1998-88 (1)
Bericht Nr. 1998-088 an den Landrat |
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Bericht der:
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Bau- und Planungskommission
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vom:
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11. Januar 2001
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Regionalplan Siedlung
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Fassung der Kommission)
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1. Ausgangslage
Der Regionalplan Siedlung ist ein Spezialrichtplan gemäss § 10 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. März 1998. Der Regionalplan Siedlung zeigt die Planungsziele des Kantons für den Siedlungsbereich auf. Diese Ziele sowie die Massnahmen zur Umsetzung wurden mit dem grenznahen Ausland, den Nachbarkantonen und den Gemeinden soweit möglich abgestimmt. Es blieben nur noch einzelne Differenzen mit den Gemeinden Arboldswil, Brislach, Gelterkinden, Laufen und Muttenz. Mit Beschluss Nr. 985 vom 12. Mai 1998 überwies der Regierungsrat den Regionalplan Siedlung zur Beschlussfassung an den Landrat.
Nach Überweisung des Regionalplans Siedlung an den Landrat stellte die Gemeinde Pratteln zuhanden der Bau- und Planungskommission einen Antrag auf eine Anpassung des Objektblatts S 1.1 "Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung". Danach sei die Gemeinde Pratteln als kantonales Zentrum zu bezeichnen.
2. Kommissionsberatung
2.1 Allgemeines
Die Bau- und Planungskommission behandelte die Vorlage Regionalplan Siedlung Kanton Basel-Landschaft an insgesamt 15 Sitzungen. Die ersten beiden Sitzungen zur Vorlage fanden am 22. Oktober 1998 und am 18. März 1999 statt. Sie wurden unter dem Präsidium von Ruedi Felber abgehalten. Anlässlich der Sitzung vom 18. März 1999 wurde von der BPK festgelegt, dass das Geschäft der neuen Bau- und Planungskommission zu übergeben sei.
Die restlichen 13 Sitzungen fanden in der neuen Zusammensetzung statt. Am 26. August 1999 trat die BPK nach einer Einführung in die Thematik unbestritten auf die Vorlage ein. Am 21. Oktober 1999 erfolgten Augenscheine an den Konfliktstandorten unter Beisein und Erläuterung der Gemeinden. An der Sitzung vom 21. Dezember 1999 konnten sich die Gemeinden, die nicht räumlich-konkrete, sondern nur generelle Einwendungen hatten, nochmals äussern.
Der Kommission standen Hans-Georg Bächtold, Leiter des Amts für Raumplanung, sowie Martin Huber, Leiter Abteilung Kantonsplanung, für Erläuterungen und Auskünfte zur Verfügung. Ausserdem erfolgte am 2. März 2000 eine Anhörung von Vertretern des BUWAL sowie des Bundesamts für Raumentwicklung zum Thema Rechtsbeständigkeit der Raumplanung im Umfeld der Umweltschutzgesetzgebung.
Insgesamt fanden 3 Lesungen statt. Am 23. Novem- ber 2000 wurde der Regionalplan Siedlung von der BPK einstimmig mit 12:0 Stimmen beschlossen.
2.2 Detailberatung
2.2.1 Differenzen zwischen Regierungsrat und Gemeinden
a) Differenzen zum Objektblatt S 1.1 "Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung"
Gemeinde Arboldswil
Die Gemeinde Arboldwil, vertreten durch Herrn Tschopp, Planungsbüro Sutter, Arboldswil, stellte sich auf den Standpunkt, dass das Reigoldswilertal und das Waldenburgertal als Siedlungsentwicklungsachse zu bezeichnen seien, weil der ländliche Raum ohnehin einem starken Bevölkerungswachstum unterworfen sei. Die Gemeinde wolle sicherstellen, dass aufgrund des Objektblatts keine nachteiligen Auswirkungen, z.B. Baugebietsreduktionen, entstehen.
Die Bau- und Planungskommission lehnte dieses Begehren ab. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass das Objektblatt auf eine Abstimmung von Siedlungsentwicklung und OeV-Infrastruktur abzielt. Folglich sind Infrastrukturinvestitionen dort zu tätigen, wo bereits ein gewisser Ausstattungsstandard vorhanden ist, umgekehrt ist die Siedlungsentwicklung nicht zuletzt aus Kostengründen dort zu fördern, wo der Infrastrukturstandard bereits hoch ist. Ziel des Objektblatts ist es nicht, Entwicklungen zu hemmen, sondern diese standortgerecht zu fördern.
b) Differenzen zum Objektblatt S 1.2 "Siedlungstrenngürtel"
Gemeinde Brislach
Die Gemeinde Brislach, vertreten durch Gemeindepräsident R. Bürki sowie die Gemeinderätin J. Bieli bzw. die Gemeinderäte M. Borer und U. Studer, beantragte eine Aufhebung des Siedlungstrenngürtels "In der Au", weil sie dort für zwei einheimische Betriebe die Gewerbezone erweitern will. Das Gebiet weise im Vergleich zu anderen möglichen Standorten am wenigsten Konflikte für eine Erweiterung auf. Ausserdem werde mit dem Siedlungstrenngürtel "In der Au" auch die Gemeinde getrennt, was für das Dorfleben negative Auswirkungen hätte.
Aus Sicht der Bau- und Planungskommission ist ein dringender Bedarf für eine Ausweitung der Gewerbezonen zur Zeit nicht gegeben. Zum einen gibt es noch Reserven im Dorf selbst, zum anderen bestehen auch in Zwingen noch grössere unüberbaute Gewerbeflächen. Die Kommission stellte sich auf den Standpunkt, dass ein positiver Entscheid zu dieser Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht nötig sei und lehnte deshalb das Begehren der Gemeinde ab.
Gemeinde Muttenz
Die Gemeinde Muttenz, vertreten durch Gemeinderat P. Issler sowie H.P. Jauslin (Gemeindeverwaltung), stellte sich auf den Standpunkt, der Siedlungstrenngürtel "Lachmatt" existiere aufgrund der starken Zerschneidung durch Strassen und Bahnlinien real gar nicht. Das Gebiet sei aufgrund der guten überörtlichen Erschliessung ideal für eine künftige Ausweisung von Gewerbe- und Industriezonen, weshalb von einer Ausweisung als Siedlungstrenngürtel abzusehen sei.
Die Bau- und Planungskommission lehnte das Begehren der Gemeinde aus verschiedenen Gründen ab. Zum einen wurde der SBB im Rahmen des Projektes Adlertunnel aus Landschaftsschutzgründen die Auflage gemacht, ihre Neubaustrecke im Gebiet Lachmatt unter Tage zu erstellen, was beträchtliche Mehrkosten zur Folge hatte. Man könne nicht die SBB zu einer landschaftsschonenden Projektierung ihrer Infrastrukturanlage zwingen und gleichzeitig der Gemeinde dasselbe Gebiet für eine Überbauung zur Verfügung stellen, zumal im Umkreis von rund 7 Kilometern Gewerbe- und Industriezonenreserven im Umfang von 80 - 100 ha bestehen. Zum anderen ist das Gebiet Lachmatt geologisch heikel. Ausserdem anerkannte die Kommission mehrheitlich die ökologische Vernetzungsfunktion dieses Raums.
c) Differenzen zum Objektblatt S 6.1 "Grün- und Freiraumkonzept"
Gemeinde Gelterkinden
Die Gemeinde Gelterkinden, vertreten durch Land- und Gemeinderätin Ch. Mangold, stellte sich auf den Standpunkt, ihr Baugebiet weise genügend Grünflächen auf und diese seien auch zonenplanerisch gesichert. Die Gemeinde sei deshalb aus der Pflicht, eine Grün- und Freiraumkonzept erarbeiten zu müssen, zu entlassen. Der Gemeinderat habe gerade bei den gemeindeeigenen Liegenschaften in den letzten Jahren darauf geachtet, dass sich eine vielfältige Flora und Fauna habe entwickeln können. Dieser Praxis werde weiterhin nachgelebt. Die Erarbeitung eines behördenverbindlichen Grünraumkonzeptes werde als überflüssig erachtet.
Die Bau- und Planungskommission lehnte das Begehren der Gemeinde ab. Das im Regionalplan Siedlung geforderte Konzept stütze sich auf Art. 18 Abs. 2 NHG und § 9 NLG ab, wonach Gemeinden und Kantone für den ökologischen Ausgleich in intensiv genutzten Gebieten innerhalb und ausserhalb von Siedlungen zu sorgen haben. Die Gemeinde Gelterkinden gehöre sowohl einwohner- wie bauzonenmässig zu den grösseren Gemeinden im Kanton, mit entsprechend grossen Wohnbauzonenreserven. Zudem weise sie ein flächenmässig grosses Entwicklungspotenzial für neue Arbeitsplätze auf.
b) Differenzen zum Objektblatt S 6.2 "Erhebliche Konflikte mit Natur- und Landschaftsschutzobjekten
Gemeinde Laufen
Die Gemeinde Laufen, vertreten durch Gemeinderat P. Jäckle, Bauverwalter M. Philipp und Baukommissionspräsident H. Herter, nannte als Hauptanliegen der Gemeinde, im Bereich der Tongrube "Auf Sal" seien keine Massnahmen zu treffen, die den Betrieb noch weiter einschränken und den Weiterbestand der Fabrik gefährden würden. Die Gemeinde wolle verhindern, dass allfällige Ersatzansprüche zu ihren Lasten gehe.
Aus Sicht der Bau- und Planungskommission bestehen keine grundlegenden Differenzen zwischen Kanton und Gemeinden. Die Forderungen der Gemeinden seien im Objektblatt S 6.2 des Regionalplan Siedlung vollumfänglich berücksichtigt. Dies gilt sowohl für allfällige naturschützerischen Ersatzmassnahmen (z.B. Verschieben des Biotops und Auffüllen der jetzigen Grube), als auch bezüglich allfälliger Ersatzforderungen (vgl. Ziffer 4.1). Ausserdem sei unter Ziffer 1.2 fixiert, dass weder aus dem Lehmabbau (Uf Sal) noch aus dem Gesteinsabbau oder der Gesteinsbearbeitung und -lagerung naturschützerische Konflikte entstehen, sondern dass im Gegenteil diese Nutzungen aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes erwünscht sind. Das Objektblatt wird in der regierungsrätlichen Form belassen.
2.2.2 Nachträglicher Antrag der Gemeinde Pratteln betreffend Objektblatt S 1.1 "Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung"
Die Gemeinde Pratteln, vertreten durch Gemeinderat P. Wehrli sowie H.R. Braun und H. Plattner von der Bauverwaltung, stellten den Antrag, Pratteln sei im Regionalplan Siedlung als kantonales Zentrum auszuweisen. Pratteln biete ein vielfältiges Angebot an zentrumsbildenden Einrichtungen in Bezug auf Dienstleistungen und Verkehrserschliessung. Ein spezieller Unterschied gegenüber anderen Gemeinden, sei die hervorragende Standortgunst für den öffentlichen Verkehr und den Individualverkehr, was die Ansiedlung publikumsintensiver und damit zentralitätsbildender Betriebe nach sich ziehe.
Die Bau- und Planungskommission stellte sich - entgegen der Haltung der Verwaltung - hinter das Anliegen der Gemeinde Pratteln. Sie würdigte mit diesem Entscheid vor allem die Standortgunst für publikumsintensive Dienstleistungen sowie die allmählichen Verbesserungen im öffentlichen Verkehr .
2.2.3 Anpassungen des Regionalplans Siedlung durch die Bau- und Planungskommission
Neben diversen kleinen redaktionellen Anpassungen wurden folgende materielle Änderungen gegenüber dem Antrag der Regierung durch die Bau- und Planungskommission vorgenommen:
- § Ergänzung Objektblatt Z 1.1 "Ziele und Grundsätze der Siedlungsplanung":
Ziffer 4.1, Buchstabe E wird ergänzt.
- § Ergänzung Objektblatt S 1.1 "Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung":
Pratteln wird neu als kantonales Zentrum ausgewiesen.
- § Anpassung Objektblatt S 1.5 "Aufwertung von Bahnhofsgebieten und regionalen Umsteigestellen":
Ziffer 4.1 Buchstabe e) betreffend Bahnhof Liestal; neu wird in Ziffer 4.2 das Bahnhofsgebiet Gelterkinden festgesetzt, ausserdem werden die Bahnhofsgebiete Dreispitz und Pratteln-Längi als Vororientierung aufgenommen.
- § Anpassung Objektblatt S 2.1 "Gesamtumfang der Wohnbauzonen"
Ziffer 4.1 Buchstabe b) bis d): die Begriffe "wesentliche" und "unwesentliche Erweiterungen" werden konkretisiert.
- § Anpassung Objektblatt S 6.1 "Grün- und Freiraumkonzept":
in Ziffer 4.1 Buchstabe a) wird gestützt auf rechtliche Überlegungen "behördenverbindlich" gestrichen und in Buchstabe b) "und Beurteilung" gestrichen
2.2.4 Fortschreibung des Regionalplans Siedlung
Aufgrund von Ortsplanungsrevisionen bzw. -teilrevisionen oder Sondernutzungsplanungen wurden folgende im Regionalplan Siedlung enthaltene Planungsaufträge erfüllt oder Konflikte bereinigt und folglich aus dem Regionalplan Siedlung gestrichen:
- Gemeinde Allschwil (Konflikt mit Naturschutz)
- Gemeinde Böckten (Konflikt Landschaftsschutz, Konflikt Lärm)
- Gemeinde Diegten (Konflikt Naturschutz, Konflikt Lärm, Ortsbild)
- Gemeinde Liestal (Konflikt Naturschutz)
- Gemeinde Ziefen (Ortsbild)
- Im weiteren wurde die Siedlungsbegrenzung Laufen - Röschenz, wie sie im Rahmen der Differenzbereinigung zwischen Kanton und Gemeinden festgelegt und unter Ziffer 3 des Objektblattes S 1.3 festgehalten worden war, nun auch kartographisch dargestellt.
3. Antrag
Die Kommission beantragt, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Oberdorf, 11. Januar 2001
Namens der Bau- und Planungskommission
der Präsident: Karl Rudin
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