Regionale Radrouten im Kanton Basel-Landschaft

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-074 vom 7. April 1998


Regionale Radrouten im Kanton Basel-Landschaft


Planungs- und Kreditvorlage


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1. Zusammenfassung

Im Mai 1987 beschloss der Landrat den Regionalplan Radrouten im Kanton Basel-Landschaft. Gleichzeitig bewilligte er einen Rahmenkredit von 25 Millionen Franken für die Realisierung der ersten Etappe. Für den Ausbau der zweiten Etappe bewilligten der Landrat im September 1992 und die Stimmberechtigten im März 1993 einen weiteren Rahmenkredit von 30 Millionen Franken. Zudem wurde der Regierungsrat beauftragt, dem Landrat zum gegebenen Zeitpunkt eine Kreditvorlage für die Realisierung der restlichen Radrouten im Baselbiet zu unterbreiten. Vom gesamten 285 km langen Netz wurden inzwischen rund 60 % realisiert.


Die bisherigen Erfahrungen beim Ausbau der regionalen Radrouten und insbesondere der Übertritt des Laufentals zum Kanton Basel-Landschaft haben die nun vorliegende Revision und Ergänzung des Regionalplans Radrouten notwendig gemacht. Neu werden im Regionalplan - analog zum übrigen Strassennetz - nur noch die Veloverbindungen von regionaler Bedeutung aufgenommen. Lokale Verbindungen und Parallelstrecken sind im Regionalplan nicht mehr enthalten. Zur Orientierung wird dieses Konzept ergänzt mit den wichtigen touristischen Routen in der Nordwestschweiz. Die Gesamtlänge des Netzes beträgt künftig 297 km, die ursprünglich ermittelten Gesamtkosten von 65-80 Millionen Franken sind nach wie vor gültig. Für den Ausbau der Radrouten im Laufental sowie die Realisierung der restlichen Radrouten im alten Kantonsteil wird gemäss früherem Beschluss des Landrates jetzt ein weiterer Rahmenkredit von 23 Millionen Franken beantragt. Gleichzeitig werden zwei Bauprojekte zur Genehmigung als regionale Detailpläne unterbreitet. Der vorliegende Regionalplan Radrouten ist in der Vernehmlassung sehr gut aufgenommen worden und dementsprechend breit abgestützt.


Mit dem Ausbau der regionalen Radrouten im Baselbiet wird ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in unserer Region geleistet: Ein sicheres und attraktives Radroutennetz für die Velofahrerinnen und Velofahrer, die Förderung des Zweiradverkehrs als Beitrag zum Umweltschutz und wirtschaftlich sinnvolle Investitionen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen im Gewerbe und im Tourismus.




2. Rechtliche Grundlagen


Gemäss § 20 des Strassengesetzes vom 24. März 1986 beschliesst der Landrat nach Anhören der Gemeinden ein zusammenhängendes Netz regionaler Radrouten. Eine regionale Radroute ist vorzusehen, wo Strassen regelmässig von einer grösseren Zahl von Velofahrern benutzt werden, wo es sich um besonders förderungswürdige Verbindungen handelt oder wo es die Sicherheit der Velo- und Mofafahrer sonst erfordert. Neu anzulegende regionale Radrouten werden vom Kanton erstellt. Nach der Fertigstellung sind sie gemäss § 6 Absatz 2 des Strassengesetzes Bestandteil des Gemeindestrassennetzes.



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