1998-18
Landrat / Parlament
Interpellation: Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen inbezug auf Abgabe von alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche
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Autor: Rita Bachmann-Scherer, CVP-Fraktion
Eingereicht: 22. Januar 1998
Nr.: 1998-018
Die im Verlaufe des Jahres 1997 stark in Mode gekommenen alkoholhaltigen Süssgetränke wie"Alco pops" (auf Malzbasis gegorene Getränke) und "Cooler" (Mischgetränke) fanden einen beängstigend starken Absatz. Suchtexperten sehen in diesen Mixgetränken eine besonders subtile Art der Verführung Jugendlicher zum Alkoholkonsum. Laut einer im Juni publizierten SFA-Studie ist der Alkoholkonsum unter Schweizer Jugendlichen ohnehin steigend. Vor allem Mädchen legten zu.
Wir haben mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass, gestützt auf einen Beschluss der eidg. Alkoholverwaltung, per 1. Dezember 1997 alkoholhaltige Limonaden nicht mehr an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen. Auch wurden schärfere Werbeauflagen erlassen. So wurde einschlägige Reklame auf Sportplätzen verboten, ebenso an Verantstaltungen, an denen vor allem Jugendliche teilnehmen.
Was uns jedoch trotzdem beunruhigt, ist der Vollzug der entsprechenden Gesetze. So gehört z.B. die Schweiz, laut Weltgesundheitsorganisation WHO, zu jenen Ländern, in denen die Abgabebestimmungen nur ungenügend durchgesetzt werden.
Wir bitten den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wieviele Kontrollen erfolgten in den Jahren 1996 und 1997 und wieviele Bussen wurden ausgesprochen?
2. Welche Kontrollmöglichkeiten bestehen für z.B. Schülerpartys oder grössere Jugendanlässe?
3. Wie soll sich eine Person verhalten wenn sie feststellt, dass die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten wurden?
4. Wie verhält es sich mit der Prävention/Information inbezug auf Alkoholkonsum an unseren Schulen?
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