für besonders gut begabte Schülerinnen und Schüler. Claudia Roche, 6.3.1997 (97/36).


Die im Postulat gestellten Forderungen sind durch die wegleitenden Beschlüsse des Regierungsrates in RRB Nr. 681 vom 18. März 1997 erfüllt. Die Materie wird in die Bildungsgesetzgebung einfliessen. Wir beantragen, das Postulat abzuschreiben.




2.6 Landeskanzlei


Keine Abschreibungsanträge.




3 Antrag


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die unter Ziffer 2 aufgeführten Vorstösse abzuschreiben.




Liestal, 7. April 1998


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der 2. Landschreiber: Achermann



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