Regionale Radrouten im Kanton Basel-Landschaft

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-074 vom 7. April 1998


Regionale Radrouten im Kanton Basel-Landschaft


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





4. Das Konzept

4.1 Grundlagen


Als Grundlage für den Regionalplan Radrouten dient neu die Landeskarte 1 : 50'000 der Landestopographie, sie umfasst auf einem Plan den ganzen Kanton Basel-Landschaft. Auf diesem Plan wurden - ausgehend vom bestehenden Regionalplan Radrouten und gestützt auf die bisherigen Erfahrungen und künftigen Ziele - die für den regionalen Zweiradverkehr bedeutenden Routen definiert. Lokale Verbindungen und weniger wichtige Parallelstrecken wurden im Regionalplan nicht mehr aufgenommen. Die nationalen und regionalen touristischen Routen basieren auf den Angaben der Stiftung „Veloland Schweiz" über die geplanten Schweizer Radwanderwege sowie der Radwanderkarte der Region Nordwestschweiz, Oberelsass und Südlicher Schwarzwald mit dem Dreiland-Radweg.


4.2 Radroutennetz


Die regionalen Radrouten dienen primär dem täglichen Veloverkehr. Die Linienführung muss deshalb möglichst direkt und hindernisfrei für eine zügige Fahrweise bei guter Verkehrssicherheit gewählt werden. Der überarbeitete und ergänzte Regionalplan Radrouten enthält dementsprechend ein konzentriertes Netz von regionalen Veloverbindungen für den Alltagsverkehr. Es umfasst die wichtigen Längsachsen in den Tälern des Kantons sowie die Querverbindungen dazu. Im dichtbesiedelten unteren und mittleren Kantonsteil ist das Netz trotz Reduktion nach wie vor relativ engmaschig. So sind im Leimental, im Rheintal und im Ergolztal je zwei und im Birstal sogar drei durchgehende Längsrouten sowie einzelne Parallelstrecken vorgesehen. Quer dazu verlaufen die Tangentialrouten mit zunehmendem Abstand als Verbindung der Agglomerationsgemeinden. Im Laufental sowie in den Tälern des oberen Kantonsteils ist jeweils eine Längsroute geplant. Sämtliche Routen werden bis zu den Kantons- bzw. Landesgrenzen geführt und finden ihre Fortsetzung in den Nachbarkantonen, sei dies in Basel-Stadt, im hinteren Leimental, bei den Juraübergängen oder in Richtung Fricktal. Dieses Konzept wird ergänzt mit den bedeutenden touristischen Routen der Schweizer Radwanderwege und dem Dreiland-Radweg in der Region Nordwestschweiz. Die Gesamtlänge des Netzes beträgt neu 297 km.


4.3 Massnahmen und Wegweisung


Das Baselbieter Radroutennetz besteht - wie bereits erwähnt - aus unterschiedlichen Anlagen und Massnahmen, die jeweils den örtlichen Verhältnissen angepasst werden. Soweit als möglich verlaufen die Radrouten über verkehrsarme Quartier- und Nebenstrassen oder über Radwege entlang von Hauptverkehrsstrassen. Auf stark befahrenen, genügend breiten Strassen werden Radstreifen markiert. Zudem sind im Netz verschiedene punktuelle Verbesserungen für den Zweiradverkehr wie Unter- oder Überführungen, Umgestaltungen von Knoten, verkehrsberuhigende Massnahmen in Konfliktbereichen und Anpassungen von Lichtsignalanlagen enthalten. Eine regionale Radroute ist demzufolge eine attraktive und sichere Verbindung für den täglichen Zweiradverkehr innerhalb der bestehenden Verkehrsinfrastruktur . Aus dem Regionalplan Radrouten darf jedoch keinesfalls der Ausbau von einem zusammenhängenden Netz von Radwegen abgeleitet werden , wie dies oft irrtümlicherweise geschieht.


Aufgrund der Erfahrungen werden im Regionalplan - analog zu den Strassennetzplänen - lediglich das Netz und die Linienführung der Radrouten festgelegt. Die bauliche und betriebliche Gestaltung soll aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und Anforderungen sowie gestützt auf die Projektierungsrichtlinien für die Radrouten im Baselbiet im Rahmen der Projektierung definiert werden. Dabei gilt für Konfliktstellen der Grundsatz, Massnahmen nach Möglichkeit sowohl für routinierte als auch für weniger verkehrsgewohnte Radfahrer zu treffen.


Die Wegweisung für die ortsunkundigen Velofahrer und Velofahrerinnen wird auf die Hauptrouten in den Talachsen sowie die wichtigen Querverbindungen beschränkt, die übrigen Routen sollen ohne detaillierte Zielangaben gekennzeichnet werden. Die nationalen und regionalen touristischen Radrouten werden mit den entsprechenden Wegweisern ausgeschildert.


4.4 Landerwerb


Im Zusammenhang mit dem weiteren Ausbau der Radrouten im Kanton Basel-Landschaft - inklusive sämtlichen Nebenanlagen, Deponie- oder allfälligen Aufforstungsflächen - muss in einzelnen Fällen Areal erworben, zugeteilt oder in Rechte an Grund und Boden sowie Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden. Der Regierungsrat beantragt deshalb, es sei ihm gestützt auf § 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950 das Enteignungsrecht zu bewilligen.




5. Die Detailprojekte


5.1 Lausen - Liestal


Die Radroute von Lausen nach Liestal ist eine direkte und attraktive Verbindung zwischen dem Dorfzentrum von Lausen und der regionalen Schulanlage Frenkenbündten in Liestal. Die teilweise ausgebaute Route entlang der Tennisplätze und der Grundwasserschutzzone „Alte Brunnen", durch die bestehende J2-Unterführung am Ende der Grammetstrasse sowie über den Altbrunnen- und Benzburweg, mit der gefährlichen Querung der Kasernenstrasse in Liestal, wird bereits heute von zahlreichen Schülerinnen und Schülern befahren. Zur Behebung dieser Gefahrenstelle ist zwischen dem Altbrunnenweg und dem Benzburweg eine Rad- und Fusswegunterführung unter der Kasernenstrasse vorgesehen. Infolge dieser Unterführung müssen die bestehenden Einmündungen des Altbrunnen- und Benzburweges aus Platzgründen aufgehoben werden. Neu sollen die 12 Liegenschaften am Altbrunnenweg sowie der Parkplatz der Zollschule über einen 5.00 m breiten Verbindungsweg mit einer Brücke über die Frenke von der Sigmundstrasse her erschlossen werden. Das vorliegende Projekt, das den Planungsabsichten der Stadt Liestal entspricht, wird vom Stadtrat Liestal, der Verkehrsabteilung sowie einer Elternvereinigung unterstützt.


Trotz dieser Unterstützung konnte das vom Regierungsrat im Mai 1989 beschlossene Bauprojekt der Unterführung und Ersatzerschliessung bis heute nicht realisiert werden. Die Realisierung dieser dringlichen Massnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf dem Schulweg von Lausen nach Liestal wurde zuerst durch das Landerwerbsverfahren verzögert und schliesslich im Rahmen des baugesetzlichen Plangenehmigungsverfahrens aufgrund von Einsprachen und Beschwerden verhindert. In seinem Urteil vom 23. August 1995 stellt das Verwaltungsgericht des Kantons Basel-Landschaft fest, dass die geplante Brücke über die Frenke zur Erschliessung des Altbrunnenquartiers im Regionalplan Radrouten nicht enthalten sei und auch nicht als „Nebenanlage" zum Radroutenprojekt gelten könne. Die Erstellung der neuen Brücke sei eine wesentliche Abweichung vom Regionalplan Radrouten und bedürfe deshalb der Zustimmung des Landrates. Aufgrund dieser Ausgangslage wird nun das Bauprojekt der Radroute Lausen-Liestal im Abschnitt Altbrunnenweg bis Benzburweg mit der Rad- und Fusswegunterführung Kasernenstrasse und dem Verbindungsweg ab der Sigmundstrasse zur Erschliessung des Altbrunnenquartiers in Liestal dem Landrat zum Beschluss als regionaler Detailplan gemäss § 35 des Baugesetzes vom 15. Juni 1967 unterbreitet.


5.2 Ormalingen - Rothenfluh


Die Radroute von Ormalingen nach Rothenfluh wird über bestehende Feldwege, die teilweise ausgebaut werden müssen und die mit Belag befestigte Alte Landstrasse geführt. Dieser Linienführung hatte der Gemeinderat Rothenfluh im Rahmen der Vernehmlassung zum „Regionalplan Radrouten 1987" seinerzeit zugestimmt. Im Januar 1990 wurde dem Regierungsrat von den Ortsschulpflegen Ormalingen und Rothenfluh eine Petition mit nahezu 900 Unterschriften für eine rasche Realisierung des Radweges zwischen Ormalingen und Rothenfluh eingereicht. Dem hielt die Bau- und Umweltschutzdirektion im Mai 1990 entgegen, dass eine vorzeitige Realisierung der Radroute Ormalingen-Rothenfluh nur im Abtausch mit einer anderen Strecke und mit Zustimmung der landrätlichen Bau- und Planungskommission möglich sei. In den folgenden Jahren wurden im Hinblick auf den Ausbau der Veloverbindung etliche Besprechungen mit dem Gemeinderat Rothenfluh und auch Landerwerbsverhandlungen mit den betroffenen Eigentümern durchgeführt. Leider konnte das Projekt mangels Unterstützung durch die Gemeindebehörde bisher nicht realisiert werden.


Gemäss dem vorliegenden Projekt soll der bestehende Flurweg im Abschnitt Weiherweg bis Alte Landstrasse mit einer Breite von 3.50 m unter Berücksichtigung der Wanderroute für den Zweiradverkehr und den landwirtschaftlichen Verkehr ausgebaut werden. Vorgesehen ist ein Spurweg mit zwei befestigten Randstreifen und einem gemergelten Mittelstreifen. Dieses Normalprofil hat sich im Jura und im Alpengebiet bei unterschiedlichen Nutzungsansprüchen bestens bewährt. Die 3.50 bis 4.00 m breite Alte Landstrasse in Rothenfluh ist in einem guten Zustand und wird deshalb nicht korrigiert. Gegenüber dieser kostengünstigen und zweckmässigen Lösung hat der Gemeinderat Rothenfluh mehrmals Vorbehalte angemeldet und verlangt, dass die ganze Strecke wegen möglicher Konflikte zwischen dem Zweirad- und dem landwirtschaftlichen Verkehr verbreitert und aus Unterhaltsgründen durchgehend mit Schwarzbelag versehen wird. Im Zusammenhang mit der Revision des Regionalplans Radrouten verlangen die Gemeinderäte Rothenfluh und Ormalingen nun sogar die Verlegung der Radroute auf einen parallellen Radweg entlang der Kantonsstrasse Ormalingen-Rothenfluh und den Einbezug der Strecke Säge bis Asphof in das Radroutennetz. Dazu muss festgestellt werden, dass für den geforderten 2.5 km langen Radweg auf der ganzen Strecke überhaupt kein Land ausgeschieden ist und die Neuanlage um ein Mehrfaches teurer wäre. Gemäss Kostenschätzung betragen die Aufwendungen für einen neuen Radweg entlang der Kantonsstrasse 2.3 Millionen Franken gegenüber 0.6 Millionen Franken für den Ausbau der bestehenden Flurwege.


Im Gegensatz zu den Gemeinderäten Rothenfluh und Ormalingen ist der Regierungsrat nach wie vor überzeugt, dass die bisherige Linienführung und der vorgesehene Ausbaustandard der Radroute Ormalingen-Rothenfluh den verschiedenen Ansprüchen gerecht wird. Aus diesem Grund wird das Bauprojekt der Radroute Ormalingen-Rothenfluh dem Landrat zum Beschluss als regionaler Detailplan gemäss § 35 des Baugesetzes vom 15. Juni 1967 unterbreitet.


5.3 Gelterkinden - Rickenbach


Für den Ausbau der Radroute und die Korrektion der Kantonsstrasse zwischen Gelterkinden und Rickenbach wurde dem Landrat am 4. April 1995 eine separate Kreditvorlage (95/85) mit Baukosten von 6.85 Millionen Franken unterbreitet. Diese Vorlage ist von der landrätlichen Bau- und Planungskommission eingehend beraten und schliesslich bis zur Revision des Regionalplans Radrouten zurückgestellt worden. Da diese Route nach wie vor einem dringenden Bedürfnis entspricht, sollte nach dem Beschluss über den Regionalplan und den Investitionskredit für das Baselbieter Radroutennetz auch der seinerzeit beantragte, separate Verpflichtungskredit für das Bauprojekt Gelterkinden-Rickenbach bewilligt werden.



Back to Top