1998-2 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 12. August 1998 zur Vorlage 1998-002


Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission an den Landrat


Zwischenbericht "zur Erweiterung der Fernwärme Liestal mit einem Netzausbau Nord und Netzverdichtungen im bestehenden Fernwärmegebiet"


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen



1. Vorlage 98/2
1.1 Geschichtlicher Rückblick
Zum besseren Verständnis der Vorlage soll einleitend die Vorgeschichte des heutigen Fernheizkraftwerkes zusammengefasst werden.

Das Fernheizwerk Liestal wurde als Heizzentrale für den Neubau des Kantonsspitals Liestal und der Zentralwäscherei 1961 in Betrieb genommen. Ziel war damals einerseits die Beheizung des Spital, andererseits die Dampf- und Heisswasserabgabe an die Wäscherei.

Mit dem Landratsbeschluss vom 23. Juni 1983 wurden verschiedene Kredite für den Ausbau bewilligt, und zwar für den Einbau einer Kesselanlage, die Erstellung einer Gasleitung und die Umstellung der Heizanlage auf Zweistoffbetrieb (Oel/Gas). Gleichzeitig nahm der Landrat in zustimmendem Sinne Kenntnis, "dass alle Planungs- und Ausbauschritte für das Fernheizkraftwerk Liestal auf das Ziel der Anwendung energiesparender Technologien (zB Blockheizkraftwerk, BHKW) ausgerichtet werden."

Mit dem Beschluss vom 7. September 1987 bewilligte der Landrat einen weiteren Kredit zur Netzerweiterung und für die erforderlichen Massnahmen zur Temperaturabsenkung. Im Rahmen dieses Beschlusses nahm der Landrat in zustimmendem Sinne Kenntnis " vom beschriebenen Ausbau- und Wärmetarifkonzept " und beauftragte den Regierungsrat "einen verbindlichen Wärmetarif und die allgemeinen Bedingungen für die Lieferung von Wärme an Private für die Fernheizung Liestal festzulegen." Zudem sollte das Vorprojekt für ein BHKW weiter bearbeitet werden.
Am 18. Oktober 1990 bewilligte der Landrat 8.35 Mio Franken für die Deponiegasverwertung Elbisgraben.

Der Regierungsrat genehmigte am 5. März 1991 "den Fernwärmetarif, die allgemeinen Bedingungen für die Lieferung von Fernwärme und die technischen Anschlussbedingungen für die Lieferung von Fernwärme." Er nahm ausserdem zustimmend Kenntnis "vom Mustervertrag für die Lieferung von Fernwärme" und beschloss, "dass die Einnahmen aus Fernwärmelieferungen vollumfänglich der vom Kantonsspital Liestal geführten Betriebsrechnung Fernwärme Liestal zufliessen."

Die Erläuterungen zu diesem Regierungsratsbeschluss waren:
"Mit dem vorliegenden Wärmetarif werden die anfallenden Energie-, Unterhalts-, Service- und Personalkosten vollumfänglich abgedeckt. Die erforderlichen Investitionen für Netzerweiterungen und Hausanschlüsse lassen sich bei einer Abschreibungsdauer von 40 Jahren mit ca. 1,7% verzinsen.
Der resultierende Wärmepreis liegt im Vergleich zu den Wärmegestehungskosten einer Oel-Einzelheizung in einem Mehrfamilienhaus etwas höher. Er kann aber - auch nach Quervergleich mit anderen Fernwärmeversorgern in unserer Region - als marktkonform bezeichnet werden. Somit sollte ein Anschlussgrad von 50% der bestehenden Liegenschaften im Fernwärmegebiet erreicht werden können."

Am 13. Januar 1992 beschloss der Landrat, "dem Projekt für die Erweiterung des Fernheizwerkes Liestal mit einer Blockheizkraftwerk-Anlage für Erdgas- und Deponiegasbetrieb, den Massnahmen an der bestehenden Kesselanlage, dem Einbau eines zentralen Leitsystems und der Sanierung von 17 Wärmebezügerstationen in kantonalen Gebäuden zuzustimmen und den erforderlichen Verpflichtungskredit von 22 Mio Franken zu bewilligen." Während der fraglichen Landratsdebatte wurde von Seiten der Regierung betont: "Im Bericht an den Landrat aus dem Jahre 1987 hat man festgehalten, dass die Fernwärme insbesondere auch dem Umweltschutz diene. Eine volle Kostenüberwälzung auf die Bezüger würde jedoch die Anschlusswilligkeit stark reduzieren. Man hat deshalb versucht, einen Fernwärmetarif zu schaffen, welcher gewisse Schwankungen ausgleichen kann. Die Basis liegt bei einem Heizoelpreis von Fr. 40.-. Je höher Gas- und Oelpreise steigen, desto günstiger fahren wir bei Verwendung des Deponiegases. Die Detailberechnungen können auf Wunsch eingesehen werden.

Ein anderer Punkt ist die Oekobilanz. Man hat versucht, bei der Luftreinhaltung auf die gute Seite zu kommen. Eine Abfackelung des Deponiegases hätte bedingt, auf dem Elbisgraben ein 30 m hohes Kamin zu erstellen. Auch mit dieser Oekobilanz steht man auf der positiven Seite. Mit einem gewissen Wärmepumpen-Konzept könnte die Gesamtbilanz noch verbessert werden. Im übrigen können von diesen hohen Investitionskosten eine ganze Reihe von Gewerbeunternehmen profitieren."

Am 10. Januar 1994 schliesslich bewilligte der Landrat einen Verpflichtungskredit von 15 Mio Franken für das "Projekt für die Erweiterung der Fernwärme Liestal mit einem Netzausbau Nord und Netzverdichtungen im bestehenden Fernwärmegebiet."

Punkt 3 dieses Beschlusses lautete ausserdem:
"Im Jahre 1996 ist dem Landrat über den Stand der Ausbauarbeiten, die bisher getätigten Investitionen für die Netzausbauten, die noch erforderlichen Investitionen für den Endausbau und über die Betriebsergebnisse der Fernwärme Liestal Bericht zu erstatten."
Bei der vorliegenden Vorlage geht es um diese Berichterstattung. Dass sie mit einer gewissen Verspätung erfolgt, lässt sich damit rechtfertigen, dass nun:
- aussagekräftige Fakten über den Netzausbau und die damit zusammenhängenden Auswirkungen auf die Energiezentrale gemacht werden können,
- über die seit 1996 laufenden Untersuchungen, vollzogenen Massnahmen und Ergebnisse betreffend Deponiegasnutzung auf den Blockheizkraftwerken abschliessend berichtet werden kann.

1.2. Heutige Situation
Der vorgesehene Netzausbau (LR-Vorlage 93/238) sollte Verbesserungen in energetischer, oekonomischer und oekologischer Hinsicht bringen.
Bis zum Jahr 1995 wurde die Wärme primär an kantonale Liegenschaften abgegeben. Obwohl neue Liegenschaften angeschlossen wurden, konnte als Folge von energetischen Sanierungsmassnahmen ein Rückgang der Wärmelieferung festgestellt werden. Das heisst, dass der spezifische Wärmeverbrauch pro Liegenschaft abgenommen hat. Ab 1995 ist eine Zunahme der Wärmeabgabe an private Kunden zu verzeichnen. Durch die seit 1995 in Betrieb stehenden BHKWs wird zusätzlich Strom produziert. Bis 1997/98 konnte praktisch eine Verdoppelung der abgegebenen Energie erzielt werden. Die Prognosen für die nächsten Jahre sehen ebenfalls erfreulich aus (Beilage 1).
Oekonomisch sieht die Situation ab 1996 gut aus. Waren Betriebsaufwand und Ertrag bis dahin einigermassen ausgeglichen, konnte - auch dank der Abgabe von elektrischer Energie - ein Ertragsüberschuss erzielt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kapitaldienst in dieser Berechnung nicht enthalten ist (Beilage 2).
Auch die oekologischen Ziele konnten weitgehend eingehalten werden. Die Schadstoffemissionen wurden im Lauf der letzten Jahre massiv gesenkt, nicht zuletzt durch Verbesserung der technischen Einrichtungen (Low-NOx Brenner, BHKW und Abgaskatalysatoren) (Beilage 3).
Seit 1993 wird Deponiegas vom Elbisgraben als Energieträger eingesetzt. Damit sind nun Probleme aufgetreten. Einerseits ist die Deponiegasmenge in den letzten zwei Jahren um die Hälfte geschrumpft. Ab dem Jahr 2000 ist auf Grund des Deponieverbots für brennbare Abfälle mit einem weiteren kontinuierlichen Rückgang zu rechnen (Beilage 4). Andererseits hat der Einsatz von Deponiegas in den BHKWs zu Motorenschäden geführt. Da dieses Phänomen in anderen ähnlichen Anlagen auch schon aufgetreten ist, wird heute Deponiegas nur auf der Kesselanlage eingesetzt. Die BHKW-Motoren werden ausschliesslich mit Erdgas betrieben. Der Ausbau des Fernheizwerkes zu einem Fernheizkraftwerk hat sonst zu keinen betrieblichen Problemen geführt.

1.3. Ausblick
Für den Endausbau des Fernheizkraftwerks sind in den nächsten Jahren geplant:
- Nachrüstung von zwei bestehenden BHKW-Einheiten mit einer Abgasreinigungsanlage, falls sie sich bewährt
- Einbau der 4. und 5. BHKW-Einheit, incl. Abgasreinigungsanlage
- Einbau einer Wärmepumpe zur Nutzung der im Fernheizkraftwerk anfallenden Abwärme
- Stromverbund zwischen dem Fernheizkraftwerk und dem Kantonsspital Basel
Die Detailprojektierungen für diese Massnahmen sollen bald erfolgen, damit eine Baukreditvorlage an den Landrat ausgearbeitet werden kann.

1. Kommissionsberatung
Die Kommission hat die Vorlage 98/2 an den Sitzungen vom 20. April und vom 25. Mai 1998 in Anwesenheit von RR Elsbeth Schneider und der Herren Walter Dinkel, Vorsteher AIB, und Robert Puhm, Bereichsleiter Energieanlagen, beraten. Auch wenn dieser Zwischenbericht nur zur Kenntnisnahme vorliegt, hat er in der Kommission zu intensiven und interessanten Diskussionen geführt.

Zu den meisten Fragen Anlass gab der Wärmepreis. Bis 1995 - bis dahin waren fast ausschliesslich kantonale Bauten am Fernheizwerk angeschlossen - deckte der gewählte Tarif gerade die Betriebskosten. Ab 1996 ist der Ertrag leicht höher, wahrscheinlich als Folge des Anschlusses privater Wärmebezüger und des Einbaus von Blockheizkraftwerken. Allerdings ist der Kapitaldienst in diesen Kosten nicht miteinberechnet. Das heisst, dass diese Anlage und die Heizungen - neu auch an Private - von der öffentlichen Hand massiv subventioniert werden. Mit einer Vollkostenrechnung, Betrieb und Kapitaldienst, wäre der Wärmepreis so hoch, dass der Anschlusswille, vor allem bei Privaten, gar nicht mehr vorhanden wäre. Zum oekologischen Auftrag gehört aber, diese Anlage voll auszulasten. Der Wärmepreis ist heute schon höher als bei einer konventionellen Heizung. Dabei darf man allerdings nicht vergessen, dass die Fernheizanlage nicht in erster Linie eine gewinnorientierte Institution ist, sondern einen Beitrag an den Umweltschutz darstellt, und deshalb von einer finanziellen Unterstützung des Kantons profitieren darf. Deshalb haben Landrat und Regierung dieser Subventionierung seinerzeit ja auch zugestimmt.

Der Wärmepreis von heute 5 -6 Rappen/kWh müsste auf 8 - 12 Rappen /kWh erhöht werden, wollte man die vollen Kosten decken. Eine private Institution mit einem ähnlichen oekologischen Auftrag und ohne Subventionen müsste wohl diesen Preis verlangen, um sich auf dem Markt behaupten zu können. Soll also der Kanton andere ähnliche Anlagen (auch private) im gleichen Mass unterstützen, oder soll er mit Wärmepreiserhöhungen auf eine Vollkostenrechnung hinwirken? Diese Frage wird sich anlässlich des Überganges vom FHKW Liestal vom Kanton zur IBBL AG ganz sicher stellen. Wird dann die IBBL AG nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen alle Kosten übernehmen und den Wärmepreis entsprechend erhöhen? Oder wird die Anlage durch den Kanton ausserordentlich abgeschrieben? Oder soll die Anlage selber beim Kanton bleiben, und die IBBL AG ausschliesslich den Betrieb übernehmen? Diese Fragen konnten seitens der Regierung und der Verwaltung noch nicht beantwortet werden, müssen aber in nächster Zeit diskutiert werden.
Kritisiert wurde der relativ niedrige Stromrücklieferungstarif. Der Kanton schlägt in einem Gutachten 14.3 Rappen/kWh vor. In einer vorläufigen Einigung zwischen den Elektras und der ADEV ist ein Preis von 11.16 Rp./kWh ausgehandelt worden. Hier wird allerdings ein Rücknahmepreis von lediglich 9.05 Rp./kWh vergütet. Dies hängt damit zusammen, dass die EBL bei Bau und Betrieb der Anlage selber auch Leistungen erbracht hat. Wichtig ist, bei der Tarifierung zu berücksichtigen, dass die Energiepreise in Zukunft im Wandel begriffen sind - einerseits werden sie liberalisiert, andererseits werden allenfalls Lenkungsabgaben erhoben.
Das Fernleitungsnetz verfügt vor allem in den nördlichen Abschnitten über einige Leitungskilometer mit geringer Anschlussdichte, was einen wirtschaftlichen Betrieb fraglich erscheinen lässt. Das stetige Bemühen des AIB um weitere Wärmekunden ist wohl zu anerkennen, hat aber bis jetzt nicht die nötigen Erfolge gezeitigt.
Die Umweltschutz und Energiekommission anerkennt, dass dieses Fernheizkraftwerk eine oekologische Modellfunktion übernimmt. Sie ist aber auch erstaunt, dass seitens des Kantons keine Vollkostenrechnung vorliegt, sondern dass Mischrechnungen die tatsächlichen Aufwendungen und Erträge verwässern. Das führt dazu, dass nicht genau ausgewiesen werden kann, wie hoch der Wärmepreis subventioniert ist.
Im Gegensatz zu früheren Jahren kann mit dem Ertragsüberschuss ab 1995 nun aber ein Teil des Kapitaldienstes abgegolten werden. Spätestens mit der Übernahme des FHKW durch die IBBL AG sollte deshalb vermehrt nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen gerechnet werden.

2. Antrag
In diesem Sinn beantragt die Umweltschutz- und Energiekommission dem Landrat vom Zwischenbericht zur Erweiterung der Fernwärme Liestal mit einem Netzausbau Nord und Netzverdichtungen im bestehenden Wärmegebiet (Landratsbeschluss Nr 93/238 vom 10. Jan. 1994) zustimmend Kenntnis zu nehmen.

Allschwil, den 12. August 1998

Namens der Umweltschutz- und Energiekommission
die Präsidentin:
Jacqueline Halder


Beilagen:
1) Fernwärme Liestal "Energieabgabe"
2) Fernwärme Liestal "Betriebsaufwand und Ertrag"
3) Fernwärme Liestal "Emissionen der eingesetzten Energie"
4) Fernwärme Liestal "Deponiegas - Prognose und effektiver Bezug"


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