Regionale Radrouten im Kanton Basel-Landschaft

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-074 vom 7. April 1998


Regionale Radrouten im Kanton Basel-Landschaft


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





6. Termine

Gemäss Beschluss des Landrates vom Mai 1987 sollte das gesamte Netz in drei Etappen innert 10 Jahren realisiert sein. Dieser ursprüngliche Zeitplan konnte aus Verfahrens- und finanziellen Gründen nicht eingehalten werden. Das Realisierungsprogramm soll deshalb - wie bereits früher vom Landrat beschlossen - von der Bau- und Umweltschutzdirektion aufgrund der Verkehrsverhältnisse, der tatsächlichen Realisierungsmöglichkeiten und der finanziellen Randbedingungen den laufenden Bedürfnissen angepasst werden. Dabei hat die Projektierung und Realisierung im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden zu erfolgen.




7. Kosten und Finanzierung


7.1 Investitionskosten


Für das seinerzeit beschlossene Konzept wurde aufgrund von Schätzungen mit Investitionskosten von 65-80 Millionen Franken gerechnet. Bei einer gesamten Netzlänge von 285 km ergibt dies einen durchschnittlichen Preis von rund 255.- Franken pro Laufmeter. In den vergangenen zehn Jahren wurden 170 km Radrouten realisiert und dafür 45 Millionen Franken oder durchschnittlich 265.- Franken pro Laufmeter investiert. Die ursprünglich berechneten Investitionskosten für das Baselbieter Radroutennetz wurden also bestätigt. Mit diesen Investitionen konnten etwa 150-200 kleinere und mittlere Aufträge in den Bereichen Dienstleistung, Baugewerbe und Gewerbebetriebe in der Region Nordwestschweiz ausgelöst werden.


Mit dem Einbezug des ehemals bernischen Laufentals in den Regionalplan Radrouten wird das Radroutennetz um 34 km erweitert. Diese Erweiterung wird teilweise kompensiert mit der Reduktion des bisherigen Radroutennetzes auf die Bedürfnisse des regionalen Zweiradverkehrs. Demzufolge bleiben die seinerzeit geschätzten Gesamtkosten für das Baselbieter Radroutennetz auch nach der Revision des Regionalplans gültig. Für den Ausbau der Radrouten im Laufental sowie die Fertigstellung der restlichen Radrouten im übrigen Baselbiet wird gemäss Beschluss des Landrates ein weiterer Rahmenkredit in der Höhe von 23 Millionen Franken beantragt. Dieser Betrag berechnet sich - gestützt auf die bisherigen Erfahrungen und Kosten - aus den voraussichtlichen Kosten für das gesamte Radroutennetz (297 km exkl. Radroute Gelterkinden-Rickenbach x 265.- Fr./m) von 78 Millionen Franken abzüglich der bereits bewilligten Kredite von insgesamt 55 Millionen Franken.


7.2 Projektfinanzierung, Folgekosten


Die regionalen Radrouten werden gemäss Strassengesetz vom Kanton erstellt und gehören nach der Fertigstellung zum Gemeindestrassennetz. Demzufolge muss der Ausbau der regionalen Radrouten ohne Kostenbeteiligung von dritter Seite vom Kanton finanziert werden. Hingegen entstehen für den Kanton keine Folgekosten, weil die Aufwendungen für den Betrieb und Unterhalt der regionalen Radrouten zulasten der Gemeinden gehen.


Eine Ausnahme sollte aufgrund der bisherigen Erfahrungen beim Unterhalt der Wegweisung für den Zweiradverkehr gemacht werden. Weil die Wegweisung der Radrouten in den Gemeinden verständlicherweise nicht zuoberst auf der Prioritätenliste steht, werden fehlende oder beschädigte Wegweiser oftmals zu spät oder gar nicht ersetzt. Eine durchgehende und aktuelle Beschilderung ist für die ortsunkundigen Velofahrerinnen und Velofahren jedoch von grösster Bedeutung. Das beste Radroutennetz ist schliesslich nur so gut wie die Bezeichnung der Routen mit Ziel- und Distanzangaben. Damit die lückenlose Wegweisung der Radrouten im Baselbiet längerfristig sichergestellt werden kann, sollen die bescheidenen aber notwendigen Unterhaltsarbeiten künftig vom Tiefbauamt ausgeführt werden. Dabei ist mit jährlichen Kosten von etwa 5'000.- Franken zu rechnen.




8. Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens


Der Entwurf des revidierten und ergänzten Regionalplans Radrouten wurde allen 86 Baselbieter Gemeinden sowie den Nachbarkantonen zur Stellungnahme unterbreitet. Zudem sind die interessierten Tourismus- und Veloverkehrsverbände sowie die betroffenen kantonalen Amtsstellen zur Vernehmlassung eingeladen worden.


Erfreulicherweise darf festgestellt werden, dass der revidierte und ergänzte Regionalplan Radrouten im Kanton Basel-Landschaft durchwegs sehr gut aufgenommen wurde und auf eine breite Zustimmung gestossen ist. Die angrenzenden Kantone haben die Abnahme und Weiterführung der Radrouten zugesichert und die grosse Mehrheit der Gemeinden und kantonalen Amtsstellen hat dem vorliegenden Regionalplan ohne Vorbehalte zugestimmt. Insbesondere wurde auch die Straffung des regionalen Netzes begrüsst. Die wenigen Hinweise und Ergänzungswünsche zur Routenführung konnten bei der Bereinigung des Regionalplans mehrheitlich berücksichtigt werden. Zumindest teilweise erfüllt werden konnten auch die Anliegen der Tourismus- und Veloverkehrsverbände. Im Regionalplan nicht berücksichtigt wurden lediglich einzelne Begehren nach lokalen Verbindungen oder nach zusätzlichen Freizeitrouten. Nicht aufgenommen wurde die von einzelnen Laufentaler Gemeinden geforderte rechtsufrige „Freizeit- und Schönwetterroute" zwischen Zwingen und Grellingen durchs Chessiloch. Diese Route würde weitgehend abseits durch den Wald führen, zudem hätte der Ausbau der Strecke zu einer mehr oder weniger alltagstauglichen Radroute Kosten von 1.5 bis 2.0 Millionen Franken zur Folge.


Als Ergänzung zur Vernehmlassung wurden im Rahmen der Bereinigung des Regionalplans verschiedene Besprechungen mit Gemeinden, Amtsstellen und Interessenverbänden geführt. Dabei konnten einige offene Fragen beantwortet und Unklarheiten über den Zweck und Inhalt des Regionalplans Radrouten im Kanton Basel-Landschaft beseitigt werden. Nach dieser eingehenden Vernehmlassung und Bereinigung mit rund 70 Stellungnahmen darf festgestellt werden, dass der revidierte und ergänzte Regionalplan von rund 90 % der Mitwirkenden vorbehaltlos und von etwa 10 % mit einzelnen Vorbehalten oder Ergänzungswünschen (siehe hiezu Anhang „Ergebnis der Vernehmlassung") gutgeheissen wird. Mit dieser Zustimmung ist allerdings die Hoffnung verbunden, dass das Radroutennetz in den nächsten Jahren kontinuierlich ausgebaut und die notwendigen finanziellen Mittel - wie bei den grossen Strassenbauvorhaben für Hochleistungs- und Umfahrungsstrassen - bewilligt werden.


Positiv gewürdigt wurde das Baselbieter Radroutennetz auch in der Novembersitzung 1997 des Grossen Rates von Basel-Stadt. Verschiedene Redner und Rednerinnen wiesen auf die kreativen Massnahmen zugunsten des Zweiradverkehrs und die durchgehenden Radrouten im Baselbiet hin. Damit wird der Erfolg beim Ausbau des Radroutennetzes in den vergangenen zehn Jahren bestätigt.




9. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 7. April 1998


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der 2. Landschreiber: Achermann



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