1998-92
Landrat / Parlament
Dringliche Interpellation: Rettung des Ponyhofes in Reinach
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Autor: Danilo Assolari, CVP
Eingereicht: 14. Mai 1998
Nr.: 1998-092
Seit 1968 betreibt die Familie Bärfuss in Reinach den Ponyhof, der sich seit dem Jahre 1972 im Einverständnis mit dem Gemeinderat Reinach im Gebiet "Chlei Bruederhölzli" befindet. Heute hat dieses für Kinder und Jugendliche sinnvolle Freizeitangebot einen erfreulichen Zustrom einen grossen Freundeskreis und ist zu einem festen Bestandteil des Reinacher Freizeitangebotes geworden.
Der Gemeinderat Reinach hat bei der Ausarbeitung des Zonenplanes Landschaft das "Chlei Bruderhölzli" als den einzig richtigen Standort für den Ponyhof evaluiert. Der Einwohnerrat Reinach genehmigte im Jahre 1989 den Zonenplan Landschaft, Sektor Bruderholz. Mit der Nutzungszone für Freizeit auf dem "Chlei Bruderhölzli" wurden für den Ponyhof die zonenrechtlichen Grundlagen für ein Weiterbestehen geschaffen.
Leider hat der Regierungsrat im Jahre 1992 diese Zone für Freizeit wegen angeblicher Konflikte mit den Ansprüchen des Landschafts- und Naturschutzes nicht genehmigt, obwohl das "Chlei Bruderhölzli" sich nur im Landschaftsschongebiet befindet.
Eine in der Zwischenzeit vom Gemeinderat Reinach in Auftrag gegebene Studie zeigt auf, dass der Ponybetrieb auf der heutigen Fläche nicht gegen die Interessen des Naturschutzes verstösst.
In Ermangelung der zonenrechtlichen Grundlagen konnte das Ehepaar Bärfuss bis heute weder eine Planung durchführen noch ein Baugesuch für den Ponyhof einreichen. Somit wurde aus dem Provisorium ein Providurium ohne Baubewilligung. Aufgrund der Intervention der kantonalen Amtsstellen, die diesen Zustand nicht mehr tolerieren will, muss die Familie Bärfuss bis Ende Mai 1998 einen Projektvorschlag einreichen. Leider gehen nun die Vorstellungen der Gemeinde und der Familie Bärfuss auseinander.
Um den Ponyhof selbsttragend und wie bisher ohne Subvention durch die Gemeinde weiterbetreiben zu können, muss der Ponyhof folgende Flächen und Bauten umfassen:
1. Der bestehende Reitplatz mit einer Fläche von 800 m 2 (Abmessungen 20 x 40m) soll saniert werden.
2. Ein neues 2-geschossiges Gebäude, mit der gleichen Grundfläche von 660 m 2 , wie die heutige provisorische Baute, das mit dem Erdgeschoss bergseits zur Hälfte in den Hang gebaut werden soll. Im EG sind Stallungen für 8 Ponys und 6 Grosspferde, Aufenthaltsraum, Garderoben mit Duschanlage; Toilettenanlage, Sattelkammer und eine Wageremise vorgesehen. Im 1. OG soll eine Remise 15x30 in und die Futterremise angeordnet werden. Der beschränkte Betrieb mit 6 Grosspferden liefert dem Ponyhof die wirtschaftliche Grundlage und ermöglicht das Umsteigen vom Pony- auf das Pferdreiten der Jugendlichen am gleichen Ort.
Um das Fortbestehen des Ponyhofes sicherzustellen braucht es den guten Willen aller Beteiligten und somit auch des Regierungsrates und der kantonalen Amtsstellen.
Ich bitte deshalb den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Ist der Regierungsrat auch der Ansicht, dass das Ponyreiten eine sinnvolle Beschäftigung für Kinder und Jugendliche ist und in Reinach nach 30 Jahren seinen festen Bestandteil im Freizeitangebot hat?
2. Ist der Regierungsrat auch der Ansicht, dass auf dem "Chlei Bruderhölzli" dem Ponyhof in einer wirtschaftlich vertretbaren Grösse der Fortbestand ermöglicht werden soll?
3. Ist der Regierungsrat bereit, dem Ponyhof eine Fristerstreckung zu bis die zonenrechtlichen Grundlagen geschaffen sind, sodass sanitarisch und entwässerungstechnisch einwandfreie Lösungen ergriffen werden kämen?
4. Ist der Regierungsrat bei der erneuten Prüfung des Reinacher Zonenplanes Landschaft bereit, auf die zu strengen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen seiner Amtsstellen in Bezug auf Landschafts- und Naturschutz zurückzukommen, im speziellen, da sich das "Chlei Bruderhölzli" nur in der Landschaftsschonzone befindet?
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