1998-16

Landrat / Parlament


lnterpellation: Staatliche Regeln im Bereich der Bio- und Gentechnologie; Übersicht, Lücken und kantonaler Vollzug



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Autor: Sabine Stöcklin, SP

Eingereicht: 22. Januar 1998


Nr.: 1998-016





Bio- und Gentechnologie haben ein der Menschheit bis anhin nicht zugängliches Tätigkeitsfeld erschlossen. Forschung, Produktentwicklung und kommerzielle Anwendung im Bereich der Bio- und Gentechnologie sind heute Alltag. Die Bevölkerung wird durch Sensationsmeldungen in den Medien über spektakuläre Durchbrüche informiert. Wie Umfragen zeigen, empfinden viele Menschen nicht nur Stolz über die Leistungen und Freude über wirtschaftliche Nutzen, sondern auch Angst vor Auswüchsen und vor unkontrollierbaren Folgen.

Es liegt auf der Hand, dass die Gesellschaft es nicht allein der Selbstverantwortung der Forschung und Industrie überlassen kann, zu entscheiden, was im Bereich der Bio- und Gentechnologie sinnvoll, ethisch verantwortbar, ökologisch verkraftbar, ökonomisch zuträglich und politisch ausgewogen ist.


Es stellt sich somit die Frage, was der Staat auf welcher Ebene schon geregelt hat, wo er am regeln ist und wo zur Zeit noch Lücken definiert werden.




Ich bitte deshalb den Regierungsrat um Auskunft über folgende Fragen im Bereich der Bio- und Gentechnologie:


1. Welche Vorschriften auf internationaler, nationaler und kantonaler Ebene gibt es bereits?


2. Welche Regelungen sind in Vorbereitung?


3. Sieht der Regierungsrat - unabhängig von Ausgang der nationalen Volksabstimmung über die Genschutzinitiative - Lücken in der bestehenden und eingeleiteten Gesetzgebung?


4. Welche staatlichen Stellen wachen über die Einhaltung der Regeln?


5. Sind die kantonalen Stellen ausreichend mit personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet?


6. Wird bei einem allfälligen Ausbau der kantonalen Stellen die Synergie mit dem Kanton Basel-Stadt gesucht?




Ich bitte den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung.




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