1998-21 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 9. März 1998 zur Vorlage 1998-021


Bericht der Justiz- und Polizeikommission an den Landrat


Reform der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1. Ausgangslage

Die Strukturanalyse Gerichte vom 5. Juli 1993 zeigte verschiedene strukturelle Unzulänglichkeiten der Basellandschaftlichen Gerichtsorganisation auf. In der Zwischenzeit sind weitere Problemfelder erkannt worden, und mittlerweile ist eine umfassende Justizreform in Gang gekommen. Im Frühjahr 1997 wurden gleichzeitig ein Entwurf betreffend Revision der Strafprozessordnung, betreffend Reform der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sowie betreffend Einführung eines besonderen Untersuchungsrichteramtes in die Vernehmlassung geschickt. Diese Vernehmlassungen sind in der Zwischenzeit ausgewertet worden und haben den Regierungsrat zu einer teilweisen Neubeurteilung der von ihm favorisierten Revisionsschritte geführt. Da der Regierungsrat im Rahmen der Vernehmlassung für das Vorhaben einer Reform des Gerichtswesens breite Unterstützung fand, sieht er sich in deren Fortführung bestärkt. Die Vorlage hat den Zweck, eine Gesamtübersicht zu ermöglichen, die Grundüberlegungen der Regierung offenzulegen und Gelegenheit zur Stellungnahme zu verschaffen, bevor die notwendigen Gesetzesänderungen im Detail vorgenommen werden. Die Vorlage stellt somit einen Zwischenbericht über ein laufendes Gesetzgebungsverfahren dar, welches schliesslich in mehrere Vorlagen im Zusammenhang mit der Reform der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte münden wird.




2. Allgemeines


Die Justiz- und Polizeikommission hat den regierungsrätlichen Bericht anlässlich ihrer Sitzung vom 16. Februar 1998 im Beisein von Herrn Regierungsrat Andreas Koellreuter sowie Peter Meier, Direktionssekretär JPMD, behandelt.




3. Kommissionsberatung


Der regierungsrätliche Zwischenbericht betreffend Reform der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte wird von der Kommission grundsätzlich positiv aufgenommen. Sie ist insbesondere mit dem vom Regierungsrat als Ergebnis vorgeschlagenen weiteren Vorgehen einverstanden. Dieses sieht die Bildung von teilweise voneinander abhängigen einzelnen Reformpaketen vor, welche sowohl inhaltlich als auch zeitlich auf einander abzustimmen sind.


Bei der Umsetzung des Berichts wird es im Rahmen der parlamentarischen Behandlung der einzelnen Reformpakete notwendig sein, über mehrere bisher kontrovers diskutierte Fragen zu entscheiden. Dies hat allerdings nicht im Rahmen der Kenntnisnahme des Zwischenberichts zu erfolgen, welche die materielle Beratung der nachfolgenden einzelnen Revisionsvorlagen weder ersetzen noch vorwegnehmen soll oder kann.




4. Antrag


Die Justiz- und Polizeikommission beantragt dem Landrat einstimmig, vom Bericht des Regierungsrats betreffend Reform der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte Kenntnis zu nehmen.




Im Namen der Justiz- und Polizeikommission:


Der Präsident: Dieter Völlmin


Lausen, den 9. März 1998



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