1998-95

Landrat / Parlament


Motion: Motorfahrzeugbesteuerung nach ökologischen Kriterien



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Autor: Esther Maag Zimmer, Grüne Fraktion (Aeschlimann, Brunner, Bucher, Chappuis, Frutiger, Giger, Graf, Halder, Jäggi, Janiak, Keller, Laube, Meury R., Roche, Rudin Ch., Rudin K., Stöcklin S., Wüthrich, Wyss, Ziegler, Zimmermann A. (21))

Eingereicht: 14. Mai 1998


Nr.: 1998-095




Verschiedene Kantone beschreiten bereits leicht modifizierte Wege in der Besteuerung von Motorfahrzeugen. Wir im Baselbiet kennen die Besteuerung nach Gewicht und nicht nach Hubraum, wie noch in den meisten anderen Kantonen. Dies ist jedoch nur auf den ersten Blick eine verursachergerechte Lösung. Zwar ist der Treibstoffverbrauch und damit der CO2-Ausstoss auch abhängig vom Gewicht, doch weit entscheidender sind die gefahrenen Kilometer, und diese bleiben bei der Steuerbemessung weiterhin unberücksichtigt.

Ökologischer verhält sich der Kanton Luzern. Seit vorletztem Jahr bezahlen Besitzer von treibstoffsparenden Fahrzeugen nur die Hälfte der Motorfahrzeugsteuer.


Darin, dass der Privatverkehr umweltverträglich ausgerichtet sein soll, sind sich grundsätzlich alle einig, zumal damit auch den Forderungen der Klimakonvention Rechnung getragen werden kann. Die umweltverträgliche Besteuerung von Motorfahrzeugen ist ein sinnvoller Beitrag dazu.


Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, das Gesetz über die Motorfahrzeugbesteuerung so abzuändern, dass


1. HalterInnen von Motorfahrzeugen, die einen bestimmten, ökologischen Standard erfüllen, ganz oder teilweise von den Motorfahrzeugsteuern befreit werden. Kriterien für die Bestimmung von Standards sind Lärm- und Abgasemissionen sowie der Energieverbrauch. Der Standard soll innerhalb eines zeitlich vernünftigen Rahmens verschärft, das heisst der technischen Entwicklung, angepasst werden.


2. Die Gesetzesänderung erfolgt kostenneutral. Halterinnen, deren Fahrzeuge den Standard nicht erfüllen, müssen entsprechend höhere Motorfahrzeugsteuern bezahlen.


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