1998-15
Landrat / Parlament
Verfahrenspostulat: Handy-Verbot im Landrat
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Autor: Roland Laube, SP (+12)
Eingereicht: 22. Januar 1998
Nr.: 1998-015
Das Handy ist eine Erfindung, die es seinem/seiner Benützer/in ermöglicht, andere Leute in praktisch allen Bereichen des täglichen Lebens zu ärgern. Im Auto, im Zug, auf der Strasse, im Restaurant, ja sogar auf dem Fahrrad oder auf Langlaufloipen in einsamen Alpentälern (Aufzählung unvollständig!) wird dieses "segensreiche" Erzeugnis unserer hochtechnisierten Gesellschaft benützt. Es zwingt die Gruppe jener, die nicht zu den "digital Handykapierten" (Zitat Viktor Giacobbo) gehören, das Gepiepse dieser Apparate an den unmöglichsten Orten und zu den dümmsten Zeiten über sich ergehen lassen zu müssen. Ja, häufig - wie beispielsweise im Zug - ist man gar gezwungen, Gespräche Dritter von höchster Wichtigkeits- und Dringlichkeitsstufe (z.B. "Was gibt es heute zum Abendessen?" usw.) unfreiwillig mitanhören zu müssen.
Bisher stellte der Landratssaal eine wohltuende piepsfreie Oase in unserer handyverseuchten Welt dar. Die letzte Landratssitzung sowie eine kürzlich abgehaltene Kommissionssitzung zeigten aber leider deutliche Ansätze, die befürchten lassen, dass es damit zu Ende ist.
Deshalb bitte ich das Büro des Landrats:
- im Landratssaal sowie in Räumlichkeiten, in denen Kommissionssitzungen stattfinden, ein striktes Handy-Verbot durchzusetzen, sei es mittels einer Vorlage zur Änderung des Landratsgesetzes bzw. der Geschäftsordnung oder mittels anderer geeigneter Massnahmen.
- abzuklären, ob für den Fall von Zuwiderhandlungen nicht harte Sanktionen gegen die Betroffenen ins Auge gefasst werden sollten (z.B. Entzug des Handys für einen - je nach Schwere des Delikts - mehr oder weniger langen Zeitraum).
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