Regionalplan Siedlung
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-088 vom 12. Mai 1998
Regionalplan Siedlung
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
3. Begründung / Bedarf
3.1 Vorgeschichte
Am 17. Oktober 1991 nahm der Landrat den 1. Entwurf des Regionalplans Siedlung zur Kenntnis und stimmte den Grundsätzen des Siedlungskonzeptes zu. Gleichzeitig beauftragte er den Regierungsrat, umgehend ein Vernehmlassungs- und Mitwirkungsverfahren einzuleiten. Mit Beschluss vom 24. Dezember 1991 beauftragte der Regierungsrat die Bau- und Umweltschutzdirektion mit der Durchführung des Vernehmlassungs- und Verständigungsverfahrens zum Entwurf des Regionalplanes Siedlung. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte von Februar 1992 bis Dezember 1992.
Aufgrund der zahlreichen Stellungnahmen wurde der 1. Entwurf des Regionalplans Siedlung in der Folge grundlegend überarbeitet. Am 21. Juni 1994 überwies der Regierungsrat dem Landrat den überarbeiteten Entwurf als Landratsvorlage. Am 8. Mai 1995 wurde die Vorlage aus verschiedenen Gründen formell an die Regierung zurückgewiesen, unter anderem mit dem Auftrag, ein zweites öffentliches Vernehmlassungsverfahren durchzuführen, den Bezirk Laufen in die Vorlage einzubeziehen sowie den Regionalplan an der Richtplanmethodik gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) auszurichten.
Zwischen Sommer 1995 und Frühling 1996 wurde der Regionalplan Siedlung ein weiteres Mal im Sinne des landrätlichen Auftrages überarbeitet. Im Mai 1996 beauftragte der Regierungsrat die Bau- und Umweltschutzdirektion mit der Durchführung der öffentlichen Vernehmlassung, welche vom Juli bis November 1996 dauerte. Im Juni und August 1996 fanden öffentliche Orientierungen der Bau- und Umweltschutzdirektion zum Regionalplan Siedlung in Muttenz und Gelterkinden statt.
Im ersten Halbjahr 1997 wurden die Stellungnahmen aus dem Vernehmlassungsverfahren bearbeitet. Im Rahmen eines Differenzbereinigungsverfahrens (Juli bis November 1997) wurden diejenigen Gemeinden über die Regionalplaninhalte orientiert, bei welchen deren Stellungnahme nicht berücksichtigt werden konnte. Mit diesem letzten Schritt konnten die Differenzen, aber auch die Anzahl der durch Differenzen betroffenen Gemeinden nochmals stark reduziert werden.
3.2 Heutige Situation
Die Kantonsbevölkerung beträgt zur Zeit etwas mehr als 258'000 Einwohner. Knapp 200'000 oder rund 75% der Bevölkerung wohnen in den Haupttälern des Kantons, d.h. im Leimental, im Birseck, im Rheintal und im unteren Ergolztal. Diese Haupttäler sind weitgehend städtisch geprägte Räume mit hohem Infrastrukturausbaustand und sehr guter Versorgungssituation. Die Bevölkerung hat seit 1990 in diesem Raum kontinuierlich abgenommen, während diejenige des übrigen, eher ländlich geprägten Raumes deutlich angestiegen ist. Gemäss Bevölkerungsperspektive Nordwestschweiz 1995 - 2015 wird dieser Trend nicht nur gleichbleiben sondern verstärkt wirksam werden: Die städtischen Gebiete des Kantons werden je nach Szenario insgesamt einen Bevölkerungsverlust von 5'000 - 15'000 Personen (zusammen mit Basel-Stadt (25'000 - 30'000 Personen) erleiden, während der ländliche Raum, mit den Schwerpunkten Oberbaselbiet und Laufental, je nach Szenario Bevölkerungsgewinne von 8'000 - 12'000 Personen (+14% bis +19%) verzeichnen wird.
Die Wohnbauzonenreserven umfassen zur Zeit rund 1100 ha. Gemäss den Perspektiven des Wohnungsbedarfs werden bis ins Jahr 2015 je nach Szenario zwischen 10'000 und 18'000 neue Wohneinheiten erstellt. Bei einem angenommenen durchschnittlichen Verbrauch von 400 m 2 Bauzonen pro Wohneinheit ergibt sich je nach Szenario ein Bedarf von rund 400 bis 700 ha. Im ganzen Kanton, aber auch in sämtlichen Teilregionen sind somit mehr als genügend Wohnbauzonenreserven vorhanden.
Hinsichtlich der Arbeitsplatzsituation (Voll- und Teilzeitstellen) besteht eine ähnliche räumliche Verteilung wie bei der Bevölkerung. Rund 85% der 110'000 Voll- und Teilzeitstellen (1995) befinden sich in den Haupttälern. Im Gegensatz zur Wohnbevölkerung ist - trotz markantem Rückgang der Beschäftigten vor allem in den stadtnahen Gemeinden - die Konzentration der Arbeitsplätze in den Haupttälern (Leimental, Birstal, Rheintal und Ergolztal) geblieben. 87% der zwischen 1985 und 1995 neu geschaffenen Voll- und Teilzeitstellen im Kanton befinden sich in diesem Raum. In den Haupttälern befinden sich mittel- bis langfristig genügend Reserven (gut 230 ha oder 60% der gesamten kantonalen Industrie- und Gewerbezonenreserven - bei einem Verbrauch von rund 85 ha in den letzten 10 Jahren). Ausserhalb der Haupttäler, im eher ländlich geprägten Raum sind die Reserven gemessen am Verbrauch der letzten 10 Jahre noch reichlicher vorhanden, insbesondere in den abgelegenen Gemeinden.
Nicht zuletzt auch aufgrund des Ausbaus des kantonalen Strassennetzes (J 18, J2, Umfahrung Sissach) ist davon auszugehen, dass das Wohnen trendmässig noch verstärkter auf den ländlichen und somit stadtfernen Raum ausgerichtet sein wird, während die Flächenbeanspruchung für Industrie- und Gewerbebetriebe und somit die Schaffung neuer Arbeitsplätze weiterhin schwerpunktmässig in stadtnahen Gebieten erfolgen wird, auch wenn der ländliche Raum aufgrund der deutlich tieferen Bodenpreise für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe attraktiver geworden ist. Zusammen mit den weiterhin erfolgenden Um- und Neustrukturierungen in der Arbeitswelt (Konzentrationsprozesse, räumliche und funktionale Differenzierungsprozesse in den Betrieben, vermehrte Teilzeitstellen) sowie der weiterhin zunehmenden Erwerbsquote bei Frauen wird bewirkt, dass sowohl die Anzahl Pendler wie auch die Pendlerdistanzen weiterhin zunehmen werden. Bereits heute ist absehbar, dass sich der öffentliche Verkehr im ländlichen Raum aus finanziellen Gründen kaum mehr ausweiten lässt, im Gegenteil voraussichtlich sogar abgebaut werden muss. Eine weitere Folge dieser Entwicklung wird sein, dass die bestehende Infrastruktur im städtischen Raum zunehmend weniger ausgelastet ist und deren Erneuerung durch deutlich weniger Einwohner getragen werden muss, während neue Infrastrukturanlagen im ländlichen Raum durch die öffentliche Hand zu errichten sind.
Zusammenfassend sind somit folgende räumliche Trends erkennbar:
- Verstärkter Trend zum Wohnen im Grünen. Damit verstärkte Aufblähung der Agglomeration bei gleichzeitiger Schwächung der Zentren (= Motoren der Wirtschaft).
- Bleibende Konzentration der Arbeitsplätze in den Haupttälern des Kantons, insbesondere in Stadtnähe, jedoch Trend zu neuen Arbeitsplätzen entlang der Autobahn.
- Zunahme der Pendler
- Zunehmende Distanz zwischen Wohn- und Arbeitsort (zunehmende Pendlerdistanzen).
- Zunehmender motorisierter Individualverkehr, es sei denn, es muss beim öffentlichen Verkehrsmittel nicht umgestiegen werden und/oder es sind sehr gute Anschlüsse vorhanden.
- Zunehmende Kosten der öffentlichen Hand für Bau- und Unterhalt der Infrastrukturanlagen (Verkehr, Wasserversorgung/Abwasser, öffentliche Gebäude etc.).
- Zunehmende Belastung der Umwelt (Lärm, Luft, Boden).
3.3 Künftige Situation
Aus raumordnungspolitischen Gründen, aber auch mit Blick auf die öffentlichen Finanzhaushalte, sind die dargestellten Trends nicht wünschbar. Allerdings sind die raumplanerischen Instrumente alleine zu schwach, um diese Trends zu brechen oder gar umzukehren. Mit dem Regionalplan Siedlung wird deshalb ein Weg verfolgt, diese Trends zu dämpfen . D.h., gestützt auf das Instrument des Regionalplans Siedlung sowie die Raumplanungsgesetzgebung, soll im Rahmen der Nutzungsplanung angestrebt und - soweit möglich - sichergestellt werden, dass
- Siedlung und öffentlicher Verkehr besser aufeinander abgestimmt sind,
- keine weiteren Bauzonen ausgeschiedenen werden, es sei denn, sie stellen nebst anderen eine Massnahme der Zentrumsstärkung dar,
- die Siedlungsentwicklung nach innen, insbesondere in der Umgebung der Bahnhöfe sowie in den Kernzonen, durch die Gemeinden verstärkt wird,
- die Siedlungsbänder nicht noch weiter ausgedehnt werden, sondern die bestehenden Grünräume zwischen den Siedlungen erhalten bleiben,
- Industrie- und Gewerbegebieten mit hoher Standortgunst vor Um- und Auszonungen bewahrt werden,
- gute räumliche Voraussetzungen für neue Arbeitsplätze im eher ländlich geprägten Raum (ländliche Gewerbestützpunkte) geschaffen werden,
- die Siedlungsgebiete von Lärm- und Luftschadstoffen weiter entlastet werden
- die ökologischen Belange im Rahmen der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung auch innerhalb und am Rande der Siedlungsräume berücksichtigt werden.
3.4 Alternativen
keine