1998-91

Landrat / Parlament


Dringliches Postulat: Jugendliche Bosnierinnen und Bosnier in Ausbildung



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Autor: Maya Graf, Freie Grüne Liste (Aebi, Aeschlimann, Bollinger, Bucher, Chappuis, Frutiger, Giger, Halder, Klein A., Krähenbühl, Laube, Meschberger, Meury R., Nussbaumer, Portmann, Roche, Rudin Ch., Rudin K., Schilt, Stöcklin S., Wüthrich, Wyss, Ziegler, Zimmermann A. (24))

Eingereicht: 14. Mai 1998


Nr.: 1998-091




Die bosnischen Flüchtlinge kamen vor über 5 Jahren in die Schweiz und konnten so der furchtbaren Kriegstragödie in ihrem Heimatland ausweichen. Vor gut 2 Jahren wurde das Abkommen von Dayton unterzeichnet, welches die Waffenruhe in Bosnien-Herzegowina vertraglich festhält. In der Folge verfügte der Bundesrat, dass alle Bosnierlnnen mit dem Aufenthaltsstatus "vorläufige Aufnahme" wieder in ihr Heimatland zurückkehren müssen. Alleinstehende Personen mussten die Schweiz bereits 1997 verlassen, während die Ausreisefrist für Familien auf den 30. April 1998 festgesetzt wurde.

Im Nationalrat, sowie in einzelnden Kantonen wurden in der Folge Vorstösse zugunsten einer Verlängerung der Ausreisefrist für Jugendliche Bosnierinnen und Bosnier in Ausbildung eingereicht. Die Antwort des Bundesrates auf die dringliche einfache Anfrage Goll vom 14.01.98 ist dabei für die Kantone von Bedeutung: Der Bundesrat ist nämlich wie die lntervenientin der Auffassung, "wonach Ausbildung eine sinnvolle Form der Entwicklungszusammen-arbeit darstellt". Und er hält weiter fest, dass die Kantone für die Festsetzung der Ausreisefristen zuständig sind. In begründeten Einzelfällen seien längere Fristen als die vom Bund empfohlenen durchaus möglich.


Auch in unserem Kanton gibt es junge Bosnierinnen und Bosnier, die sich noch mitten in ihrer beruflichen Ausbildung befinden. Es sollte ihnen ermöglicht werden, bis zum Abschluss ihrer Ausbildung in unserem Kanton zu bleiben. Da der Bund allfällige Fürsorgekosten bis Ende April 1998 bezahlt und in begründeten Härtefällen bis Ende August 1998, stellt sich die Frage nach der Finanzierung ihrer Aufenthaltes nach diesem Datum.


Ich bin der Meinung, dass unser Kanton diese Finanzierung übernehmen sollte. Wir eröffnen damit diesen Jugendlichen grundlegend bessere berufliche Möglichkeiten bei der Rückkehr in ihr Heimatland und befähigen sie,'sich aktiv am sozialen und wirtschaftlichen Aufbau zu beteiligen. Eine abgebrochene Ausbildung hingegen verbaut diesen jungen Menschen eine Chance für eine hoffnungsvollere Zukunft im kriegsgeschädigten Bosnien. Die wirkungsvollste Entwicklungshilfe beginnt hier und jetzt. Da es sich nur um eine kleine Anzahl betroffener Jugendlicher handeln wird, werden auch die Kosten in vertretbarem Rahmen bleiben.


Ich bitte daher den Regierungsrat zu prüfen, ob der Kanton die Kosten für den Aufenthalt der jugendlichen Bosnierinnen und Bosnier bis zum Abschluss ihrer beruflichen Ausbildung übernehmen kann.


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