1998-80

Landrat / Parlament


Postulat: Für eine aktive lntegrationspolitik



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Autor: Robert Ziegler, SP (Aeschlimann, Bollinger, Bucher, Chappuis, Giger, Halder, Jäggi, Janiak, Krähenbühl, Laube, Meschberger, Nussbaumer, Rudin Ch., Rudin K., Schilt, Stöcklin S., Wüthrich (17))

Eingereicht: 23. April 1998


Nr.: 1998-080





Die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung erfolgt auch in unserem Kanton oft nur sehr erschwert und ungenügend. Wachsende Fremdenfeindlichkeit der einheimischen Bevölkerung, soziale Verslumung einzelner Quartiere und Ortsteile, soziale Unruhe unter ausländischen Jugendlichen bis hin zu wachsender Gewaltbereitschaft und Kriminalität sind die Folgen. Dabei ist unübersehbar, dass die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung weitgehend dem Zufall und der Initiative einzelner überlassen wird, also eine aktive Integrationspolitik fehlt.

Die ausländische Wohnbevölkerung ist da. Wie verschiedene Bevölkerungsgruppen zusammenleben, ist für den sozialen Frieden und die Lebensqualität aller Einwohner von Bedeutung. Zu meinen, dass in einer Zeit der politischen Öffnung in Europa und der zunehmenden wirtschaftlichen Globalisierung mangelnde Integration durch eine geographische Abschottung ersetzt werden könne, ist eine Illusion. Eine aktive Integrationspolitik ist darum nicht bloss rückblickend sondern auch vorausschauend eine Notwendigkeit.


Integration ist ein wechselseitiger Prozess zwischen Ansässigen und Zuwanderern und kann dann erfolgen, wenn sich die verschiedenen Bevölkerungsgruppen in den Lebensbereichen Arbeit, Wohnen, Bildung und Freizeit auch begegnen, wenn das Leben in den verschiedenen Bereichen auch gemeinsam gestaltet wird. Gerade dies ist aber auch bei uns vielerorts nicht der Fall. Im Bereich Wohnen ist eine zunehmende Entmischung zu beobachten. Das hat unter anderem auch mit planerischen Fehlern zu tun. Im Bereich Bildung findet ebenfalls eine Entmischung statt. Wohnen in bestimmten Quartieren mehrheitlich Ausländerinnen und Ausländer und in andern fast ausschliesslich Schweizerinnen und Schweizer, so ergibt sich in den Schulhäusein eine entsprechende Entmischung. Auf der Sekundarstufe verstärkt sich diese noch. Aufgrund sprachlicher, Schwierigkeiten und mangelnder Integration finden wir in den Realschulhäusem eine Mehrheit ausländischer Jugendlicher, während sie in den Sekundarschulhäusern eine manchmal marginalisierte Minderheit bilden. Die gleiche Entmischung stellt sich dann auch im Freizeitbereich in Vereinen etc ein.


Warum eine lntegrationspolitik des Kantons?


Die ausländische Wohnbevölkerung unseres Kantons ist sehr unterschiedlich auf die Gemeinden verteilt Gerade die Gemeinden mit hohem Ausländeranteil sehen sich bei geringeren Steuereinnahmen mit grösseren sozialen Aufgaben konfrontiert und wären überfordert, im Alleingang integrationspolitische Anstrengungen zu übernehmen. Diese liegen aber im Interesse der gesamten Bevölkerung.


Deshalb ersuche ich den Regierungsrat:


I. Eine Kommission einzusetzen, der folgende Aufgaben zu übertragen sind:


1. Abzuklären, mit welchen planerischen Massnahmen der Entmischung der Bevölkerung vorgebeugt werden kann, und wie diese dann auch in die planerische Tätigkeit einfliessen können.


2. Abzuklären, mit welchen Massnahmen die Integration der Ausländerinnen und Ausländer zweiter Generation gefördert werden können, insbesondere wie einer Entmischung im Schul- und Freizeitbereich entgegengewirkt werden kann, und wie entsprechende Pilotprojekte eingeleitet, gefördert und unterstützt werden können.


3. Abzuklären, mit welchen Massnahmen die schulische und berufliche Ausbildung ausländischer Kinder und Jugendlicher verbessert werden kann, um ihnen eine Berufsausbildung zu ermöglichen, die den veränderten Ansprüchen des Arbeitsmarktes gerecht wird.


4. Abzuklären, wie das bestehende Angebot an Arbeitseinstiegs- und Berufskursen wie auch von Sprach- und Alphabetisierungskursen einer Ergänzung bzw. Ausweitung bedarf.


5. Abzuklären, wie insbesondere die Integration ausländischer Frauen verbessert werden kann.


6. Zu prüfen, wie die politischen Mitwirkungsmöglichkeiten der ausländischen Wohnbevölkerung verbessert werden können.


7. Zu prüfen, ob die Einsetzung einerleines Beauftragten oder eines Amtes für Integrationsfragen geeignet ist, dem Anliegen einer optimalen Integration der ausländischen Wohnbevölkerung in den davon betroffenen Bereichen staatlichen Handelns zur Geltung zu verhelfen und als Bindeglied zwischen Regierung, Verwaltung, Gemeinden und privaten Fachstellen zu wirken.


8. Abzuklären, welche allenfalls notwendigen gesetzlichen Grundlagen für eine koordinierte lntegrationspolitik des Kantons zu schaffen sind.


II. Dem Landrat über die Abklärungen gemäss Ziffer 1. schriftlich Bericht zu erstatten.




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