1998-12

Landrat / Parlament


Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 22. Januar 1998



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Autor: Verschiedene Mitglieder des Parlaments

Eingereicht: 20. Januar 1998


Nr.: 1998-012





1. Peter Degen: Staatsbeiträge für Privatversicherte

Die Entscheide des Eidgenössischen Versicherungsgerichts über die Staatsbeiträge für halb- und privatversicherte Personen bei ausserkantonalen Spitalbehandlungen, haben bei den Kantonen bezüglich der finanziellen Folgekosten zum Teil massive Kritik ausgelöst. Mit dem Grundsatzurteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts stellen sich daher auch für den Kanton Baselland und seine Steuerzahler die folgenden


Fragen:


1. In welchem finanziellen Rahmen bewegen sich die für den Kanton Baselland anfallenden Mehrkosten dieses Bundesgerichtsurteils?


2. Ist gemäss diesem Grundsatzurteil auch eine rückwirkende Entschädigungspflicht verbunden und wenn ja, bis wann und mit welcher Kostenfolge?


3. Mit welchen Massnahmen und in welchen Bereichen gedenkt der Regierungsrat die allfälligen Mehrausgaben wieder zu kompensieren?




2. Esther Aeschlimann-Degen: Kantonsspital Liestal; befristete Anstellungsverträge


Dem Vernehmen nach erhalten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Kantonsspital Liestal neu eingestellt werden, einen befristeten Anstellungsvertrag.


Fragen:


1. Aus welchem Grund ist diese Regelung getroffen worden ?


2. Auf wie lange sind diese Anstellungsverträge befristet ?


3. Werden die verschiedenen Berufsgruppen bei Neueinstellungen unterschiedlich behandelt ?


4. Können zur Zeit befristet eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag rechnen, bzw. welche zusagenden oder eher abschlägigen Auskünfte können bei einer Neueinstellung gegeben werden ?


Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger im 1998 in den Pflegeausbildungen erhalten ebenfalls befristete Anstellungsverträge.


5. Auf wie lange sind diese Verträge befristet ?


6. Ungefähr wie vielen dieser ausgebildeten Berufsleuten kann in den Kantonsspitälern eine Anstellung angeboten werden ?






3. Rudolf Keller: Strompreiszuschläge für Investitionsruinen


Mit der geplanten Öffnung des Elektrizitätsmarktes der Schweiz, muss gemäss einer Bankstudie auch mit zum Teil erheblichen Strompreiszuschlägen für die Konsumentinnen und Konsumenten gerechnet werden. Ausschlaggebend sind dabei vor allem die nicht- oder nur langfristig amortisierbaren Investitionen, die gemäss dieser Untersuchung vor allem zu Lasten des Kernkraftwerkes Leibstadt (2.6 Milliarden Franken) und für den Standortkanton Baselland vor allem das Wasserkraftwerk Augst mit 202 Millionen Franken bilanziert werden.


Fragen:


1. Muss aufgrund der geplanten Öffnung des Elektrizitätsmarktes für die Baselbieter Stromkonsumentinnen und -konsumenten in den nächsten Jahren mit zum Teil erheblich teureren Strompreisen gerechnet werden? Wenn ja in welcher Höhe?


2. Wieweit betrifft dieser Strompreiszuschlag alle Konsumentinnen und Konsumenten also auch die Grosskunden? Können diese aufgrund der Marktöffnung unbesehen bereits einseitig billigeren Auslandstrom beziehen, zum Nachteil der Kleinkonsumenten und Gemeinden?


3. Wer haftet für die in den letzten Jahren getätigten und teilweise schweramortisierbaren "Baselbieter" Investitionen im Elektrizitätsbereich, da diese ja noch unter einer langfristigen Optik wahrgenommen wurden (Erneuerung oder Neuinvestitionen von Baselbieter Wasserkraftwerken)?


4. Muss mit der allfälligen Schaffung eines Strompreiszuschlages für nicht oder nur schwer amortisierbare Investitionen, der Baselbieter Stromkonsument indirekt auch für die Fehlinvestitionen beim Kernkraftwerk Leibstadt mitzahlen (gemäss der Bankstudie die grösste Investitionsruine)?


5. Welche Förderungsmöglichkeiten und welchen Rahmen sieht der Regierungsrat noch im Bereiche der Alternativenergien (Sonnenenergie, Kleinkraftwerke, Fernheizkraftwerke) aufgrund der Marktöffnung?




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