1998-85

Landrat / Parlament


Interpellation: Gefahrenguttransporte der SBB



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Autor: Robert Ziegler, SP

Eingereicht: 23. April 1998


Nr.: 1998-085





Welche Mengen gefährlicher Güter bei Tag und Nacht an Wohnblocks und Einfamilienhäusern vorbeirollen, ist den Anwohnern der Bahnlinien nicht bewusst. Nur wenn die Medien davon berichten, dass wieder einmal mit Glück eine grosse Katastrophe habe verhindert werden können, schreckt die Öffentlichkeit kurz auf. Dazu zwei Beispiele aus jüngster Vergangenheit:

Uri hat Glück gehabt ( BaZ vom 21. 3. 98):


"In der Nacht auf Freitag ist auf der SBB - Gotthardstrecke bei einem Güterzug giftiges explosives Ethylacrylat ausgetreten. Weil der Lokführer die übelriechende Substanz wahrnehmen konnte, kein Funken zündete und eine relativ geringe Menge austrat, kam Uri noch mal mit viel Glück davon.


Der Güterzug war von Mannheim über Basel Richtung Süden unterwegs. ... Die alarmierte Betriebsfeuerwehr der SBB und die Chemiewehr von Uri stellten fest, dass ein Zisternen-Containerwaggon 26'000 Kilo Ethylacrylat führte und aus diesem über einen defekten Einfüllstutzen Flüssigkeit ausgetreten war. 100 Liter sollen ausgetreten sein. 30 bis 40 Liter konnten aufgefangen werden. Bei Ethylacrylat handelt es sich um einen leicht brennbaren, in Gasform hochexplosiven Stoff der Giftklasse 3."


SBB: Chemieunfall (BaZ vom 17. 12. 97)


"Biel.SDA. Bei der Routinekontrolle eines zur Revision vorgesehenen Chemie-Kesselwagens in der SBB Hauptwerkstätte Biel ist ein Arbeiter gestern Dienstag morgen zusammengebrochen. Er kam mit einer Restmenge Isopropylisocyanat in Kontakt und wurde mit Verdacht auf schwere Chemie-Verletzungen in die lntensivstation des Regionalspitals Biel eingeliefert."


Nach Auskunft des Sicherheitsinspektorates handelt es sich bei lsopropylisocyanat um einen hochexplosiven Stoff der Giftklasse 2. Im Verzeichnis europäischer Sicherheitsnormen befinden sich keine Angaben über Massnahmen beim Austritt dieses Stoffes. Die entsprechenden US - Bestimmungen sehen vor, dass bei einem kleinen Austritt von Isopropylisocyanat die Bevölkerung in Windrichtung in einem Radius von 1,3 km zu evakuieren ist, bei einem grösseren Austritt in einem Radius von 5,5 km. Die Transportstatistik der SBB führt diesen Stoff nicht gesondert auf, gibt aber an, dass im Jahre 1996 17 Waggons mit Isocyanaten beladen unser Kantonsgebiet durchrollt haben.


Es ist dem lnterpellanten bewusst, dass die Schweiz als Binnenland selbst darauf angewiesen ist, Gefahrengüter durch seine Nachbarländer transportieren zu dürfen. Es ist ihm aber auch bewusst, dass dort wo, Dinge bewegt werden, eben im Verkehr, immer ein grosses Risiko bestehen bleibt. Deshalb bitte ich den Regierungsrat, mir die folgenden Fragen zu beantworten:


1 . Sind die SBB dazu verpflichtet, jegliches Transportgut anzunehmen, oder können Transportgüter, die mit besonderen Risiken behaftet sind, auch zurückgewiesen werden?


2. Handelt es sich bei den oben erwähnten Giftstoffen um Produkte, die im Transitverkehr transportiert werden müssen, oder könnten diese Stoffe auch vor Ort aus Substanzen von geringerer Giftigkeit hergestellt werden.


3. Bestehen internationale Vereinbarungen über den Transport von Gefahrengutem'.?


4. Sieht der Regierungsrat darin eine Möglichkeit, die Risiken des Bahnverkehrs zu vermindern, dass unnötige Gefahrenguttransporte vermieden oder nötigenfalls verboten werden?


5. Bestehen auf eidgenössischer oder gar internationaler Ebene Bestrebungen, Gefahrenguttransporte bewilligungspflichtig zu machen und einem Nachweis der Unvermeidlichkeit zu unterstellen?


6. Ist der Regierungsrat bereit, in dieser Richtung beim Bundesrat vorstellig zu werden?




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