Regionalplan Siedlung
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-088 vom 12. Mai 1998
Regionalplan Siedlung
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
5. Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
5.1 Ablauf
Das Vernehmlassungsverfahren wurde vom Juli bis November 1996 durchgeführt. Während dieser Phase fanden nebst zwei öffentlichen Orientierungsveranstaltungen der BUD insgesamt 12 Gespräche über den Regionalplan Siedlung zwischen dem Amt für Orts- und Regionalplanung und verschiedenen Partnern (5 Gemeinden, Gewerbeverband BL, KELSAG AG, kantonale Verwaltungsstellen, Verwaltungsstellen der Nachbarkantone, Verwaltungsstellen des grenznahen Ausland) statt. (Die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens sind in Ziffer 2 des Vernehmlassungs- und Erläuterungsberichts zusammengestellt).
Zu Beginn von 1997 wurden die Einwände und Anregungen aus dem Vernehmlassungsverfahren bearbeitet. Zuerst wurde verwaltungsintern Konsens bezüglich Berücksichtigung / Nichtberücksichtigung von grundsätzlichen Einwänden und Anregungen gesucht. Dann folgten diesbezüglich mehrere Besprechungen und Verhandlungen mit dem Verband der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten BL sowie der Baselbieter Bauverwalterkonferenz.
Auf der Basis dieser Besprechungen wurden die lokal-/regionalspezifischen Einwände der Gemeinden bearbeitet (die wesentlichen Ergebnisse dieser Bearbeitungsphase sind in Ziffer 2.4 des Vernehmlassungs- und Erläuterungsberichts zusammengefasst). Anschliessend wurden diejenigen Gemeinden, welche durch eine Nicht- oder Teilberücksichtigung ihrer Einwände oder durch einen neuen Regionalplaninhalt betroffen waren, nochmals schriftlich orientiert und zur erneuten Stellungnahme (Differenzbereinigung) aufgefordert. Ihnen wurden die betreffenden Objektblätter, der Erläuterungsbericht sowie die Regionalplankarte unterbreitet. Parallel dazu erfolgte eine weitere Orientierung des Gemeindepräsidenten-/innenverbandes BL und der Baselbieter Bauverwalterkonferenz. Ihnen wurde nochmals der gesamte Regionalplan Siedlung, die betreffenden Objektblätter sowie Ausschnitte aus der Regionalplankarte zur Orientierung und zu einer allfälligen neuen Stellungnahme zugesandt. Nebst den schriftlichen Unterlagen wurde allen Beteiligten ein erläuterndes Gespräch angeboten, falls dies aus deren Sicht erwünscht war. Es wurden folgende 24 Gemeinden zur Differenzbereinigung eingeladen: Arboldswil, Arisdorf, Brislach, Burg, Eptingen, Ettingen, Gelterkinden, Giebenach, Häfelfingen, Hölstein, Itingen, Läufelfingen, Laufen, Lausen, Muttenz, Nenzlingen, Niederdorf, Oberwil, Röschenz, Sissach, Tecknau, Wahlen, Wenslingen, Wintersingen.
Den Gemeinden wurde zur Differenzbereinigung je nach Betroffenheit die Objektblätter S 1.1 (Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung), S 1.2 (Siedlungstrenngürtel), S 1.3 (Siedlungsbegrenzung), S 1.5 (Aufwertung von Bahnhofsgebieten), S 2.1 (Gesamtumfang der Wohnbauzonen), S 2.3 (Unerschlossene Bauzonen mit über den Planungswerten liegenden Lärmimmissionen), S 3.2 (Gewerbestützpunkte im ländlichen Raum), S 6.1 (Grün- und Freiraumkonzept) und S. 6.2 (Erhebliche Konflikte mit Natur- und Landschaftschutzobjekten) vorgelegt:
Während der Phase der Differenzbereinigung fanden insgesamt 5 Gespräche mit dem Gemeinderpräsidenten-/innenverband und der Baselbieter Bauverwalterkonferenz sowie Verhandlungen mit 11 Gemeinden statt. In vier Fällen wurde die schriftliche Stellungnahme der Gemeinden seitens des Kantons vollumfänglich akzeptiert, so dass keine Verhandlungen nötig waren. Vier Gemeinden teilten schriftlich mit, dass sie die überarbeitete Version des Kantons akzeptieren. Zwei weitere Gemeinden teilten mit, dass sie zwar nicht einverstanden seien, aber auch kein Gespräch mit dem Kanton wünschten. Drei Gemeinden schliesslich gaben keine Anwort. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass sie einverstanden sind.
5.2 Differenzen zwischen Kanton und Gemeinden
a) Allgemeine Aspekte
Mit dem Verband der Gemeindenpräsidentinnen und -präsidenten des Kantons Basel-Landschaft sowie mit der Bauverwalterkonferenz wurden die generellen Vorstellungen und Inhalte des Regionalplans Siedlung betreffend Stossrichtung, Zielsetzung, Methodik und Inhalt diskutiert und einander angenähert. Differenzen bezüglich Regionalplan Siedlung bestehen nach diesen Gesprächen keine mehr .
b) Lokal-/regionalspezifische Aspekte
Nach Durchführung des Differenzbereinigungsverfahren bestehen noch mit 5 Gemeinden noch folgende Differenzen:
Gemeinde Arboldswil betreffend Objektblatt S 1.1
In ihrer Stellungnahme vom 26. November 1996 stellt sich die Gemeinde auf den Standpunkt, dass das Reigoldswilertal und das Waldenburgertal als Siedlungsentwicklungsachse zu bezeichnen seien, weil der ländliche Raum ohnehin einem starken Bevölkerungswachstum unterworfen sei. Dieser Standpunkt wird auch im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens vertreten.
Stellungnahme des Regierungsrats:
Aus Sicht der Bau- und Umweltschutzdirektion beeinflussen sich Raumordnung und Verkehr sehr stark. Siedlungsstrukturen lassen sich nicht kurzfristig verändern. Deshalb ist eine gute Abstimmung von Verkehr und Siedlung wesentlich. Eine der wichtigsten Aufgaben der Raumplanung ist es heute, der Zersiedelung entgegenzuwirken und gleichzeitig die Zentren, welche die Motoren unserer Wirtschaft sind, zu stärken. Der öffentliche Verkehr spielt dabei eine zentrale Rolle, weil er auf eine konzentrierte, dichte Besiedlungsform ausgerichtet ist bzw. eine solche Besiedlungsform nach sich zieht, während der Privatverkehr in der zersiedelten Raumordnung heimisch ist und diese fördert. Die Stärken des öffentlichen Verkehrs decken sich somit mit den Zielen der Raumplanung, welche einen haushälterischen Umgang mit dem Boden anstrebt.
Hinzu kommt, dass der ländliche Raum gegenüber den bestehenden Zentren und Entwicklungsachsen bzw. -schwerpunkten einen sehr grossen Attraktivitätsüberschuss aufweist. So nahm seit 1990 die Bevölkerungsbilanz in den Gemeinden entlang der Entwicklungsachsen insgesamt leicht ab, während die Bevölkerung der übrigen ländlichen Gemeinden gesamthaft um über 5000 Einwohner zunahm. Die Bevölkerungsperspektiven zeigen, dass dieses Missverhältnis noch weiter zunehmen wird. Eine zusätzliche Attraktivitätssteigerung des ländlichen Raumes, welcher in den nächsten 15 Jahren ohnehin einen Bevölkerungszuwachs von 20% aufweisen wird, ist deshalb raumplanerisch falsch. Vielmehr müssen die bezeichneten Zentren und Entwicklungsachsen, welche voraussichtlich einen Bevölkerungsverlust von je nach Szenario um rund 5 - 12% erleiden werden, gestärkt werden.
In diesem Sinne kann auf eine räumliche Erweiterung der Siedlungsentwicklungsachsen und -schwerpunkte in den ländlichen Raum hinaus nicht eingetreten werden.
Gemeinde Brislach betreffend Objektblatt S 1.2
Die Gemeinde Brislach beantragt in ihrer Stellungnahme vom 21. November 1996 eine Aufhebung des Siedlungstrenngürtels „In der Au", weil sie dort für zwei einheimische Betriebe die Gewerbezone erweitern will. Das Gebiet weise im Vergleich zu anderen möglichen Standorten am wenigsten Konflikte für eine Erweiterung auf. Im weiteren wird der Wert des Siedlungstrenngürtels bei der gegebenen Situation als nicht besonders hoch eingeschätzt. Die Gemeinde Brislach beantragt deshalb, den geplanten Siedlungstrenngürtel „In der Au" aufzuheben. Dieser Standpunkt wird auch im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens vertreten. Neu wird als Argument angeführt, dass mit dem Siedlungstrenngürtel „In der Au" auch die Gemeinde getrennt würde, was für das Dorfleben negative Auswirkungen hätte.
Stellungnahme des Regierungsrats:
Aus Sicht des Regierungsrats sind zuerst die bestehenden Industrie-/Gewerbezonenreserven zu nutzen. Zu den rund 3 ha Gewerbezonenreserven kommen weitere Flächen hinzu, die sich aus der Ausscheidung der alten Wohn-/Gewerbezone ergeben. Des Weiteren wurde aufgrund der Vernehmlassung der Gemeinde bereits die Siedlungsbegrenzung des Gewerbegebiets Grüt aufgehoben, um der Gemeinde und den Betrieben gewisse punktuelle Erweiterungen zugestehen zu können. Schliesslich ist auch mit neuen Gewerbe- und Industriebrachen durch den Konkurs einer grösseren Firma zu rechnen. Aufgrund der genügenden Gewerbezonenreserven für den kommunalen Eigenbedarf an Gewerbezonen besteht - zumindest zum heutigen Zeitpunkt - kein Bedarf und damit auch kein Grund, ein Gebiet, welches für eine grossräumige Vernetzung bedeutsam ist, zu opfern.
Auf den Antrag der Gemeinde kann nicht eingegangen werden.